• Seite:
  • 1
  • 2
THEMA: Mietwagen Selbstbehalt
11 Mai 2005 15:31 #4757
  • Gast
  • Gasts Avatar
  • Gast am 11 Mai 2005 15:31
  • Gasts Avatar
Hallo an alle,

von unserer Reise aus Namibia zurückgekehrt, hatten wir diesmal erstmals einen Mietwagen ohne Selbstbeteiligung. Beim Empfang dieses Wagens wurde uns dennoch über Kreditkartenabzug 2.500,-- N$ einbehalten.
Nun zu unserer Frage, ist dies der korrekte Ablauf trotz 0 Selbstbehalt und Deposit in Form der Kreditkarte zu hinterlegen?
Danke für Antworten.
Viele Grüße Gast
Dieses Thema wurde gesperrt.
11 Mai 2005 15:40 #4758
  • Gast
  • Gasts Avatar
  • Gast am 11 Mai 2005 15:31
  • Gasts Avatar
Hallo Gast

Was sagt der Vermieter oder das Reisebüro dazu?

swisschees
Dieses Thema wurde gesperrt.
11 Mai 2005 15:50 #4762
  • Gast
  • Gasts Avatar
  • Gast am 11 Mai 2005 15:31
  • Gasts Avatar
Ist üblich z.B. auch dann, wenn das Auto entgegen der Vereinbarung nicht ganz vollgetankt zurückgegeben wird.
Ist das Auto vom Vermieter abgenommen und der Wagen vollgetankt sollte man grundsätzlich darauf bestehen, den "Blanko-Kreditkartenbeleg" über die Kaution sich aushändigen zu lassen oder darauf achte, dass dieser vor den eigenen Augen zerrissen wird.
Das schützt vor bösen Überraschungen !

PS: Ganz davon abgesehen: 0-Kaution gilt nicht bei eigenverschuldeten Unfällen oder fahrlässig herbeigeführten. Den perfekten Rundumschutz gibt es nicht, ausser: Den ungewohnten Verhältnissen angepasst zu fahren, d.h. VORSICHTIG und LANGSAM. Man fährt ja kein Wüstenrennen !
Dieses Thema wurde gesperrt.
11 Mai 2005 15:57 #4763
  • Gast
  • Gasts Avatar
  • Gast am 11 Mai 2005 15:31
  • Gasts Avatar
Hallo Gast,
eigentlich sind wir hier die falschen Ansprechpartner für Deine Frage - dies kann nur Dein Vermieter wirklich zuverlässig beantworten. Hast Du ihn denn schon mal danach gefragt ?
Aber grundsätzlich: eine Vereinbarung von 0 Selbstbehalt heißt nicht, dass Du damit jede Haftung ausgeschlossen hast; z.B. sind Reifen- und Glasschäden normalerweise von der Versicherung ausgeschlossen; ferner können auch sonstige Schäden, die durch bestimmtes Verhalten ( Fahren auf unbefestigten Straßen, zu schnelles Fahren, Wildunfälle, usw.) verursacht wurden, von der Haftungsfreistellung ausgeschlossen sein.
Abgesehen von Versicherungsschäden kommen als zusätzliche Kosten in Betracht: Auslieferung/Ablieferung außerhalb der Geschäftszeiten, Benzindeposit, Gestattung des Fahrerwechsels, Grenzüberschreitung ( letter of authority), Verwaltungsgebühr ( falls ein Bußgeldbescheid osä noch kommen sollte ), zusätzlicher Ersatzreifen.
Ich vermag aus Deiner Frage nicht eindeutig zu erkennen, ob die Abbuchung von 2.500 N$ eine Abrechnung darstellt oder ein Sicherheitseinbehalt. Auf jeden Fall sollte Dir Dein Vermieter sehr genau sagen können, wofür er was einbehalten bzw. berechnet hat. Mir ist schon mal Ähnliches passiert und es war unmöglich, von dem Personal vor Ort etwas Näheres zu erfahren; erst eine von zu Hause aus über den Reisevermittler gestartete Nachfrage ergab eine vernünftige Erklärung.
Gruß Joli
Dieses Thema wurde gesperrt.
11 Mai 2005 16:35 #4772
  • Gast
  • Gasts Avatar
  • Gast am 11 Mai 2005 15:31
  • Gasts Avatar
Liebe Forummitglieder,
hallo Joli, :oops:

um die Sache ins rechte Licht zu rücken, es handelt sich hiermit nicht um eine Abbuchung sondern bei Empfang des Mietwagens um eine Kaution von 2.500,- N$. Ich ging davon aus, daß bei 0 Euro Selbstbehalt auch kein Kreditkartenabzug stattfindet. Kann mir jemand sagen, ob dies auch so ist, oder ein Deposit hinterlegt werden muß, zwecks z.B. Benzinkosten etc.
Noch eine kleine Ergänzung zu meinem Fall. Hatte den Wagen kurz vorher vollgetankt. Danach 4 km zum Autovermieter gefahren und den Wagen dort übergeben. Nun nach ca. 2 Wochen stellte ich auf meinem Auszug fest, daß 3,30 EUR von meinem Konto abgebucht wurde. HIER ZÄHLT TATSÄCHLICH JEDER TROPFEN BENZIN. Kann ja den Wagen schlecht von der Tankstelle zum Autovermieter auf dem Rücken tragen. Können die tatsächlich einen Betrag abziehen ohne meine Untercshirft? Eine Unterschrift wurde nie geleistet.
Bitte nichmals um Eure Meinung :oops:
Gruß Gast
Dieses Thema wurde gesperrt.
11 Mai 2005 19:54 #4783
  • Gast
  • Gasts Avatar
  • Gast am 11 Mai 2005 15:31
  • Gasts Avatar
Hallo Gast,
wie Du siehst - es geht auch ohne Unterschrift. Es könnte lediglich sein, dass die Unterschrift im Fall eines Widerspruchs geprüft wird und dann, da nicht vorhanden, eine Rückbuchung stattfindet. Die anfängliche Sicherheitsleistung von 2.500 N$ geht aus den genannten Gründen schon in Ordnung iSv ist allgemein üblich. Die 3.30€ für den noch fehlenden Tropfen Sprit musst Du ebenfalls hinnehmen - formal ist der Vermieter im Recht. Ich habe Vergleichbares auf dem Flufhafen Jo´burg erlebt - die Tankstelle ist vielleicht 100 m von der Abgabestelle entfernt - man muss allerdings ca. 4 km fahren, um dort hinzukommen. Und das genügte auch für eine Nachbelastung. Ich meine allerdings, dass man sich wegen solcher Kleinigkeiten nun wirklich nicht aufregen muss. Oder siehst Du das anders ?
Gruß Joli
Dieses Thema wurde gesperrt.
  • Seite:
  • 1
  • 2