Kreditkarten-Epilog
Am nächsten Tag telefonieren wir mit der Postbank, um zu erfahren, was wir unternehmen müssen, um die unrechtmäßigen Abbuchungen erstattet zu bekommen. Ich erkläre der Dame am Telefon, dass wir nicht genau wissen, ob und wann wir den Polizeibericht aus Namibia bekommen werden. Die freundliche Dame an der Hotline erklärt uns, dass es sowieso viel besser wäre, wenn wir die Anzeige in Deutschland aufgeben würden. Whaaat? Das sagt sie uns jetzt? Da hätten wir uns die Polizeistation Grootfontein also sparen können?
Ich rufe also in Bremen bei der Polizei an und Corona-bedingt kann ich die Anzeige sogar telefonisch aufgeben. Das Ganze ist innerhalb von 15 Minuten erledigt und schon am nächsten Tag bekomme ich per Mail die Bescheinigung meiner Anzeige. Ich schwöre, ich lästere nie wieder über die deutsche Bürokratie!
Dann setze ich ein Schreiben auf, in dem ich den Vorfall am Automaten beschreibe und füge die Anzeige, einen Screenshot meiner Anrufe zwecks Kartensperrung und eine Übersicht der Abbuchungen bei und schicke es per Post an die Postbank. Als ich nach über zwei Wochen immer noch keine Rückmeldung habe, rufe ich beim Cardservice an und erfahre, dass mein Brief nicht angekommen ist. Also schicke ich das Ganze noch einmal per Mail.
Drei Wochen später erhalte ich eine standardisierte Ablehnung meiner Bitte um Erstattung. Die Begründung ist, dass ich Karte und Geheimzahl offensichtlich gemeinsam aufbewahrt hätte. Das habe ich ja nun wirklich nicht, also rufe ich wieder beim Cardservice an. Die Unterhaltung verläuft unerfreulich: die Dame am Telefon ist anscheinend darauf trainiert, sich auf keine inhaltlichen Diskussionen einzulassen. Obwohl ich ihr den Vorgang detailliert beschreibe, blockt sie mich komplett ab und verweist immer nur auf das Schreiben. Da wir auf inhaltlicher Ebene nicht weiterkommen, weise ich darauf hin, dass ich aufgrund ihres Verhaltens den Eindruck gewinnen würde, die Bank würde mir unterstellen, dass ich lüge. Das lässt sie sich nicht sagen (und ich möchte betonen, dass ich während des Telefonats immer sachlich und ruhig war) und beendet das Gespräch.
Also setze ich ein weiteres Schreiben auf und erkläre noch einmal ganz genau den Vorfall am ATM und dass ich die PIN nicht mit der Karte aufbewahrt habe und die Eingabe der PIN sorgfältig abgedeckt habe. Die gleiche Sachbearbeiterin schickt mir mit der fast gleichen Begründung wieder eine Ablehnung.
So langsam werde ich unsicher, ob ich die tausend Euro nicht verloren geben soll. Denn natürlich ist mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe. Nach ausführlicher Recherche komme ich aber zu dem Schluss, dass ich mir zwar Fahrlässigkeit aber nicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss. Dass das in diesem Fall den Unterschied macht, bestätigt mir auch der hinzugezogene Anwalt.
Der Anwalt setzt ein entsprechendes Schreiben auf und innerhalb von einer Woche antwortet die gleiche Sachbearbeiterin überaus zuvorkommend und vor allen mit einem positiven Bescheid. Das Geld inkl. Auslandsgebühren ist noch am gleichen Tag zurück auf unserem Konto!
Am Ende bleiben als Schaden also nur die Anwaltskosten, die ich für mich persönlich als Lehrgeld verbuche. Eine Kopie des handschriftlichen Polizeiberichts aus Grootfontein kam übrigens bereits drei Wochen nach unserer Rückkehr per Mail.