ich würde davor warnen, geltendes Versicherungs- Straßenverkehrs- und Strafrecht bzw. die Rechtssprechung Namibias allzu sehr mit der deutschen zu vergleichen.
Ist das Fahrzeug in D angemeldet und versichert, dann hat die in Anspruch zu nehmende Person (Schadenverursacher) sicherlich solange in Namibia zu bleiben, bis alle Schadenersatzansprüche eines Unfallgegners beglichen sind.
Ist das Fahrzeug in Namibia angemeldet und versichert, kann und wird welche Versicherung auch immer bei Kenntnisnahme der Vermietung eines Fahrzeuges gegen Entgelt, jede Schadensübernahme ablehnen.
Eine Vermietung gegen Entgelt entspricht nach namibischer Rechtssprechung keiner einfachen Überlassung einer Sache, sondern einer gewerblichen Tätigkeit. Evtl. Ausnahmen sind auch in Namibia auf den engen "Bekanntenkreis" begrenzt. Ob eine zustandengekommene "Internetbekanntschaft" zum Zwecke der Vermietung gegen Entgelt ausreicht scheint fraglich.
Ein Fahrzeug ist demnach zum Zwecke der Vermietung nicht "domestic" sondern "industrial" zu versichern.
Abhilfe könnte eine vorübergehende gewerbliche Versicherung des Fahrzeuges schaffen. Dazu benötigt man wiederum eine Gewerbeanmeldung, die vom Ministry of Trade and Industry erteilt wird.
Es gibt in Namibia zudem mit dem NTB eine Regulierungsbehörde, welche geltendes Recht (z.B die Vermietung von Fahrzeugen) überwacht.
Das meint wiederum, dass jeder, der in Namibia gegen Entgelt ein Fahrzeug vermietet, beim NTB registriert sein muss. Dies nur nebenbei. Obgleich der stellv. Minister für Umwelt und Tourismus schon alle Unternehmen in Namibia dringend aufgefordert hat dabei zu helfen, illegale Aktivitäten im Tourismus aufzudecken.
Natürlich kann man jetzt sagen, da kriegt ja keiner mit und wenn alles gut geht kräht ja auch kein Hahn nach irgendeiner Bestimmung. Nur was ist im Falle des Falles?
Aber vielleicht meldet sich dazu ja der "Vermieter" nochmal.