THEMA: Mietwagen Versicherung
30 Dez 2008 23:57 #85836
  • Armin
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  • Armin am 30 Dez 2008 23:57
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Hallo Christian,

du sagst, dass sich die Kreditkarten-Versicherung den Mietvertrag über den Leihwagen vorlegen lässt. Daraus ist ersichtlich, dass vor Ort bereits eine (obligatorische) Vollkasko-Versicherung vorhanden war. Trotzdem zahlt die Kreditkarten-Versicherung den Schaden ohne das Verhalten der namibischen Vollkasko zu prüfen? Das wäre sehr ungewöhnlich. Wenn das so wäre, würde das klar für die Miles & More Goldkarte sprechen, die ich früher auch schon einmal hatte. Das macht meine Mercedes-VISA keinesfalls mit. Wenn ich mir da die Bodenwanne aufreiße und die namibische Vollkasko \"njet\" sagt, sagt meine Kreditkarten-Versicherung auch \"njet\" und lässt mich auf dem kompletten Schaden sitzen. Wenn die namibische Vollkasko jedoch grundsätzlich zahlt, dann übernimmt die Kreditkarten-Versicherung der Mercedes-VISA auf jeden Fall meine Selbstbeteiligung und sei sie noch so hoch, natürlich abzüglich der Selbstbeteiligung der Kreditkarten-Versicherung.

Das eigentliche Problem ist ja offenbar nur der Fall, in dem die namibische Vollkasko jegliche Leistung ablehnt (die abstrusen Gründe sind ja hinlänglich bekannt). Hattest du denn auch mal so einen Fall?

Viele Grüße und einen guten Rutsch
Armin
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31 Dez 2008 10:00 #85846
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  • travelNAMIBIA am 31 Dez 2008 10:00
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Hallo Armin,
Trotzdem zahlt die Kreditkarten-Versicherung den Schaden ohne das Verhalten der namibischen Vollkasko zu prüfen? Das wäre sehr ungewöhnlich.
.
Wir haben bei allen Schäden immer nur unsere Selbstebetiligung bezahlt, nie einen Cent mehr, deshalb denke ich, dass die namibische Versicherung wohl die Differenz getragen hat. Somit stellte sich möglicherweise die Frage für M&M gar nicht?! Wobei es ja deswegen eine Vollkasko ist, weil sie eben alles bezahlt.

Wenn ich nicht gerade betrunken oder unter Drogen oder mit 220 km/h durch den Busch fahre, zahlt z.B. in Deutschland eine Vollkasko auch immer. Zumindest habe ich es nirgendws auf der Welt bisher anders erlebt, auch nicht in Namibia.

Sonnige Grüße
Christian
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31 Dez 2008 14:00 #85858
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  • Armin am 30 Dez 2008 23:57
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Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort. Deine bisherigen Erfahrungen zeigen, dass du mit dem Hauptproblem bis jetzt (zum Glück) nicht konfrontiert worden bist, nämlich dass die namibische Vollkasko überhaupt nicht eintritt und du auf dem vollen Schaden sitzenbleibst. Gründe für den - aus deutscher Sicht unvorstellbaren - Nichteintritt der namibischen Vollkasko sind hier im Forum ja schon reichlich zitiert worden, z. B.

- sämtliche Unterbodenschäden
- Schäden ohne Beteiligung Dritter
- Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

Das Verhalten der (deutschen) Kreditkarten-Versicherung in genau solchen Fällen ist m. E. die Kernfrage, die über den Wert einer Kreditkarten-Vollkasko entscheidet. Was nützt es, wenn die Kreditkarten-Vollkasko letztendlich die paar tausend N$ Selbstbeteiligung (abzüglich der Kreditkarten-Selbstbeteiligung) übernimmt, mich aber im Extremfall mit einem 40.000 Euro Totalschaden nach einem \"selbstverschuldeten\" Überschlag ohne Fremdbeteiligung sitzen lässt, weil die namibische Vollkasko in ihren Versicherungsbedingungen eine Kostenübernahme ausgeschlossen hat?

Eine Kreditkarten-Versicherung, die sich trotz eines Nicht-Eintritts der namibischen Vollkasko in den Fall reinhängt und ihn nach deutschen Gesichtspunkten neu beurteilt und abwickelt, hätte meiner Meinung nach als einzige einen wirklichen, unschätzbaren Wert. Alles andere ordne ich in die Kategorie \"nice to have\" ein, obwohl ich selbst seit Jahren auf die (trügerische) Sicherheit einer Kreditkarten-Vollkasko baue.

