Freut mich, Flo!
Genieße nun den Urlaub - mit der Familie.
Aber jetzt kommt meine Frage:
wie bekommt man so ein Problem gelöst?
Dauerhaft nicht mehr nach / via Südafrika zu fliegen ist keine Lösung.
Schreibt man an die Botschaft?
Was macht man?
Viele Grüße
Strelitzie
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Überschreitung des Aufenthalts („Overstay“)
Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“. Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Man wird bei verspäteter Ausreise auch dann zur unerwünschten Person erklärt, wenn man eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, darüber aber noch nicht entschieden ist. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.” www.auswaertiges-amt...ikasicherheit/208400
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