THEMA: Coronavirus andere Länder
25 Dez 2021 14:46 #633110
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  • GinaChris am 25 Dez 2021 14:46
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AT :) :) :)

Mit 25. Dezember tritt die 11. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 in Kraft. Auf Grund der neuen Virusvariante Omikron kommt es zu Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich:

Einstufung folgender zusätzlicher Länder als Virusvariantengebiete ("Anlage 1 der Einreiseverordnung"):
Angola, Botsuana, Dänemark, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Niederlande, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Vereinigtes Königreich
Einreisen aus diesen Ländern sind grundsätzlich verboten
Im Wesentlichen dürfen nur noch österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, EU-/ EWR-Bürger:innen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich. Darüber hinaus bestehen einzelne weitere Ausnahmen.
Für Personen die zur Einreise aus diesen Ländern berechtigt sind folgende Regelungen:
Registrierung zur Pre-Travel-Clearance unter entry.ptc.gv.at/
Sofortiger Antritt einer zehntägigen Quarantäne. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein weiterer PCR-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.
Dreifach geimpfte Personen dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR-Tests quarantänefrei einreisen. Personen, welche zwei Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR-Tests quarantänefrei einreisen.
Das Landeverbot für Flüge aus Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika bleibt aufrecht.
www.sozialministeriu...-Ma%C3%9Fnahmen.html

Gruß Gina
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27 Dez 2021 19:05 #633217
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Betr. Omikron und das Safari-Business
hier vielleicht falsch platziert, aber egal :blush:, jedenfalls interessant
December 14, 2021
The Impact of the Coronavirus Pandemic on the Safari Industry (December Update)

www.safaribookings.c...break#survey-results
siehe vor allem
"What do tour operators have to say about the impact? "
.... z.B
Helene, CrissCross Namibia Safaris, Namibia
"Omicron hysteria, which is unfounded (scientifically), caused a lot of damage to the tourism industry. Most clients want to wait and see what will happen in the next few weeks before they will book again."
Letzte Änderung: 27 Dez 2021 19:08 von loser.
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28 Dez 2021 08:16 #633239
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  • GinaChris am 25 Dez 2021 14:46
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AT

Die gesamte Rechtsvorschrift der neuen Einreiseverordnung gibts jetzt endlich auch auf der Seite des Bundes...
www.ris.bka.gv.at/Ge...etzesnummer=20011574

...nachdem einige Briten wieder heimfliegen mussten, weil sie die veraltete Version, die bis gestern als gültig online war,
als die richtige wahrgenommen hatten...
tirol.orf.at/stories/3136221/

Gruß Gina
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28 Dez 2021 08:58 #633241
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  • dergnagflow am 28 Dez 2021 08:58
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Ich hab' beim RIS nachgefragt.
Rechtlich gültig und verbindlich sind die veröffentlichten Bundesgesetzblätter. Da wurde die Änderungsverordnung korrekt am 23.12. veröffentlicht.
Die "konsolidierte" Fassung, also das gesamte Gesetz mit allen Änderungen ist "unverbindlich". Das muss man halt wissen (ich wusste es auch nicht).

Und in Summe ist das Gesetz Murks. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten heisst es nun:

"(2) Personen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 17 haben einen Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über die genannten Nachweise mitzuführen, eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein weiterer Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Dies gilt nicht für Personen, die auch die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Z 18 erfüllen."
Abs. 1 Z 18 sind die "Geboosterten", also die mit einer dritten Impfung.

Aber *was genau* "gilt" jetzt nicht? Der ganze Absatz? Der letzte Satz? Teile des ersten Satzes? Wenn ja welche und warum genau die?
Das mag ja "gut gemeint" sein, ist aber in Wahrheit grober Pfusch.

Ich habe schon im entsprechenden Ministerium nachgefragt, was das genau bedeuten soll.

lg Wolfgang
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28 Dez 2021 09:21 #633243
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  • GinaChris am 25 Dez 2021 14:46
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Hi Wolfgang,

ich verstehe nicht, was du nicht verstehst ;)
Für Geboosterte samt neg PCR-Test nicht älter als 48 Std ab Probeentnahme entfällt die Quarantänepflicht
bei Einreise aus Virusvariantengebieten. (Ziffer 18)
Für alle anderen (Ziffer 1-17) gilt jener Absatz den du in deinen Text kopiert hast.

Gruß Gina
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28 Dez 2021 09:46 #633247
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  • dergnagflow am 28 Dez 2021 08:58
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Wieso "nur" die Quarantänepflicht?
Wieso nicht die Registrierung?
Warum brauche ich überhaupt einen Impf- oder Genesungsnachweis?
Oder ein negatives Testergebnis?
Warum entfällt das deiner Meinung nach nicht?
lg Wolfgang
Letzte Änderung: 28 Dez 2021 09:47 von dergnagflow.
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