THEMA: Corona - Namibia
29 Nov 2021 13:10 #631173
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  • HMEMK am 29 Nov 2021 13:10
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Hallo zusammen,

ich entschuldige mich schon mal vorab, weil die Frage hier im Forum sicherlich schon mehrfach beantwortet wurde. In der Informationsflut aktuell verliere ich aber etwas den Überblick.

Wir haben ja vor 3-4 Wochen erst unsere Flüge FRA-WDH und zurück gebucht. Ist die Neueinstufung als Variantengebiet überhaupt noch ein Stornierungsgrund? Mal davon abgesehen würde ich natürlich gerne bis zum letzten Tag abwarten, ob der Flug nicht doch für uns stattfinden kann. 14 Tage zusätzliche, dann selbstverschuldete Quarantäne nach Rückkehr kriegen ja sicherlich die wenigsten beruflich unter.
Letzte Änderung: 29 Nov 2021 13:11 von HMEMK.
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29 Nov 2021 13:25 #631175
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  • mitglied19210 am 29 Nov 2021 13:25
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travelNAMIBIA schrieb:
Verständlich, nur wie gewinnt man Zeit, wenn in D und z. B. Belgien die Variante bereits nachgewiesen wurde, in Namibia, Lesotho etc aber nicht? Es gibt nichts zu gewinnen.
Naja, mit Sicherheit kann man das erst im Rückblick beurteilen, wenn man mehr Daten hat. Aber wahrscheinlich ist es falsch, was Du schreibst. Und es wurde eben auch bei Reisenden aus Namibia schon Omikron gefunden.

Nachfolgend 2 Szenarien. Beide auf der Basis, dass Omikron hoch ansteckend ist und sich die Omikron-Fallzahl in Deutschland jede Woche verdreifacht.

Szenario 1: Zum Anfang haben wir uns 20 Infizierte importiert (Es kommen wegen Restriktionen und Zwangsquarantäne dann erst mal keine importierten Fälle dazu, die noch andere anstecken können)
1. Woche 20 Fälle
2. Woche 60 Fälle
3. Woche 180 Fälle
4 Woche 540 Fälle
5. Woche 1.620 Fälle
6. Woche 4860 Fälle
7. Woche 14.580 Fälle
8. Woche 43.740 Fälle
9. Woche 131.220 Fälle
10. Woche 393.660 Fälle

Szenario 2: Weil wir keine Maßnahmen ergreifen (keine Flugeinschränkung, keine Zwangsquarantäne) haben wir uns zum Anfang 40 Fälle importiert und jede Woche verdreifacht sich für einige Wochen auch die Zahl der importierten Fälle:
1. Woche 40 Fälle
2. Woche 240 Fälle
3. Woche 1080 Fälle
4 Woche 4.320 Fälle
5. Woche 16.200 Fälle *)
6. Woche 51.840 Fälle
7. Woche 158.760 Fälle
8. Woche 479.520 Fälle
9. Woche 1.441.800 Fälle
10. Woche 4.328.640 Fälle

*) Die Zahl der wöchentlich importierten Fälle steigt ab hier nicht mehr, weil die Zahl der Positiven in Relation zu Flugkapazitäten sonst bei über 10-20% liegt.

In dem Fall haben wir mit den Maßnahmen rund 2,5 Wochen gewonnen und nach 10 Wochen nicht mal 1/10 der Fälle, die wir ohne Flugeinschränkungen und ohne Zwangsquarantäne hätten.

travelNAMIBIA schrieb:
Es geht auch generell eher darum, warum das südliche Afrika pauschal "bestraft" wird, aber andere Staaten in denen die Variante nachweislich schon vorhanden ist, weitermachen dürfen wie bisher.
In Belgien oder Deutschland findet man innerhalb von 3-4 Tagen 2-3 importierte Omikron- Fälle. In Südafrika gibt es innerhalb von 3-4 Tagen 10.000 nachgewiesene neue Omikron-Fälle (Omikron-Anteil siehe Grafik unten, Nachweis durch PCR-Auffälligkeit und nicht durch Sequenzierung). Da ist es doch nicht verwunderlich sondern sachlich gerechtfertigt, dass man gegen das südliche Afrika Maßnahmen verhängt und gegen Belgien nicht. In Südafrika wurden in der letzten Woche pro 100.000 Einwohner 278 PCR-Tests vorgenommen. In Namibia waren es 384* und in Deutschland 2200. Da unterstellt man sicher auch, dass das Bild vom Infektionsgeschehen etwas weniger aussagekräftig ist.



Grüße Torsten

* So viel auch zu der Mär, das Südafrika ja so wahnsinnig gut aufgestellt und überlegen bei der Virenbekämpfung ist. Selbst Namibia macht es besser und testet mehr.
Letzte Änderung: 29 Nov 2021 13:28 von mitglied19210.
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29 Nov 2021 14:18 #631179
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HMEMK schrieb:
Ist die Neueinstufung als Variantengebiet überhaupt noch ein Stornierungsgrund?

www.adac.de/reise-fr...rungs-moeglichkeiten

Hochrisikogebiet und Stornierungs-Möglichkeiten

... Ob nach über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land/Gebiet nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird, ist bisher nicht gerichtlich geklärt. Aufgrund dieser unklaren Rechtslage sollten Reisende daher zunächst versuchen, mit ihrem Reiseveranstalter eine gütliche Einigung zu suchen. Teilweise bieten Reiseveranstalter den Urlaubern noch von sich aus die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung an. Inwieweit die Veranstalter auch kostenlose Stornierungen ermöglichen, steht in deren Ermessen.

Für Individualreisende ist es schwieriger, sich von dem Vertrag zu lösen: Maßgeblich ist hierbei nur, ob der Anbieter die gebuchte Leistung (z.B. den Flug oder die Übernachtung) erbringen kann. Ist dies der Fall, und wirkt sich die Einstufung des Gebiets nicht unmittelbar auf die vertraglich geschuldete Leistung aus, so kann der Individualreisende die Reise zwar absagen, muss jedoch im Regelfall Stornokosten bezahlen. Ein kostenfreier Rücktritt käme nur in Betracht, wenn dies im Vorfeld vertraglich mit dem Anbieter vereinbart wurde. ...


LG
Logi
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Sequenzierungsergebnisse werden vor Freitag erwartet. Die steilte soeben das Gesundheitsministerium mit.

Viele Grüße
Christian
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Stellungnahme von Staatspräsident Hage Geingob zu den Reisebeschränkungen.

Dateianhang:

Dateiname: MR_Preside...2021.pdf
Dateigröße:6,040 KB
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