Hallo Armin, hi Monthy
ich habe nur von selbstverschuldeten Unfällen gesprochen (Unterboden, Lenkstange etc.).
Ich denke es gibt da ein kleines, grundsätzliches Missverständnis was Vollkaso bedeutet. Vollkasko bezahlt immer alle Schäden (ohne wenn und aber), außer bei grober Fahrlässigkeit (wie gesagt z.B. Drogen, ALkohol, kein Führerschein - siehe z.B. auch
de.wikipedia.org/wik...ollkaskoversicherung). Das ist in Namibia wie auch in Deutschland der Fall. Du wirst nur natürlich nach dem Schadensfall - meistens - extrem hochgestuft (\"Schadensfreiheitsklasse\" in D) und das ist auch die URsache dafür, dass KFZ-VErsicherungen in Namibia so teuer sind... viele Unfälle, viele zu begleichende Schäden und deshalb hohe Beiträge.
In Namibia (Südafrika etc.) unterscheided man grundsätzlich nur zwei Arten von KfZ-Versicherungen (neuerding eine Dritte, die für private 4x4-Fahrten fernab von offiziellen Straßen eintritt): Limited (vgl. Teilkasko & Haftplicht) sowie Comprehensive (Vollkasko). Comprehensive zahlt alle Schäden am eigenen und fremden Fahrzeug sowie PErsonen und Gegenständen, man zahlt selber nur den Excess (Selbstbeteiligung), den aber immer.
Ich habe in meinem gesamten Leben noch nichts davon gehört, dass eine Vollkaskoversicherung bei einem nachvollziehbaren Schaden nicht einspringt (sofern eben nicht grob fahrlässig), so auch nicht in Namibia. Deshalb stellt sich der Fall gar nicht, dass die Kreditkartenversicherung möglicherweise nicht einspringt, da die Vorversicherung nicht zahlt.
Eine kleine Anekdote:
Ich hatte einen Fall bei dem ich einen Schaden an einem südafrik. Mietwagen verursacht hatte (bzw. ein Freund, der ein Stoppschild übersah). Die Mietwagenfirme hat den Excess abgebucht, ich habe dieses bei der M&M Kreditkarte eingereicht (obwohl ich nicht der Fahrer, sondern nur der Mieter war, war es kein Problem) und diesen zurück bekommen. Ich bekam dann nach MOnaten eine Rechnung der Mietwagenfirma mit dem Hinweis, dass das Überfahren eines Stoppschildes \"grob fahrlässig\" ist. Nach Rücksprache mit der Versicherung der Mietwagenfirma hat sich herausgestellt, dass die Versicherung sehr wohl alles bezahlt hat und der Vermieter nur ein bißchen Geld eintreiben wollte. Die Versicherung bestätigte mir, dass ein Schaden in 99,99% der Fälle nicht grob fahrlässig sein kann bzw. ist.
Puuhhh, nun aber genug dazu im alten Jahr.
Genießt den Rutsch ins neue Jahr!
Christian
P.S. Habe gerade nochmal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Beszahlt wird nicht bei grober Fahrlässigkeit oder dann, wenn eine Vorversicherung bereits BEZAHLT hat, d.h. es geht um die tatsächliche Zahlung und nicht darum ob die vorhandene Versicherung besteht aber aufgrund von irgendwelchen lokalen Regelungen nicht zahlt. Es soll halt Doppelzahlung vermieden werden. Mehr dazu:
www.miles-and-more.c.../28/media_618428.pdf