desertstar schrieb:
Heisst das, dass es doch wieder eine reine "Selbstbeteilugungsversicherung" ist (man verstösst ja gegen die Versicherungsbedingungen des Mietvertrags, wenn die Vollkasko/Haftpflicht nicht einspringt), wie sieht es aus, wenn man ein Speedlimit übersieht (Fahrlässigkeit), oder heisst es nur, dass ich den Camper nicht als Trecker oder Laster verwenden darf?
Hallo Desertstar,
ich denke dass ein "übersehenes" Speedlimit eher als grob Fahrlässig (wenn nicht sogar Vorsatz) eingestuft werden kann. Wenn Du in Deutschland mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft rast und dabei etwas passiert wird Dich die KFZ Versicherung auch auf Regress verklagen.
desertstar schrieb:
Ausserdem würde mich interessieren wie ihr Off-Road hier interpretieren würdet? Ist man auf Farmgelände schon Off-Road (ist ja keine öffentliche Strasse), wie sieht es mit der zufahrt zu den RedDune Dünen aus oder wie sieht es mit dem letzten Stück im Sossusvlei aus, ist das Off-Road, .... ?
Wie will man auf Farmgelände denn einen Unfall bauen? Da mache ich mir keine Sorgen deswegen. Auch auf den letzten 4-5 km im Sossusvlei würde ich sagen das ist Off-Road. Aber da einen Unfall zu haben ist auch eher unwahrscheinlich.
desertstar schrieb:
Kann nicht jemand einfach mal jemand nicht vorsätzliche Fehler versichern? Meinetwegen auch zu den 25€/Tag die bei manchen Mietwagenfirmen für "nichts" üblich sind (das sind immerhin >9k€ Jahr, da kann man schon sehr viel Schaden haben).
Was ist ein nicht vorsätzlicher Fehler? Handelt derjenige der den Wagen in einen See fährt vorsätzlich oder nur grob fahrlässig?
(viel Schaden ist relativ... ein Auto bekommst Du für 9.000 € nicht)
Gruß Markus