THEMA: Coronavirus andere Länder
28 Dez 2021 10:15 #633249
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  • GinaChris am 28 Dez 2021 10:15
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Naja Wolfgang, ich habs nicht erfunden! ;)
Bin aber persönlich froh, dass Geboosterten die Quarantäne erspart bleibt;
da nehm ich den neg. Test, und die Registrierung als Zusatzaufgabe gerne auf mich!

Gruß Gina
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28 Dez 2021 11:02 #633255
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  • dergnagflow am 28 Dez 2021 11:02
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Hi,
ich glaub' ich hab's jetzt verstanden ;-)
Es gilt der ganze Absatz nicht.
Es gilt nur:
18. Personen, die einen Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d und zusätzlich ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über die genannten Nachweise mitführen, wobei die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

Das heisst, man braucht auch keine Registrierung.
lg Wolfgang
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28 Dez 2021 14:16 #633276
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  • peter 08 am 28 Dez 2021 14:16
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GinaChris schrieb:
..........Im Wesentlichen dürfen nur noch österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen einreisen .......
..........Für Personen die zur Einreise aus diesen Ländern berechtigt sind folgende Regelungen:
Registrierung zur Pre-Travel-Clearance unter entry.ptc.gv.at........

Eigentlich klar B)
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28 Dez 2021 14:50 #633280
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  • dergnagflow am 28 Dez 2021 11:02
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Nicht ganz.
Denn blöderweise steht das *so* nicht im Gesetz drin.
Und ich beziehe mich lieber auf das veröffentlichte Gesetz.
www.ris.bka.gv.at/Ge...etzesnummer=20011574

Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (Anlage 1)
§ 6. (1) Die Einreise aus einem in der Anlage 1 genannten Staat oder Gebiet und die Einreise von Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem solchen aufgehalten haben, sind untersagt. Dies gilt nicht für
[....]
18. Personen, die einen Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d und zusätzlich ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über die genannten Nachweise mitführen, wobei die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

(2) Personen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 17 haben einen Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über die genannten Nachweise mitzuführen, eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein weiterer Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Dies gilt nicht für Personen, die auch die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Z 18 erfüllen.

Ich finde sonst in diesem Gesetz nichts weiteres über die Registrierungspflicht bei der Einreise aus einem VVG und die ist ja mit dem letzten Satz in Absatz 2 (genauso wie die Quarantäne) nicht erforderlich.

Aber vielleicht übersehe ich in dem Gesetz ja noch etwas.

lg Wolfgang
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28 Dez 2021 15:27 #633286
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  • GinaChris am 28 Dez 2021 10:15
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mMn skurril, aber wenn man sich durchliest, was bei der Registrierung §3 anzugeben ist,
speziell Ziffer 9, kann die Registrierung nicht für Einreisende aus VVG gelten.

§ 3. (1) Personen, die nach dieser Verordnung zur Registrierung verpflichtet sind, haben vor der Einreise folgende Daten gemäß § 25a EpiG bekannt zu geben:
.
.
.
9. Vorliegen eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr.

In Abschnitt 6 erfährt man dann, dass §3 so per 25.Dez 2021 in Kraft getreten ist.

Gruß Gina
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28 Dez 2021 15:57 #633290
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  • dergnagflow am 28 Dez 2021 11:02
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Hi,
das würde ich ja noch verstehen, weil im §2 alle Nachweise geringer epidemischer Gefahr aufgelistet sind. Und da zählen eben Impfungen und Genesungen und negativer Test dazu. Aber es steht in §3 eben: "Personen, die nach dieser Verordnung zur Registrierung verpflichtet sind,"

Und im - für die Rückreise aus Namibia geltenden - §6 steht, dass die Einreise aus diesen Ländern verboten ist.
Dann folgt eine Liste von 1-17 Ausnahmen, die einreisen dürfen. Und neu eine Ausnahme 18: dreifach Geimpfte (= Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d ) samt negativem Test. Dann steht, dass die Ausnahmen 1-17 eine Registrierung, negativen Test und Quarantäne brauchen. Und dass *diese* Regelungen für die Ausnahme 18 nicht gilt. Also keine Registrierung und keine Quarantäne.

Egal. Ich werd's dann bei der Rückreise ohne Registrierung machen. Ich hatte ja gehofft, dass man als 3-fach Geimpfter auch ohne Test einreisen darf, wenn man danach gleich in Quarantäne geht. Das wäre mir persönlich lieber gewesen. Aber OK, ist ja alles kein Wunschkonzert. Ich hoffe, ich komm' dann im Jänner noch rechtzeitig weg.

lg Wolfgang
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