Sehr geehrter 4nach Namibia,
die Gesetzgebung zu Besitz und Mineralienausfuhr ist eindeutig.
Vom Tourismusministerium wurde uns unter vorgehaltener Hand auf eine Anfrage vor ca. 10 Jahren bezüglich Käufen bei den Small Miners bei Spitzkoppe, Erongo oder am Brandberg gesagt, dass bis zu 4 kg Ausfuhr pro Person geduldet werden.
Das gilt natürlich in keinster Weise für Rohdiamanten von der Küste und auch beim versteinerten Holz sollte man ebenfalls nicht zugreifen.
Grundsätzlich sollten die Small Miners einen vorgedruckten Quittungsblock haben, auf dem sie den Verkauf quittieren. In der Praxis ist es natürlich illusorisch. Hier hilft ein Eigenbeleg mit dem Namen und der Mobiltelefonnummer des Small Miners.
Konfiszierungen und illegales stöbern in Privattaschen findet in der Regel am Nationalpark Checkpoint an der Oranje Flussstraße an der C 13 statt . Die Herren Parkranger dort können verhaltenssicher "Stein" von "Nicht-Stein" unterscheiden, aber keine Herkunftsorte. Wer also ein Stein vom Köcherbaumwald oder Brukkaros oder aus der Rosenquarzmine am White House bei Grünau im Fahrzeug hat, dem wird das ebenso rausgeholt. Diskutieren bringt da nichts. Diese Beamten sind nicht auf Bestechungsgelder aus, sondern pflichtversessen.
Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle