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THEMA: LTU-Flugbuchung
18 Mai 2005 14:00 #4963
  • catweazlecat
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  • catweazlecat am 18 Mai 2005 14:00
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Hallo Zusammen

solange es sich um Linienflüge handelt die historische Rechte besitzen gebe ich Euch Recht. Sollten diese aber in der Vorsaison nicht ordnungsgemäss durchgeführt worden sein und dadurch die historische Priorität verlieren, werden sie die Genehmigung für die Flüge nicht mehr erhalten. Diese sogenannten Slotzeiten werden dann anderen Airlines zugesprochen und die Airline die sich nicht an die Regeln gehalten hat muss sich schlimmstenfalls mit schlechten Zeiten am Flughafen begnügen oder damit leben z.B. nicht mehr ab Frankfurt zu fliegen. Ansonsten verhängt das LBA/Verkehrsministerium hohe Geldstrafen oder Flugverbot.

Hat aber hier im Thread eigentlich nichts verloren. War nur mal so am Rande bemerkt :-)

Schönen Tag Euch Allen!
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