Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte

161 Antworten · 33,1k Aufrufe · gestartet 20. Nov. 2012 von ojn
Antworten
2'346 Beiträge · seit 200623. Jan. 2014 · #61
@ Tom
@ Marina

...ist ja eigentlich schon nachvollziehbar, dass die meisten Kreditkarten-Versicherungen die Leistungen an die Verwendung der Karte binden. Ich genieße es zwar, dass meine Sparkassen-MasterCard alle Leistungen (zu denen leider keine Mietwagen-Vollkasko zählt) unabhängig von der Zahlungsweise anbietet, habe aber durchaus Verständnis für die Bindung an die Nutzung von Kreditkarten. Ist ja schließlich das eigene Geschäft.

Viele Grüße
Armin
243 Beiträge · seit 201123. Jan. 2014 · #62
Das ist absolut nachbollziehbar und nur fair, da hast du recht! tom
2'319 Beiträge · seit 201123. Jan. 2014 · #63
Ich verweise mal auf die Hansemerkur Versicherung. Die bietet eine Mietwagen-Schutzversicherung zu nicht astronomischem Versicherungsbeitrag an.
Gast23. Jan. 2014 · #64
Hallo Alm,
ALM schrieb:Ich verweise mal auf die Hansemerkur Versicherung. Die bietet eine Mietwagen-Schutzversicherung zu nicht astronomischem Versicherungsbeitrag an.
Das ist etwas völlig anderes als die hier diskutierte Mietwagenvollkaskoversicherung. Hansemerkur bietet lediglich lediglich eine Selbstbehaltausschlussversicherung die darüber hinaus so einige Ausschlussklauseln enthält, die sich bei den Karten von MLP und Germanwings nicht finden.

Beste Grüße

Guido
243 Beiträge · seit 201127. Jan. 2014 · #65
Ja, das ist absolut etwas anderes... (!!!)

Ich habe soeben Antwort auf meine Anfrage bei Roland Assistance, dem derzeitigen Versicherer der Explorer Card bekommen und möchte euch diese nicht vorenthalten!

"Guten Tag XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Versicherte Fahrzeuge: Jedes privat genutzte Mietfahrzeug

(also nicht nur PKW, sondern auch Transporter, Camper, etc.)

Carsharing ist vom Versicherungsschutz ausgenommen!

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gern.

Freundliche Grüße aus Köln

N. S.

ROLAND Assistance GmbH
Team Card Services
D-50664 Köln
Telefax: +49 (0) 221 8277-3272
Mailto:CardServices@roland-assistance.de"


Marina hat also am Telefon die absolut zutreffende Antwort bekommen und wir sind damit jetzt bei drei Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über eine Kreditkarte, mit denen man sich absichern kann!! 🙂

Germanwings Gold, MLP und die Explorer Card

Das ist doch ein wunderschönes Ergebnis 😏

Viele Grüße ins Forum! Ich freue mich, dass ich so auch einmal etwas sinnvolles beitragen konnte, nachdem ich hier schon so viele Infos genossen habe.

Namibia 2014, ich komme! 😎

tom
195 Beiträge · seit 201328. Jan. 2014 · #66
Ganz so eindeutig ist es wohl nicht. Ich habe mich auch noch einmal bei der ExplorerCard erkundigt, da ich einen Kartenwechsel in Erwägung ziehen würde, wenn eine solche Vollkasko beinhaltet ist.
Ich habe dann von der ExplorerCard auf die Frage nach Hilux mit Dachzelt die Auskunft bekommen, dass die Versicherung sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit PKW-Zulassung beschränkt und keinerlei Leistungen für Fahrzeuge mit LKW Zulassung erbringt.
Der Sachbearbeiter hatte allerdings andere Initialen als in tom's Post unten.
Philip Marlowe schrieb:Ja, das ist absolut etwas anderes... (!!!)

Ich habe soeben Antwort auf meine Anfrage bei Roland Assistance, dem derzeitigen Versicherer der Explorer Card bekommen und möchte euch diese nicht vorenthalten!

"Guten Tag XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Versicherte Fahrzeuge: Jedes privat genutzte Mietfahrzeug

(also nicht nur PKW, sondern auch Transporter, Camper, etc.)

Carsharing ist vom Versicherungsschutz ausgenommen!

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gern.

