Hallo Gast,
eigentlich sind wir hier die falschen Ansprechpartner für Deine Frage - dies kann nur Dein Vermieter wirklich zuverlässig beantworten. Hast Du ihn denn schon mal danach gefragt ?
Aber grundsätzlich: eine Vereinbarung von 0 Selbstbehalt heißt nicht, dass Du damit jede Haftung ausgeschlossen hast; z.B. sind Reifen- und Glasschäden normalerweise von der Versicherung ausgeschlossen; ferner können auch sonstige Schäden, die durch bestimmtes Verhalten ( Fahren auf unbefestigten Straßen, zu schnelles Fahren, Wildunfälle, usw.) verursacht wurden, von der Haftungsfreistellung ausgeschlossen sein.
Abgesehen von Versicherungsschäden kommen als zusätzliche Kosten in Betracht: Auslieferung/Ablieferung außerhalb der Geschäftszeiten, Benzindeposit, Gestattung des Fahrerwechsels, Grenzüberschreitung ( letter of authority), Verwaltungsgebühr ( falls ein Bußgeldbescheid osä noch kommen sollte ), zusätzlicher Ersatzreifen.
Ich vermag aus Deiner Frage nicht eindeutig zu erkennen, ob die Abbuchung von 2.500 N$ eine Abrechnung darstellt oder ein Sicherheitseinbehalt. Auf jeden Fall sollte Dir Dein Vermieter sehr genau sagen können, wofür er was einbehalten bzw. berechnet hat. Mir ist schon mal Ähnliches passiert und es war unmöglich, von dem Personal vor Ort etwas Näheres zu erfahren; erst eine von zu Hause aus über den Reisevermittler gestartete Nachfrage ergab eine vernünftige Erklärung.
Gruß Joli