THEMA: Rueckerstattung KFZ Verseicherungsbeitraege
29 Dez 2017 17:49 #502992
  • Arabella14
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  • Arabella14 am 29 Dez 2017 17:49
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Hallo zusammen,
wir haben eine Afrikaquerung gemacht und moechten von unserer Versicherung Beitraege zurueck, fuer die Zeit wo wir uns auserhalb des Geltungsbereiches bewegt haben.
Diese weigert sich jedoch. Im Gegenteil, sie will noch zusaetzlichen einen Betrag haben, da wir mehr Kilometer gefahren sind, als bei Versicherungsabschluss angegeben.

Hat hier jemand
Erfahrung, bzw. gibt es einen Rechtsanspruch darauf?
Wir mussten ja schliesslich in jedem Land eine extra Versicherung abschliessen!

Freue mich schon auf Eure antworten!

Danke und Gruesse
Bianca
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29 Dez 2017 22:01 #503005
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  • Anita40 am 29 Dez 2017 22:01
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Hallo Bianca,
Die kfz Versicherung hätte im Fall eines Schaden, so wie in den Bedingungen verankert, gezahlt.
Sie haben daher für das gesamte Risiko gehaftet. Warum sollten sie irgendwelche Beiträge zurück zahlen ?
Anita
ab 23.April für immer nach Namibia
unser Blog: www.outinafrica.com.na
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29 Dez 2017 22:34 #503014
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  • NamiBilly am 29 Dez 2017 22:34
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Hallo Bianca,
entscheidend dürfte sein, dass man das vor der Reise mit der Kfz-Vers. klärt. Bei uns (HUK), ging das vor einigen Jahren problemlos.
Und für Anita: die deutsche Kfz-Vers. zahlt nicht im Schadenfalle in Afrika (Ausnahme evtl. Mittelmeeranrainer Länder)! Eine Ausnahme mit der "Nürnberger" war/ist? möglich.
Gruß NamiBilly
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29 Dez 2017 22:38 #503016
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  • yanjep am 29 Dez 2017 22:38
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Wenn die Versicherung nicht ruhend gestellt / gekündigt wurde, wird es mit einer Rückerstattung gezahlter Beiträge schwierig.
Der Versicherungsvertrag läuft weiter, wenn ihr euch außerhalb des Deckungsbereichs aufgehalten habt, ist das für den Vertrag unerheblich und nicht die Angelegenheit der Versicherung sondern eure.

Yanjep
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29 Dez 2017 23:51 #503022
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  • cruise-the-planet am 29 Dez 2017 23:51
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Hallo Bianca

Hatte vor ein paar Jahren genau dasselbe Problem. Bei uns in der CH gibt es die Klausel „Wegfall des Risiko“, das zur Stilllegung der Versicherung führt bzw zur Rückerstattung der Prämien. Da die meisten Versicherungen in Afrika (abgesehen Mittelmeeranrainerstaaten) nicht zahlen, ist „Wegfall des Risikos“ gegeben. Mit Carnet des Passages lässt sich dies einfach beweisen. Ich würds mal so probieren.

Lg
Lukas


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08 Jan 2018 11:17 #504252
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  • Arabella14 am 29 Dez 2017 17:49
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Erfahrungen.
Nun möchte ich auch noch das erreichte Ergebnis nicht vorenthalten:

Die Kosten für die Mehrkilometer werden aus Kulanz erstattet.
Beitragsrückerstattung gewährt die Allianz nicht.

Für die Zukunft merke ich mir, dass ich das vorher kläre.
Hm, könnte man eigentlich auch ein abgemeldetes Fahrzeug (unversichert und unversteuert) verschiffen und mit dem alten deutschen Nummerschild fahren?
Wie machen das denn die "Weltreisenden", die mehrere Jahre unterwegs sind?
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