Freundliche Grüße aus Köln

N. S.

ROLAND Assistance GmbH
Team Card Services
D-50664 Köln
Telefax: +49 (0) 221 8277-3272
Mailto:CardServices@roland-assistance.de"


Marina hat also am Telefon die absolut zutreffende Antwort bekommen und wir sind damit jetzt bei drei Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über eine Kreditkarte, mit denen man sich absichern kann!! 🙂

Germanwings Gold, MLP und die Explorer Card

Das ist doch ein wunderschönes Ergebnis 😏

Viele Grüße ins Forum! Ich freue mich, dass ich so auch einmal etwas sinnvolles beitragen konnte, nachdem ich hier schon so viele Infos genossen habe.

Namibia 2014, ich komme! 😎

tom
243 Beiträge · seit 201128. Jan. 2014 · #67
Hallo Piolet,
doch, ich denke, es ist eindeutig. Und man muss hier klar trennen und bitte nichts vermischen.

Marinas und meine Information sind vom VERSICHERER der Explorer Card und nicht von einem Mitarbeiter von Payango. Von Payango hatte ich eine gleichlautend falsche Antwort bekommen, mit dem Verweis auf den Versicherer für weitere Nachfragen. Wir haben ja bereit weiter oben im Thread festgestellt, dass es sogar auf der Homepage der Explorer Card abweichend (=falsch) geschrieben steht.

Der Versicherer ist Roland Assistance.
Entscheidend für die Schadensabwicklung und Basis meines Fazits sind die Versicherungsbedingungen und die Auskunft der Versicherung.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, frag doch bitte nochmal bei Roland Assistance (CardServices@roland-assistance.de) direkt nach und stell das dann hier bitte ggf. nochmal klar. Ich denke nicht, dass du von dort eine von meiner abweichende Antwort bekommen wirst, handelt es sich in meinem Fall doch um eine eindeutige, schriftliche Deckungszusage.

Viel Erfolg!

Grüße! tom
zuletzt bearbeitet 28. Jan. 2014
195 Beiträge · seit 201330. Jan. 2014 · #68
Hallo tom,

nochmal als Ergänzung:
Ich habe nun von Roland Assistance auch die gleiche Antwort bekommen wie Ihr. Ich denke es war auch die gleiche Sachbearbeiterin.
Ausgeschlossen sind lediglich
"Abnutzung und Verschleiss, Gefrieren, mechanisch und elektrische Ausfälle und Brems- oder Bruchschäden, Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung"

Trotzdem sollte man eigentlich erwarten von ExplorerCard selbst eine richtige Auskunft zu bekommen und wenn Sie es nicht wissen dann zumindest den Verweis auf den Versicherer statt falsche Auskünfte zu erteilen.
Philip Marlowe schrieb:Hallo Piolet,
doch, ich denke, es ist eindeutig. Und man muss hier klar trennen und bitte nichts vermischen.

Marinas und meine Information sind vom VERSICHERER der Explorer Card und nicht von einem Mitarbeiter von Payango. Von Payango hatte ich eine gleichlautend falsche Antwort bekommen, mit dem Verweis auf den Versicherer für weitere Nachfragen. Wir haben ja bereit weiter oben im Thread festgestellt, dass es sogar auf der Homepage der Explorer Card abweichend (=falsch) geschrieben steht.

Der Versicherer ist Roland Assistance.
Entscheidend für die Schadensabwicklung und Basis meines Fazits sind die Versicherungsbedingungen und die Auskunft der Versicherung.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, frag doch bitte nochmal bei Roland Assistance (CardServices@roland-assistance.de) direkt nach und stell das dann hier bitte ggf. nochmal klar. Ich denke nicht, dass du von dort eine von meiner abweichende Antwort bekommen wirst, handelt es sich in meinem Fall doch um eine eindeutige, schriftliche Deckungszusage.

Viel Erfolg!

Grüße! tom
243 Beiträge · seit 201130. Jan. 2014 · #69
Hallo Piolet!

Das freut mich und vielen Dank für deine Ergänzung! 🙂

Viele Grüße!

tom
Gast30. Jan. 2014 · #70
Hallo,

es ist noch etwas komplizierter. Die Explorercard wird von der Payango GmbH konzipiert und vermarktet. Hinter der Kreditkarte steht die BW-Bank - eine öffentliche rechtliche Bank. Eigentlicher Versicherer ist CHUBB. Das ist eine US-Versicherung. In Deutschland ist der Name völlig unbekannt. In den USA sind die relativ groß. Roland Assistance ist nur ein Service Dienstleister, der die Kundenbetreuung und Schadensabwicklung für die Versicherungsfragen macht (auch für andere Versicherungen und Kreditkarten).

