THEMA: Corona Risikogebiet
21 Nov 2020 06:10 #599310
  • ente71
  • ente71s Avatar
  • Beiträge: 33
  • Dank erhalten: 1
  • ente71 am 21 Nov 2020 06:10
  • ente71s Avatar
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage. Flug mit Äthiopienairlines von Frankfurt nach Windhoek mit Zwischenstopp in Addis Abeba ca. 2 1/2h bzw. analog auf dem Rückweg nach Frankfurt. Zählt dieser Zwischenstopp (Transit?) als Aufenthalt in einem Risikogebiet im Sinne der Quarantäneverordnung der Bundesregierung? Weiß das jemand, kann im Netz nichts eindeutiges finden, wie der Begriff "Aufenthalt" von unseren Behörden deklariert wird. Ich lande in Frankfurt, wohne in Baden-Württemberg. Wenn die Erfahrung derzeit jemand gemacht hat wäre das hilfreich oder jemand eine Quelle hat, wo das eindeutig beschrieben ist. Vielen Dank für eure Hilfe
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Nov 2020 10:08 #599319
  • freshy
  • freshys Avatar
  • Beiträge: 3591
  • Dank erhalten: 5179
  • freshy am 21 Nov 2020 10:08
  • freshys Avatar
ente71 schrieb:
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage. Flug mit Äthiopienairlines von Frankfurt nach Windhoek mit Zwischenstopp in Addis Abeba ca. 2 1/2h bzw. analog auf dem Rückweg nach Frankfurt. Zählt dieser Zwischenstopp (Transit?) als Aufenthalt in einem Risikogebiet im Sinne der Quarantäneverordnung der Bundesregierung? Weiß das jemand, kann im Netz nichts eindeutiges finden, wie der Begriff "Aufenthalt" von unseren Behörden deklariert wird. Ich lande in Frankfurt, wohne in Baden-Württemberg. Wenn die Erfahrung derzeit jemand gemacht hat wäre das hilfreich oder jemand eine Quelle hat, wo das eindeutig beschrieben ist. Vielen Dank für eure Hilfe
^
Nach dem Quarantäneurteil gestern in NRW ist es nicht rechtens, jemanden mit Quarantäne zu belegen, der von einem Risikogebiet nach Hause kommt, wenn dieses Zuhause selbst Risikogebiet ist, ggf. sogar stärker betroffen ist als das Reise(zwischen)ziel. Google doch mal, über dieses Urteil gibt es mit Sicherheit konkretere Infos im Netz.

LG freshy
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Logi
21 Nov 2020 10:13 #599320
  • Logi
  • Logis Avatar
  • Beiträge: 13205
  • Dank erhalten: 9730
  • Logi am 21 Nov 2020 10:13
  • Logis Avatar
freshy schrieb:
Nach dem Quarantäneurteil gestern in NRW ist es nicht rechtens, jemanden mit Quarantäne zu belegen, der von einem Risikogebiet nach Hause kommt, wenn dieses Zuhause selbst Risikogebiet ist, ggf. sogar stärker betroffen ist als das Reise(zwischen)ziel. Google doch mal, über dieses Urteil gibt es mit Sicherheit konkretere Infos im Netz.

Hatte ich bereits gestern Abend unter News verlinkt.

LG
Logi
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: freshy
21 Nov 2020 11:12 #599326
  • freshy
  • freshys Avatar
  • Beiträge: 3591
  • Dank erhalten: 5179
  • freshy am 21 Nov 2020 10:08
  • freshys Avatar
@Hallo Logi,
tut mir leid, hatte ich nicht entdeckt :huh: .
Aber ich habe jetzt im www eine Meldung dazu gefunden: www.n-tv.de/panorama...article22183472.html
Das trifft nicht ganz die Frage des Fomis, könnte vielleicht trotzdem weiterhelfen, denn dazu wird vermutlich noch mehr veröffentlicht.

LG freshy
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Nov 2020 12:07 #599328
  • Lotusblume
  • Lotusblumes Avatar
  • Carpe diem
  • Beiträge: 1805
  • Dank erhalten: 2603
  • Lotusblume am 21 Nov 2020 12:07
  • Lotusblumes Avatar
Nach dem Quarantäneurteil gestern in NRW ist es nicht rechtens, jemanden mit Quarantäne zu belegen, der von einem Risikogebiet nach Hause kommt, wenn dieses Zuhause selbst Risikogebiet ist, ggf. sogar stärker betroffen ist als das Reise(zwischen)ziel.
LG freshy

Hallo,
es ist aber zu beachten, dass das Urteil nur für NRW gilt!
Letzte Änderung: 21 Nov 2020 12:07 von Lotusblume.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Nov 2020 13:59 #599338
  • Bwana Tucke-Tucke
  • Bwana Tucke-Tuckes Avatar
  • Der etwas andere Reiseveranstalter
  • Beiträge: 269
  • Dank erhalten: 911
  • Bwana Tucke-Tucke am 21 Nov 2020 13:59
  • Bwana Tucke-Tuckes Avatar
Sehr geehrte Herr Ente71

www.auswaertiges-amt...iensicherheit/209504
Durch- und Weiterreise

Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.

Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.