THEMA: Ovaherero und Nama verklagen D erneut in den USA
06 Jan 2017 09:58 #457984
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  • Guido. am 06 Jan 2017 09:58
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Hallo,

Nama und Ovaherero verklagen Deutschland erneut vor einem US-Gericht auf Schadensersatz wegen dem (behaupteten) Völkermord vor 110 Jahren.
www.namibian.com.na/...ake-Germany-to-court

Man behauptet, klagen zu müssen, weil die Nama und Herero an den aktuellen Verhandlungen zu dem Thema zwischen Deutschland und Namibia nicht beteiligt werden. Man klagt aber nicht auf Beteiligung an den Verhandlungen sondern auf Schadensersatz. Ein Betrag wird in den Medien nicht genannt, aber die Herero wollten schon 2002 2 Mrd. USD vor einem US-Gericht erstreiten. Es wird nicht weniger geworden sein.

Beste Grüße

Guido
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06 Jan 2017 13:05 #458002
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  • _Matthias_ am 06 Jan 2017 13:05
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Guido. schrieb:
Man klagt aber nicht auf Beteiligung an den Verhandlungen sondern auf Schadensersatz.
Doch, nach dem letzten Abschnitt in dem von dir verlinkten Artikel klagt man auf Beteiligung an den Verhandlungen...
Warum allerdings ein Gericht in den USA dafür zuständig sein sollte und warum das sich in die Nesseln setzten sollte, immerhin gibt es in den USA auch Ureinwohner, die nicht entschädigt wurden, versteh ich nicht.
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06 Jan 2017 13:19 #458003
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  • AndreasG2523 am 06 Jan 2017 13:19
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Man nimmt immer Gerichte in den USA, wenn das geht, weil a) die Entschädigungen dort immer höher sind und b) die Geschworenen sicher keine Ahnung haben wo Namibia, Ovahereo oder Nama liegen/sitzen, wohnen oder was auch immer, damit kann man dann einfach ein Urteil erstreiten....
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06 Jan 2017 14:37 #458019
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  • Guido. am 06 Jan 2017 09:58
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Hallo,
_Matthias_ schrieb:
Doch, nach dem letzten Abschnitt in dem von dir verlinkten Artikel klagt man auf Beteiligung an den Verhandlungen...

Korrekt, steht da, aber das ist [Ähhmm Schwachsinn darf ich nicht mehr schreiben] völlig unplausibel. Es gilt da völkerrechtlich die Staatenimmunität. Ein US-Gericht kann der namibischen oder deutschen Regierung keine verbindlichen Weisungen erteilen, mit wem oder wie Verhandlungen zu führen sind. Das können mit Einschränkungen bestimmte deutsche Gerichte für Deutschland und vermutlich bestimmte namibische Gerichte für Namibia, eventuell noch der IGH. Da wird aber eben nicht geklagt.

Einige Herero haben schon 2002 vor einem US-Gericht gegen Deutschland geklagt und sind wegen der Staatenimmunität gescheitert. Man würde eigentlich erwarten, dass das auch dieses Mal der Fall ist. Andererseits kann man wohl davon ausgehen, dass die nicht so dumm sind, zwei mal den gleichen Unsinn zu versuchen. Die haben vermutlich ihre Hausaufgaben gemacht. Ein paar Nuancen des Völkerrechts haben sich zwischenzeitlich wohl geändert. Vielleicht gibt es auch einen Ansatz, die Rechtsnachfolger privater Firmen der damaligen Zeit zu belangen. Das wird sich demnächst zeigen, wie die reich werden wollen.

Einen Vorteil könnte so ein Prozeß haben: Vielleicht gäbe es vor Gericht mal eine relativ ideologiefreie Aufarbeitung und Beurteilung der historischen Vorgänge?

Ansonsten bin ich gegen jegliche Reparationszahlungen. Ich will mit meinen Steuerzahlungen nicht dazu beitragen, den feisten Herrn Rukoro reich zu machen. Ich und wir alle haben meines Erachtens die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich all die häßlichen Ereignisse zwischen 1900 und 1945 nicht wiederholen. Eine Verantwortung oder eine Erbschuld für die Ereignisse von vor 110 Jahren sehe ich nicht.

Beste Grüße

Guido
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06 Jan 2017 16:48 #458033
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  • Turi am 06 Jan 2017 16:48
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Hallo Guido
dass sich all die häßlichen Ereignisse zwischen 1900 und 1945 nicht wiederholen. Eine Verantwortung oder eine Erbschuld für die Ereignisse von vor 110 Jahren sehe ich nicht.


Das sag mal den Israeli, die 3000 Jahre alte Bücher als geltendes Recht sehen und sich daruf berufen;)

Bin auch der Meinung, dass man die alten Zöpfe einfach mal abschneiden sollte,
von den damals Geschädigten lebt eh niemand mehr und von denen die das verbockt haben auch nicht und wenn, sind sie nicht mehr handlungsfähig.

Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
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  • _Matthias_ am 06 Jan 2017 13:05
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Guido. schrieb:
Korrekt, steht da, aber das ist [Ähhmm Schwachsinn darf ich nicht mehr schreiben] völlig unplausibel.
Ich stimme die ja zu, dass das Schwachsinn :P ist, aber du kannst doch nicht einfach das Gegenteil behaupten, wenn du selbst darauf verlinkst wo was anderes steht. Du kannst dazu schreiben, dass du es für unplausibel hälst, aber nicht die Aussage umdrehen und so tun als wäre das dort so beschrieben. (Ich glaube das war auch was dir an anderer Stelle nahegelegt wurde, dass du zwischen deiner Meinung und Faktenlage, auch wenn die falsch sein möge, unterscheiden solltest) .
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