Auf der Website der Explorercard - also von Payango - steht auch irgendwo, dass die Versicherung nur für PKWs gilt. Maßgeblich sind aber nur die Versicherungsbedingungen und die sind in dem Punkt eindeutig. Da steht nur Mietfahrzeug (keine Typeinschränkungen sondern lediglich Ausschluss gewerblicher Nutzung). Damit sind PKW, Camper, Wohnmobile und selbst der 7,5-Tonnen-Umzugs-LKW eingeschlossen. Diese Interpretation hat Roland Assistance ja auch einem FoMi hier noch mal explizit bestätigt.

Vorsichtig formuliert scheint Payango primär eine Marketingbude zu sein und bei rechtlichen Aspekten generell etwas professionalität vermissen zu lassen. Das nervt etwas, tut dem Versicherungsschutz aber keinen Abbruch. Schäden muss man nicht mit Payango sondern mit Roland Assistance klären. Insgesamt halte ich die Germanwings-Card für etwas besser. Die Explorercard hat den Pluspunkt, dass die Mietwagenversicherung selbst dann gilt, wenn das Auto gar nicht mit der Explorercard bezahlt wurde. Das ist für einige ein großer Vorteil.

Beste Grüße

Guido
2'319 Beiträge · seit 201130. Jan. 2014 · #71
Hallo.

Die Explorercard scheint wirklich eventuelle Kaskoschäden am Mietfahrzeug abzudecken.

http://www.explorercard.de/explorercard/avb/explorercard-avb-mietwagen-cdw-versicherung-single-family.pdf

Zu beachten ist jedoch § 2 der Allgemeine Bedingungen zur Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge; Mietwagenanzahlungen mittels Banküberweisung sind also zu vermeiden Ferner muss vermutlich darauf geachtet werden, dass, wenn der Mietwagen mit einer anderen, ebenfalls auf den Namen des Explorercardinhabers ausgestellte Kreditkarte im Falle eines Schadens noch gültig ist. Für mich ist außedem § 6 c) noch von Bedeutung; hier sollte man sich vom Fahrzeugvermieter ausdrücklich die Straßen, Pisten etc. genehmigen lassen, die dann auch gefahren werden. In der Regel verbieten 4x4-Fahrzeugvermieter "off road-Fahrten", doch eine exakte Beschreibung derer bleibt meist offen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass sowohl der Fahrzeugvermieter als auch ein Versicherer behaupten, ein eventueller Schaden sei durch "off road-fahren" verursacht worden. Mir stellt sich dabei die Frage... Ist beispielsweise das Befahren der Pisten an der Chobe Riverfront bereits "off road-fahren"....? Meines Erachtens kann da nur eine explizite Beschreibung, des Fahrzeugvermieters, was "off-road-fahren" ist, helfen, Unklalrheiten zu vermeiden.
Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass nicht nur die Allg. Bedingungen zur Mietwagen-Vollkasko-Versicherung sondern auch die gewöhnlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers einschlägig sind. Auch dort können Fallstricke und Fußangeln verborgen sein.
Mietwagenversicherungsschutz ist und bleibt ein undurchdringlicher Dschungel.

Schöne Grüße

Alm
Gast30. Jan. 2014 · #72
Hallo,
ALM schrieb:In der Regel verbieten 4x4-Fahrzeugvermieter "off road-Fahrten", doch eine exakte Beschreibung derer bleibt meist offen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass sowohl der Fahrzeugvermieter als auch ein Versicherer behaupten, ein eventueller Schaden sei durch "off road-fahren" verursacht worden.
Das ist richtig. Aber ich kann damit gut leben. Man sollte vorher mit dem Vermieter über die Route sprechen. Allerdings wird man nie 100% Absolution erhalten. Sonst müsste man ganz exakt eine Route ausplanen, diese bestätigen lassen und dann dürfte man bei der Reise aber auch keine 10 Meter mehr von dieser Route abweichen. Das ist nicht praxiskompatibel.

Mir geht es bei Versicherungen generell nicht darum, jedes potentielle Wehwechen abzusichern. Irgendwelche kleine Schäden kann man wohl auch so bezahlen, wenn man tausende Euro Urlaubsbudget hat. Mir geht es vor allem darum versichert zu sein, wenn man größere Schäden verursacht/erleidet.

