Das
travelNAMIBIA schrieb:
... Du kannst ihn dann nach Rückkehr nach D einfach in einen deutschen umschreiben lassen. Das ist seit ca. 12 Jahren mit dem namibischen, anders als z.B. mit dem südafrikanischen, einfach so möglich....
hat mich jetzt neugierig gemacht, weil mein nämlich noch in der Apartheidzeit in RSA erlangter Führerschein in A einfach umgeschrieben wurde. Also habe ich nachgeschaut.
Demnach gilt derzeit in A (D weiß ich nicht), dass
B-FSe aus Nicht-EU/EWR-Staaten nur nach Ablegung einer praktischen Fahrprüfung umgeschrieben werden können. ABER, eine Reihe von Staaten ist von dieser Prüfungspflicht ausgenommen, u. a. auch RSA:
Bei der Umschreibung von Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheinen muss grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Hierfür müssen sie ein geeignetes Kraftfahrzeug der entsprechenden Lenkberechtigungsklasse zur Verfügung stellen.
Für die Umschreibung folgender Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine ist jedoch keine praktische Fahrprüfung notwendig:
• Für alle Klassen: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
• Für die Klasse B: Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Südafrika, Republik Korea, USA, Vereinigte Arabische Emirate
Österreicherinnen/Österreicher, die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.
NAM gehört nicht dazu. Wahrscheinlich ist Ersteres eine allgemein EU-Regelung ist, von welcher aber nationale Ausnahmen möglich sind.