Hallo liebe Fomies,
vielleicht kann ich mit meinen 5 Cent auch etwas zur Klärung beitragen:
Eine Police Clearence ist -zumindest in Namibia- dafür da, dass die Polizei eine Tatsache durch Überprüfung erklärt. Das kann eine Motornummer oder sonst etwas sein, wofür eine Police Clearence notwendig ist. Die Bearbeiteri*innen von was auch immer, können evtl. nicht vor Ort klären, ob der Sachverhalt stimmt. Deshalb die Police Clearence.
Bei einem Grenzübertritt geht es darum nachzuweisen, dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das kann man durch das originale "Certificate of Registration in Respect of Motor Vehicle" machen, nicht durch die "Motor Vehicle and Licence Disc". Da viele Fahrzeuge finanziert sind und man nicht möchte, dass sie unrechtmäßig ins Ausland/Nachbarland gebracht und dort verkauft/verwertet werden, verlangt man bei Grenzübertritt das "Certificate of Registration in Respect of Motor Vehicle". Das ist vergleichbar, mit dem Fahrzeugbrief in Deutschland. Der erklärt letztendlich, dass man der Eigentümer ist. Falls das Fahrzeug finanziert wurde, gehört es einem ja nicht und das Certificate of Registration in Respect of Motor Vehicle liegt bei der Bank. Ebenso wie der Fahrzeugbrief in Deutschland. Die Motor Vehicle and Licence Disc ist vergleichbar mit dem deutschen Fahrzeugschein. Die Disc besagt nur, dass das Fahrzeug registriert ist und man seine Gebühren bezahlt hat.
Wenn man nun mit seinem eigenen Fahrzeug ins Ausland möchte, muss man entweder das orginale Certificate of Registration in Respect of Motor Vehicle mit Wasserzeichen vorweisen oder -falls man es nicht hat- eine Police Clearence vorlegen. Autovermieter geben natürlich nicht das originale Certificate of Registration in Respect of Motor Vehicle dem Kunden mit, deshalb gibt es das Cross Border Permit, was der Police Clearance gleich kommt. Oft sind die Fahrzeuge finanziert und sie haben das Original gar nicht und wenn sie es hätten, würden sie den "Fahrzeugbrief" sicherlich nicht dem Mieter mitgeben...
Wie es genau bei anderen Grenzübertritten im südlichem Africa ist, kann ich nicht sagen. Wir sind zumindest immer mit unseren Originalpapieren überall rein gekommen. Nach meinem Verständnis geht es nur um den Eigentumsnachweis und der kann entweder durch das Certificate of Registration in Respect of Motor Vehicle, eine Police Clearence oder durch ein Cross Border Permit nachgewiesen werden.
Falls ich falsch liege, könnt ihr mich ruhig berichtigen. Ich freu mich immer, etwas dazu zu lernen.
Schöne Grüße,
Volker