Und wenn man nicht völlig verrückte Sachen macht, halte ich das Risiko für extrem gering, offroad das Fahrzeug in größerem Ausmaß kaputt zu machen. Wie man das z.B. an der Chobe Riverfront mit sehr moderaten Offroadbedingungen kaputt bekommen will, weiß ich nicht. Wer vorsätzlich durch einen Meter tiefes Wasser fährt, im Tiefsand die Kupplung verbrennt o.ä., der hat keinen Versicherungsschutz dafür.
ALM schrieb:Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass nicht nur die Allg. Bedingungen zur Mietwagen-Vollkasko-Versicherung sondern auch die gewöhnlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers einschlägig sind. Auch dort können Fallstricke und Fußangeln verborgen sein.
Mietwagenversicherungsschutz ist und bleibt ein undurchdringlicher Dschungel.
Es werden nur Bedingungen wirksam, die dem Kunden vor Vertragsschluss ausgehändigt werden. Übergeordnete AVB gibt es bei Explorercard nicht. Sollte es sie irgendwo geben, so sind sie nicht vertragswirksam. Insofern drohen auch keine weiteren Fallstricke.

Beste Grüße

Guido
2'319 Beiträge · seit 201130. Jan. 2014 · #73
Hallo Guido.

Versicherung ist Chubb, Versicherungsnehmer ist Payango GmbH und Versicherter der, auf dessen Namen die Explorercard ausgestellt ist.

Sollten, wie von Dir geschrieben, keine weiteren Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Chubb einschlägig sein, dann kann es trotz allem u. U. Absprachen oder Nebenabreden zwischen dem Versicherungsnehmer (also Payango) und dem Versicherer (Chubb) geben, welche Einschränkungen zum Inhalt haben.

Gegebenenfalls sollte man sich von Payango ein entsprechende Erklärung geben lassen, aus der hervorgeht, dass Versicherungsschutz auch für 4x4-Fahrzeuge, die auf nicht öffentlichen Straßen, jedoch auf keinen unbekannten Off-road-Strecken zirkulieren, gegeben ist.

Wie Du merkst, ich bin in Verrsicherungsangelegenheiten sehr sensibel.

Eine 100% exakte Route vom Fahrzeugvermieter bestätigt zu bekommen ist auch utopisch. Gerade deshalb kann daraus ein Fallstrick entstehen, denn wenn der Wagen z.Bsp. auf einer Piste in der Nxai Pan, die ich vielleicht als Piste individualisieren kann und somit als öffentliche Piste des dortigen Wegenetzes erachte, weil vor meinen Augen so präsent, diese jedoch in keinem Wegeverzeichnis der NP-Verwaltung auftaucht, dann kann mir der Fahrzeugvermieter einen Vorwurf machen, entgegen der im Mietvertrag aufgeführten Streckentypen verstoßen zu haben und das führt dann zu Auswirkungen auf meinen Explorerversicherungsschutz.

Ich gebe Dir uneingeschränkt recht...100% Absicherung bestehet nur, wenn man zu Hause bleibt.

Der beste Ratschlag ist und bleibt: Vorsicht walten lassen und sich nicht überschätzen.
243 Beiträge · seit 201130. Jan. 2014 · #74
Hallo ALM.

In §2 der zur Explorer Card gehörgen AVB heißt es eindeutig:

"Der Versicherer [Chubb, vertreten durch Roland Assistance] gewährt dem Kreditkarteninhaber Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen, wenn der Kreditkarteninhaber für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet [...]."

Im Schadensfall tritt man direkt mit Roland Assistance in Köln in Kontakt. Dort wird der Schadensfall abgewickelt.

Weiteres Regelwerk, was einem nicht bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde oder gar irgendwelche "Absprachen" können nach dem o.g. Satz gar keine Anwendung finden. Es ist alles gut...

Fraglich ist, ob Payango im Falle eines zu regulierenden Schadens überhaupt infomiert würde.. Mitzureden haben sie jedenfalls nichts.

Grüße.. tom
zuletzt bearbeitet 30. Jan. 2014
243 Beiträge · seit 201110. Feb. 2014 · #75
Rückmeldung von PAYANGO zum Versicherungsumfang der ExplorerCard:

Ich hatte wegen der Aussage von Roland Assistance, dass alle Mietfahrzeuge versichert sind und der Aussage (und dem Hinweis auf der Homepage) von Payango, dass sich die Versicherung lediglich auf Pkw beziehen würde, nochmal konkret nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrte Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider kam es hier zu einer Fehlinformation auf unserer Internet-Seite. Der Vermerk „Die Versicherung gilt für PKW.“ wird in Kürze korrigiert bzw. entfernt.

Wie Ihnen von der ROLAND Assistance GmbH bereits mitgeteilt wurde, richtet sich die Versicherung an alle Fahrzeugklassen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

S. K."


Damit sollten dann wohl alle Zweifel beseitigt sein.

