THEMA: Führerschein in Namibia machen mit work permit?
20 Apr 2025 17:53 #705424
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  • travelNAMIBIA am 20 Apr 2025 17:53
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Auch der südafrikanische Führerschein aller Klassen kann einfach so umgeschrieben wer
prima, das war vor einigen Jahren noch nicht der Fall, da das dementsprechenden Abkommen fehlte. Danke für die Richtigstellung.
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20 Apr 2025 19:36 #705428
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  • magpie13 am 20 Apr 2025 19:36
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travelNAMIBIA schrieb:
Du kannst ihn dann nach Rückkehr nach D einfach in einen deutschen umschreiben lassen. Das ist seit ca. 12 Jahren mit dem namibischen, anders als z.B. mit dem südafrikanischen, einfach so möglich.
Hat das eigentlich schon mal jemand mit einer größeren Klasse (z.B. CE) probiert?

Sunerf schrieb:
Ohne namibische ID geben die dir eine NATIS Nummer.
Und diese NATIS-Nummer ist nicht zufälligerweise das Gleiche wie die TRN?
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20 Apr 2025 20:21 #705429
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magpie13 schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
Du kannst ihn dann nach Rückkehr nach D einfach in einen deutschen umschreiben lassen. Das ist seit ca. 12 Jahren mit dem namibischen, anders als z.B. mit dem südafrikanischen, einfach so möglich.
Hat das eigentlich schon mal jemand mit einer größeren Klasse (z.B. CE) probiert?

Sunerf schrieb:
Ohne namibische ID geben die dir eine NATIS Nummer.
Und diese NATIS-Nummer ist nicht zufälligerweise das Gleiche wie die TRN?

Ich kann jetzt nicht rauslesen was du möchtest. Möchtest du in Namibia den Führerschein machen und dann umschreiben oder nur umschreiben.
Also Klasse CE wird 1 zu1 umgeschrieben.
Klasse C1, C1E und C werden bei Umschreibung in eine niedrigere Gewichtsklasse umgeschrieben.
Und zwar von 16 Tonnen auf 7,5 Tonnen.
Bei keiner Klasse ist eine Prüfung nötig, auch bei den hohen bzw. schweren Klassen nicht.
VG
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20 Apr 2025 21:15 #705433
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Das
travelNAMIBIA schrieb:
... Du kannst ihn dann nach Rückkehr nach D einfach in einen deutschen umschreiben lassen. Das ist seit ca. 12 Jahren mit dem namibischen, anders als z.B. mit dem südafrikanischen, einfach so möglich....
hat mich jetzt neugierig gemacht, weil mein nämlich noch in der Apartheidzeit in RSA erlangter Führerschein in A einfach umgeschrieben wurde. Also habe ich nachgeschaut.

Demnach gilt derzeit in A (D weiß ich nicht), dass B-FSe aus Nicht-EU/EWR-Staaten nur nach Ablegung einer praktischen Fahrprüfung umgeschrieben werden können. ABER, eine Reihe von Staaten ist von dieser Prüfungspflicht ausgenommen, u. a. auch RSA:

Bei der Umschreibung von Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheinen muss grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Hierfür müssen sie ein geeignetes Kraftfahrzeug der entsprechenden Lenkberechtigungsklasse zur Verfügung stellen.
Für die Umschreibung folgender Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine ist jedoch keine praktische Fahrprüfung notwendig:
• Für alle Klassen: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
• Für die Klasse B: Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Südafrika, Republik Korea, USA, Vereinigte Arabische Emirate
Österreicherinnen/Österreicher, die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.


NAM gehört nicht dazu. Wahrscheinlich ist Ersteres eine allgemein EU-Regelung ist, von welcher aber nationale Ausnahmen möglich sind.
Letzte Änderung: 20 Apr 2025 21:17 von tacitus.
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20 Apr 2025 21:34 #705435
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Hier nochmal deutsches Recht nachgereicht. Länderliste im Text.

www.adac.de/verkehr/...e/staaten-auserhalb/
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30 Mai 2025 15:56 #707239
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Hi,

da es glaub hier noch nicht erwähnt wurde, gerade noch ein Detail zur Umschreibung in Deutschland: nach Rückkehr kannst du mit dem namibischen FS übergangsweise 6 Monate fahren. Für die Umschreibung auf/Ausstellung eines deutschen FS, muss der namibische mindestens 2 Jahre alt sein. Sieh also zu, dass du ihn schnell dort absolvierst, dann kommst du mit 24+6 Monaten ja super klar.
Ehe es dir wie unserem Sohn geht: du musst keineswegs für die beglaubigte Kopie deines deutschen Passes in ein deutsches Konsulat (das wurde unserem Sohn beim beantragen gesagt).Mit nem Freund hat es in einem Polizeirevier geklappt...

LG und viel Erfolg
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