Nochmals guten Rutsch (nur nicht von der pad)
Armin
Letzte Änderung: 31 Dez 2008 14:04 von Armin.
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31 Dez 2008 14:40 #85859
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  • monthy am 31 Dez 2008 14:40
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Hallo Armin,
ich sehe das wie Du. Der von Dir beschriebene Fall ist mit Sicherheit der größte Problemfall.
Man könnte dieses Problem damit umgehen, indem man garkeine namibianische Vollkasko abschließt. Das wäre eigentlich am besten. So wie ich das sehe, machen das aber wohl die Autovermieter nicht mit. Obwohl diese Version für alle Beteiligten die sicherste Variante wäre.
Es wäre also noch einmal zu prüfen ob es möglich ist ein Fahrzeug ohne namibianische Vollkasko zu mieten.
Viele Grüße
monthy
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31 Dez 2008 15:34 #85861
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  • travelNAMIBIA am 31 Dez 2008 10:00
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Hallo Armin, hi Monthy

ich habe nur von selbstverschuldeten Unfällen gesprochen (Unterboden, Lenkstange etc.).

Ich denke es gibt da ein kleines, grundsätzliches Missverständnis was Vollkaso bedeutet. Vollkasko bezahlt immer alle Schäden (ohne wenn und aber), außer bei grober Fahrlässigkeit (wie gesagt z.B. Drogen, ALkohol, kein Führerschein - siehe z.B. auch de.wikipedia.org/wik...ollkaskoversicherung). Das ist in Namibia wie auch in Deutschland der Fall. Du wirst nur natürlich nach dem Schadensfall - meistens - extrem hochgestuft (\"Schadensfreiheitsklasse\" in D) und das ist auch die URsache dafür, dass KFZ-VErsicherungen in Namibia so teuer sind... viele Unfälle, viele zu begleichende Schäden und deshalb hohe Beiträge.

In Namibia (Südafrika etc.) unterscheided man grundsätzlich nur zwei Arten von KfZ-Versicherungen (neuerding eine Dritte, die für private 4x4-Fahrten fernab von offiziellen Straßen eintritt): Limited (vgl. Teilkasko & Haftplicht) sowie Comprehensive (Vollkasko). Comprehensive zahlt alle Schäden am eigenen und fremden Fahrzeug sowie PErsonen und Gegenständen, man zahlt selber nur den Excess (Selbstbeteiligung), den aber immer.

Ich habe in meinem gesamten Leben noch nichts davon gehört, dass eine Vollkaskoversicherung bei einem nachvollziehbaren Schaden nicht einspringt (sofern eben nicht grob fahrlässig), so auch nicht in Namibia. Deshalb stellt sich der Fall gar nicht, dass die Kreditkartenversicherung möglicherweise nicht einspringt, da die Vorversicherung nicht zahlt.

Eine kleine Anekdote:
Ich hatte einen Fall bei dem ich einen Schaden an einem südafrik. Mietwagen verursacht hatte (bzw. ein Freund, der ein Stoppschild übersah). Die Mietwagenfirme hat den Excess abgebucht, ich habe dieses bei der M&M Kreditkarte eingereicht (obwohl ich nicht der Fahrer, sondern nur der Mieter war, war es kein Problem) und diesen zurück bekommen. Ich bekam dann nach MOnaten eine Rechnung der Mietwagenfirma mit dem Hinweis, dass das Überfahren eines Stoppschildes \"grob fahrlässig\" ist. Nach Rücksprache mit der Versicherung der Mietwagenfirma hat sich herausgestellt, dass die Versicherung sehr wohl alles bezahlt hat und der Vermieter nur ein bißchen Geld eintreiben wollte. Die Versicherung bestätigte mir, dass ein Schaden in 99,99% der Fälle nicht grob fahrlässig sein kann bzw. ist.

Puuhhh, nun aber genug dazu im alten Jahr.

Genießt den Rutsch ins neue Jahr!
Christian

P.S. Habe gerade nochmal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Beszahlt wird nicht bei grober Fahrlässigkeit oder dann, wenn eine Vorversicherung bereits BEZAHLT hat, d.h. es geht um die tatsächliche Zahlung und nicht darum ob die vorhandene Versicherung besteht aber aufgrund von irgendwelchen lokalen Regelungen nicht zahlt. Es soll halt Doppelzahlung vermieden werden. Mehr dazu: www.miles-and-more.c.../28/media_618428.pdf
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Letzte Änderung: 31 Dez 2008 15:49 von travelNAMIBIA. Begründung: P.S. hinzugefügt
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05 Jan 2009 08:32 #86189
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  • pebeend am 05 Jan 2009 08:32
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Vielen Dank für die vielen nützlichen Beiträge on Sachen Mietwagenversicherung.
Ich denke ich werde die LH M&M kaufen, vielleicht hat Olli ja die Möglichkeit, mich bei LH zu werben.
Gruss
Peter
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