Hallo,
_Matthias_ schrieb:
Doch, nach dem letzten Abschnitt in dem von dir verlinkten Artikel klagt man auf Beteiligung an den Verhandlungen...
Korrekt, steht da, aber das ist [Ähhmm Schwachsinn darf ich nicht mehr schreiben] völlig unplausibel. Es gilt da völkerrechtlich die Staatenimmunität. Ein US-Gericht kann der namibischen oder deutschen Regierung keine verbindlichen Weisungen erteilen, mit wem oder wie Verhandlungen zu führen sind. Das können mit Einschränkungen bestimmte deutsche Gerichte für Deutschland und vermutlich bestimmte namibische Gerichte für Namibia, eventuell noch der IGH. Da wird aber eben nicht geklagt.
Einige Herero haben schon 2002 vor einem US-Gericht gegen Deutschland geklagt und sind wegen der Staatenimmunität gescheitert. Man würde eigentlich erwarten, dass das auch dieses Mal der Fall ist. Andererseits kann man wohl davon ausgehen, dass die nicht so dumm sind, zwei mal den gleichen Unsinn zu versuchen. Die haben vermutlich ihre Hausaufgaben gemacht. Ein paar Nuancen des Völkerrechts haben sich zwischenzeitlich wohl geändert. Vielleicht gibt es auch einen Ansatz, die Rechtsnachfolger privater Firmen der damaligen Zeit zu belangen. Das wird sich demnächst zeigen, wie die reich werden wollen.
Einen Vorteil könnte so ein Prozeß haben: Vielleicht gäbe es vor Gericht mal eine relativ ideologiefreie Aufarbeitung und Beurteilung der historischen Vorgänge?
Ansonsten bin ich gegen jegliche Reparationszahlungen. Ich will mit meinen Steuerzahlungen nicht dazu beitragen, den feisten Herrn Rukoro reich zu machen. Ich und wir alle haben meines Erachtens die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich all die häßlichen Ereignisse zwischen 1900 und 1945 nicht wiederholen. Eine Verantwortung oder eine Erbschuld für die Ereignisse von vor 110 Jahren sehe ich nicht.
Beste Grüße
Guido