Explorer Card, MLP und Germanwings Gold versichern unsere 4x4 Camper weltweit (ggf. mit Ausnahme von Cuba und Iran).

😁 tom
3'080 Beiträge · seit 200910. Feb. 2014 · #76
Hallo an alle,

ich habe mir die Bedinungen eben mal durchgelesen.

Ist euch bewusst das pro Versicherungsfall eine Eigenbeteiliung von 250 EUR fällig wird und Reifen nur versichert sind wenn sie durch einen Unfall beschädigt werden?

Ausserdem gibts da den Passus das die Versicherungsleistung nur gezahlt wird wenn ein Gutachten eines anerkannten Gutachters vorliegt.

Abschlepp- und Bergungskosten sind ebenfalls nicht versichert.

lg sasowewi
15 Beiträge · seit 201410. Feb. 2014 · #77
Hallo Frank,
sehe ich genauso wie du, habe mich auch mi tder LH Hotline auseinandergesetzt und die gleiche Antwort erhalten.
EIn Zusatz der mir wichtig war fehlt noch, Versicherungsschutz wird bei der LH Gold/Buseiness card nur über eine Anmietzeit von 1 Monat erteilt. Ausweg bei längerer Anmietung 2 Verträge abschliessen.
Gruß
Helmut
1'130 Beiträge · seit 200610. Feb. 2014 · #78
Mir stellt sich zusätzlich die Frage, ob der Versicherer im Schadesnfall direkt an den Vermieter zahlt oder die "Auslagen" des Mieters ersetzt. D.h. bestätigt die Versicherung dem Vermieter die Zahlung oder verlangt der Vermieter erst sein Geld bevor der Mieter ausreist. Das letztere könnte bei einem Totalschaden schon mal 5 stellig sein.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
243 Beiträge · seit 201110. Feb. 2014 · #79
SASOWEWI schrieb:Hallo an alle,

ich habe mir die Bedinungen eben mal durchgelesen.

Ist euch bewusst das pro Versicherungsfall eine Eigenbeteiliung von 250 EUR fällig wird und Reifen nur versichert sind wenn sie durch einen Unfall beschädigt werden?

Ausserdem gibts da den Passus das die Versicherungsleistung nur gezahlt wird wenn ein Gutachten eines anerkannten Gutachters vorliegt.

Abschlepp- und Bergungskosten sind ebenfalls nicht versichert.

lg sasowewi
Klar..., also mir schon, Ich habe die AVB sämtlicher in Frage kommenden Kreditkarten durchgearbeitet. Auch diese. Das sollte wohl jeder tun und sich für das Produkt seiner Wahl entscheiden (oder dagegen).

Für die meisten sind 250€ Selbstbeteiligung sowie die Gebühr von rund 60€, für die sie Fahrlässigkeit (Baum gestreift), und ungeklärte Schäden (Parkrempler mit Unfallflucht) allemal die bessere Wahl als, bei Direktanmietung in Namibia, in weiten Teilen unversichert das Fahrzeug zu bewegen und auf sämtichen Kosten sitzen zu bleiben.

Wer etwas bessere Konditionen möchte, kann zur MLP-Karte greifen.

Grüße! tom
zuletzt bearbeitet 10. Feb. 2014
243 Beiträge · seit 201110. Feb. 2014 · #80
NAIB schrieb:Hallo Frank,
sehe ich genauso wie du, habe mich auch mi tder LH Hotline auseinandergesetzt und die gleiche Antwort erhalten.
EIn Zusatz der mir wichtig war fehlt noch, Versicherungsschutz wird bei der LH Gold/Buseiness card nur über eine Anmietzeit von 1 Monat erteilt. Ausweg bei längerer Anmietung 2 Verträge abschliessen.
Gruß
Helmut
Hey.. ich habe mich auch mit der Hotline auseinandergesetzt und eine abweichende Antwort erhalten UND auch meine schriftliche Anfrage wurde ebenfalls negativ beschieden. Ich zitiere nochmal aus der schriftlichen Antwort:

"Davon sind nicht erfasst:

- Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung.
- Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist.
- Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
- Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen)."


Da die hier diskutierten 4x4s nicht als PKW, sondern als LKW zugelassen und damit sogar doppelt von den Versicherungsbedingungen der LH-Karte ausgeschlossen sind, würde ich mich nicht darauf verlassen, hier nach meinem Bedürfnis versichert zu sein.


Grüße.. tom
zuletzt bearbeitet 10. Feb. 2014