THEMA: Einreiseformalitäten
24 Feb 2018 13:07 #511560
  • Giraffen-Lisa
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  • Giraffen-Lisa am 24 Feb 2018 13:07
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Hallo Claudia,
unsere Tochter (14) fliegt am Ende der Osterferien auch ohne uns nach D zurück und wir haben die ganze Bürokratie mit den Unterlagen hinter uns.
Gerne kannst du dich per PM an mich wenden und wir können telelefonieren. Das war ein ziemliches Chaos mit den Behörden und ist mir zu kompliziert, alles schriftlich in Worte zu fassen.
Liebe Grüsse
Giraffen-Lisa
Meine Aufenthalte in Südwest/Namibia:
1978/79 Besuch auf Farm am Waterberg, 1980 Praktikum im Schülerheim Otjiwarongo/Caprivi, 1981 Bulli-Rundreise mit crockydile: Namibia – Kapstadt – Gardenroute – Zymbabwe – Victoriafälle – Botswana (10Tage mit dem Mokoro im Okawango-Delta) – Namibia,
1983 Arbeiten auf Farm Otjikaru am Waterberg
lange Pause
Tolle Urlaube folgenten: 2007 Namibia, 2008 Namibia/Botswana, 2009 Namibia
2018 Wunderschöne 2-Familientour mit Familie tim.buktu
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24 Feb 2018 14:55 #511587
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  • Gila.Bend am 24 Feb 2018 14:55
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Giraffen-Lisa schrieb:
Hallo Claudia,
unsere Tochter (14) fliegt am Ende der Osterferien auch ohne uns nach D zurück und wir haben die ganze Bürokratie mit den Unterlagen hinter uns.
Gerne kannst du dich per PM an mich wenden und wir können telelefonieren. Das war ein ziemliches Chaos mit den Behörden und ist mir zu kompliziert, alles schriftlich in Worte zu fassen.
Liebe Grüsse
Giraffen-Lisa

Du machst mich neugierig.

Gibt es für unsere 14 jährige Nichte noch mehr zu beachten als dieses:

Namibia: Geänderte Einreisebestimmungen für Minderjährige

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung der Eltern oder mit nur einem Erziehungsberechtigten nach Namibia reisen, müssen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern bzw. vom abwesenden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen.

Die Erklärung muss die Reisepassnummer des Jugendlichen enthalten. Weiterhin sind Passkopien der abwesenden Eltern beziehungsweise des Elternteils sowie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes/Jugendlichen (übersetzt ins Englische) erforderlich, in der die Eltern namentlich genannt sind. Verfügt ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht, ist auf Verlangen der gerichtliche Beschluss darüber vorzuzeigen; im Falle des Todes eines Elternteils die Sterbeurkunde. Kinder, die allein reisen, müssen zudem ein Bestätigungsschreiben der Person mitführen, bei der der allein reisende Minderjährige in Namibia untergebracht ist, Kopien ihres Reisepasses sowie gegebenenfalls ihrer Aufenthaltserlaubnis.
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24 Feb 2018 18:07 #511612
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Hallo zusammen,
soweit ist alles richtig!
Was nach unseren Recherchen fehlt ist, dass die Einverständniserklärung in deutsch und english sein muss UND die Unterschriften von einer Amtsperson beglaubigt sein muss.

Dazu war bei uns auf dem Rathaus nicht jede/r berechtigt und es war ein längeres hin und her, ob es ein Notar oder ein Beamte/Beamtin des Rathaus sein kann, die dazu berechtigt ist, Unterschriften zu beglaubigen.
Unser Schriftstück hat nun mit samt der Ausweiskopien eine rote Kordel mit schicker Plakette und es müsste alles okay sein.

Liebe Grüsse
Giraffen-Lisa
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24 Feb 2018 18:15 #511614
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Hier unser Dokument ohne persönliche Daten als PDF.

PDF geht nicht - aber nun als JPG in keiner guten Qualität. Gerne per PM anfragen und dann als Mail.




Das Dokument ausgefüllt und dazu die Kopien der Ausweise von Vater, Mutter und Kind vor einer Amtsperson unterschreiben und mit Siegel bestätigen lassen.
Dazu muss die internationale Geburtsturkunde, die Adresse des Aufenthalt der Eltern und des Kindes in Nambia.
Wenn die leiblichen Eltern getrennt sind, gilt das ganze getrennt - aber von Beiden - zu machen!
Liebe Grüsse
Giraffen-Lisa
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Letzte Änderung: 24 Feb 2018 18:24 von Giraffen-Lisa.
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26 Feb 2018 18:50 #511938
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@Giraffen-Lisa

Danke für die ausführlichen Infos.

Da kann man ja froh sein, wenn das Kind (Neffe/Nichte) denselben Nachnamen hat und als das Eigene durchgeht. :)

Wobei ich so etwas natürlich nie machen würde. :woohoo:
Letzte Änderung: 26 Feb 2018 18:51 von Gila.Bend.
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26 Feb 2018 19:54 #511945
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Gila.Bend schrieb:
Da kann man ja froh sein, wenn das Kind (Neffe/Nichte) denselben Nachnamen hat und als das Eigene durchgeht. :)

Hallo Gila.Bend,
da wäre ich sehr vorsichtig, denn man muss zum Reisepass auch die Geburtsturkunde dabei haben:

Kinder benötigen einen eigenen Reisepass mit Lichtbild und ihre Geburtsurkunde für die Einreise. Wir empfehlen die Mitnahme einer internationalen Geburtsurkunde, die auf dem Bürgeramt der zuständigen Stadt beantragt werden kann.

In der Geburtsturkunde steht, dass deine Nicht/Neffe zwar deinen Namen hat, aber du nicht die Mutter bist.

Ich finde diese strengen Regeln sehr eng, aber sie sind nun mal so. :whistle:

Liebe Grüsse
Giraffen-Lisa
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