....und was ich erst in diesem Jahr so im Kleingedruckten des Mietvertrages gefunden habe:
Das Ändern des Luftdruckes ist dem Mieter nicht gestattet!
Kaum zu glauben, muß ich auch mal suchen ... :oops:
man weiß nicht, auch welchen Wert, weil der Manometer völlig unbrauchbar ist und nicht geeicht.
Der "gute" Vermieter gibt ein top-Manometer mit, das sollte man nutzen.