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THEMA: Einreise Alleinerziehende
08 Sep 2017 11:54 #488657
  • Daniela81
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  • Daniela81 am 08 Sep 2017 11:54
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Hallo in die Runde,

nachdem alle eigentlich zuständigen Stellen mir keine zufriedenstellende Auskunft geben können, hoffe ich hier auf eine Erfahrung oder eine Idee, wen ich noch ansprechen könnte. Ich reise mit meinem 13 jährigen Sohn im Dezember nach NAM.
Internationale Geburtsurkunde habe ich. Nun habe ich schon immer das alleinige Sorgerecht. Ein dementsprechendes Dokument (sog. Negativattest) wurde beantragt, ich wollte es auf englisch übersetzen lassen. Nun kommt die Stolperfalle: eine Negativbescheinigung ist immer zum Antragstag datiert. Es steht also drin: "für das Kind XX ist bis zum *Tag der Ausstellung* kein Antrag auf gemeinsame Sorge eingereicht* Das Übersetzungsbüro wies mich darauf hin, dass bei einer Übersetzung genau dieser Teil missverständlich ist. Die Urkunde ist jetzt bei uns von Januar 2017. Also auch wenn ich ganz knapp eine neue ausstellen lasse wird es nie das Datum der Einreise sein. Das Amt macht leider keine Umformulierung, das habe ich gefragt.

Könnte es hilfreich sein etwas selbst übersetztes durch mein Dorf-Standesamt bestempeln zu lassen? Wirken Stempel per se erstmal wichtig und glaubwürdig?

Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Vielleicht mache ich mir auch zuviele Gedanken, aber bin hier echt ratlos. Ich habe im übrigen auch beim Konsulat, der Botschaft und der Vertretung in Deutschland gefragt. Kernaussage war dann immer: Es liegt im Ermessen der Beamten - nicht sehr hilfreich...
Im Reisepass meines Sohnes befinden sich übrigens noch diverse andere Einreisestempel (Australien, Amerika..)

Rätselnde Grüße
Daniela
Letzte Änderung: 08 Sep 2017 11:58 von Daniela81.
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08 Sep 2017 12:11 #488659
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  • travelNAMIBIA am 08 Sep 2017 12:11
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Hi Daniela,

Namibia orientiert sich an den Richtlinien Südafrikas, zumindest scheint es so. Du kannst hier www.dha.gov.za/index...veling-with-children mal den "Fragebogen" durchspielen und dann schauen was DU genau brauchst.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Letzte Änderung: 08 Sep 2017 13:50 von travelNAMIBIA.
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Folgende Benutzer bedankten sich: Daniela81
08 Sep 2017 12:29 #488666
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  • Daniela81 am 08 Sep 2017 11:54
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Hallo Christian,

der link scheint nicht korrekt zu sein. Es kommt eine Fehlermeldung, aber ich geh da mal stöbern.
Theoretisch weiß ich ja was ich brauche, diesen Negativattest, aber die Formulierung macht mir Sorge. Sie ist eben nicht eindeutig.
Eine englische Übersetzung des deutschen Gesetzestext, der die Sorgerechtregelung beschreibt, habe ich auch schon besorgt.

Daniela
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08 Sep 2017 13:37 #488673
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  • WoMa am 08 Sep 2017 13:37
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Einfach "Traveling with children" auf der Home Affairs Seite anklicken und du kommst zu dem Fragebogen, bzw auch zu den Dokumenten die erforderlich sind.
Wenn auf der Geburtsurkunde nur dein Name als Elternteil angegeben ist, brauchst du keine Einverstaendniserklaerung. Wenn der Vater angegeben ist, und er keine Einverstaendniserklaerung abgibt, brauchst du einen "Court Order" der dir das alleinige Sorgerecht zusichert. Keine Ahnung, ob das mit diesem Negativatest gleichzusetzen ist.
4.6. Explanatory Notes:

One of the following documents may be presented in the absence of a Parental Consent Affidavit referred to above:
A court order granting full parental responsibilities and rights or full legal guardianship of the child exclusively to the travelling parent ;
A court order granted in terms of section 18(5) of the Children’s Act, 2015, (Act No. 38 of 2005) which is a court order granting permission for the child to travel in the event that there is a dispute or no consent forthcoming from the parent/s of a child; or
a death certificate of the deceased parent.
Where only one parent’s particulars appear on the UBC or equivalent document, no parental consent affidavit is required when that parent travels with the child.
Quelle

Ich wuerd mir nicht so grosse Sorgen wegen der Formulierung machen. Wenn irgend moeglich, wuerde ich nur das Datum auf hoechstens ein halbes Jahr vor der Einreise datieren lassen (das ist ja auch das Hoechstalter, das die Einverstaendniserklaerung haben darf). Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
Letzte Änderung: 08 Sep 2017 13:41 von WoMa.
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08 Sep 2017 13:51 #488675
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  • travelNAMIBIA am 08 Sep 2017 12:11
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der link scheint nicht korrekt zu sein.
jetzt geht er. Fehlte ein "en".

Viele Grüße
Christian
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08 Sep 2017 13:54 #488676
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  • Daniela81 am 08 Sep 2017 11:54
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Die Krux ist, das 2003 (Geburtsjahr meines Sohnes) die Rechtslage so war, dass es kein gemeinsames Sorgerecht gab wenn die Eltern es nicht extra wollten. Somit gibt es eine Vaterschaftsanerkennung (der Vater ist in der Geburtsurkunde vermerkt), jedoch kein Sorgerecht für ihn. Daher existiert auch kein Gerichtsbeschluss, da ihm ja nie etwas entzogen wurde.
Die heutige Rechtslage ist anders.

Der Hinweis mit dem halben Jahr ist sehr hilfreich, danke.
Diese Frist der Einverständniserklärung war mir neu. Aber das macht ja dann Sinn...
Dann werde ich es so kurz wie möglich vorher erneut ausstellen lassen.

Liebe Grüße
Daniela
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