Hallo,
es ist mit dem Grundstückverkehrsgesetz wie mit jeder Rechtsvorschrift - im Endeffekt kommt es darauf an wie es in der Praxis umgesetzt wird. Versucht mal in Bayern ein landwirtschaftliches Gundstück zu kaufen oder verkaufen - Vorkaufsrecht haben z.B. andere Landwirte, Gemeinde usw. - wenn da einer quer schiesst kanns sichs lange hinziehen.
Wenn so eine Vorschrift absichtlich restrektiv gehandhabt wird kann da so manchem die Lust aufs Haus oder die Wohnung in Swakop
verleiden. Aber hoffen wir dass es ein Sturm im Wasserglas ist, bzw. bleibt.
Viele Grüsse, Franz.