Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte

161 Antworten · 33,3k Aufrufe · gestartet 20. Nov. 2012 von ojn
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243 Beiträge · seit 201114. Jan. 2014 ·
Hallo Marina!

Bei Kalahari Car Hire sind die Pickups (auch keine Farmfahrzeuge) alle als LKW zugelassen.

Im Internet finde ich auch nur die Zulassungsmöglichkeit als Light Load Vehicle.

In diesem Beitrag schreibt Swakop1952 seinen Kenntnisstand:

http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/263845-erfahrung-vollkasko-ueber-kreditkarte.html?start=18#264884

Du musst wissen, wie sehr du auf mündliche Zusagen einer Versicherung und den Kenntnisstand deines Buchungsbüros bezüglich der Zulassung des 4x4 DC bauen möchtest. Spätestens der Fahrzeugschein sollte definitiv Aufschluss geben. Ich würde auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen.

Ich hoffe sowieso für uns alle, dass wir nie den Fall der Fälle erleben müssen...

Grüße... tom
zuletzt bearbeitet 14. Jan. 2014
3'700 Beiträge · seit 200914. Jan. 2014 ·
Hallo Tom,
Wenn du bei Payango eine schriftliche Zusicherung in unserem Sinne bekommen würdest, wäre ich daran auch interessiert. Auf eine mündliche Aussage würde ich mich bei der deutlichen Schriftlage nicht verlassen wollen.
Ich werde das In Angriff nehmen und dann Mitteilung geben.

Mit herzlichen Grüßen
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit www.butterblume-in-afrika.de
2'346 Beiträge · seit 200614. Jan. 2014 ·
@ Tom

Habe mich mal bei der Versicherungsgesellschaft der Lufthansa Miles & More Kreditkarte speziell nach der Versicherung eines in Namibia als "light load vehicle" zugelassenen Wagens (bei uns i. d. R. ein Nissan hardbody ohne Dachzelt von Camping Car Hire) erkundigt. Mir wurde schriftlich bestätigt, dass die Versicherung diesen Wagen trotz Zulassung als "light load vehicle" abdeckt. Die Versicherung der Mercedes Card, die finanziell wesentlich interessanter wäre als Miles & More, hat das übrigens klar abgelehnt.

Gruß
Armin
2'346 Beiträge · seit 200614. Jan. 2014 ·
@ Tom
Philip Marlowe schrieb:
Butterblume schrieb:
2. Das Fahrzeug komplett mit der Kreditkarte oder Voucher bezahlt worden ein muss.
Was mich bei der ExplorerCard wundert, ist die Bezeichnung der Bezahlung des Mietwagens "mit einer Kreditkarte des Versicherten oder einem Voucher". Das würde ja bedeuten, das das irgendeine Kreditkarte sein könnte. Wobei das aber wohl nur wenig Bedeutung haben würde.

Gruß
Armin
zuletzt bearbeitet 14. Jan. 2014
2'346 Beiträge · seit 200614. Jan. 2014 ·
...komme mit dem Zitieren nicht klar. Kommentar steht im blauen Zitat-Kasten 🙁

Gruß
Armin
3'700 Beiträge · seit 200914. Jan. 2014 ·
Hallo Armin,
Das würde ja bedeuten, das das irgendeine Kreditkarte sein könnte. Wobei das aber wohl nur wenig Bedeutung haben würde.
Hinsichtlich der Explorercard stimmt das auch so. Scanne morgen meinen Email-Verkehr dazu ein.

Wenn die Bezahlung mit einer Deiner Kreditkarten erfolgt (muss nicht zwingend die EC sein), einem Voucher (Rechnung eines Reisebüros etc.), Kontoüberweisung mit Rechnung und sogar Barbezahlung mit Quittung/Rechnung ist akzeptiert. Dies gilt aber nur für die Mietwagenvollkasko der EC. Nicht unbedingt für die anderen Reiseversicherungen der EC. Das machte diese Karte u.a. für mich interessant.

Herzliche Grüße
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit www.butterblume-in-afrika.de
Gast15. Jan. 2014 ·
Hallo,

ich habe auch die Explorercard und halte (hielt) diese für eine preislich attraktive, gute Lösung. Zuletzt habe ich mich allerdings auch sehr über die Explorercard geärgert. Die haben mit 8 Tagen Vorlauf per E-Mail zum 01.01.2014 neue Versicherungsbedingungen mit Einschränkungen der Versicherungsleistungen angekündigt. Konkret wurden Versicherungsleistungen für Iran und Kuba gestrichen, was leider meine Reisepläne für die nächsten Monate konkret betrifft.

Das dürfte in 3facher Hinsicht in der Form nicht zulässig sein. Zum einen ist die Vorankündigungsfrist viel zu kurz. Die eigenen AGB nennen 30 Tage. Weiterhin gibt es keine neuen Sanktionen gegen Kuba und Iran. Ganz im Gegenteil: Sanktionen werden abgebaut. Wenn 2013 eine Versicherung dort möglich war, dann ist nicht einzusehen, warum das 2014 nicht mehr gehen soll. Wenn Preise erhöht werden oder Leistungen eingeschränkt werden, dann hat der Kunde üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht, weil man ansonsten einem Anbieter immer total ausgeliefert wäre und der machen könnte, was er will. Auf dieses Recht weist Explorercard nicht hin. Eine E-Mail an den Kundendienst wurde in juristisch haarsträubender Form beantwortet. Eine erneute Anfrage wurde überhaupt nicht beantwortet.

Es stellt sich mir nun die Frage, wie professionell die da arbeiten.

Beste Grüße

Guido
3'700 Beiträge · seit 200915. Jan. 2014 ·
Hallo Gudio,

die Info über den Versicherungsausschluß Kuba und Iran habe ich überhaupt nicht per Email erhalten, sondern durch Zufall online beim Check meines Kontos gesehen. Werde auch dahingehend noch einmal für Aufklärung sorgen.

Herzlichen Dank und Grüße
Marina
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243 Beiträge · seit 201115. Jan. 2014 ·
Armin schrieb:@ Tom

Habe mich mal bei der Versicherungsgesellschaft der Lufthansa Miles & More Kreditkarte speziell nach der Versicherung eines in Namibia als "light load vehicle" zugelassenen Wagens (bei uns i. d. R. ein Nissan hardbody ohne Dachzelt von Camping Car Hire) erkundigt. Mir wurde schriftlich bestätigt, dass die Versicherung diesen Wagen trotz Zulassung als "light load vehicle" abdeckt. Die Versicherung der Mercedes Card, die finanziell wesentlich interessanter wäre als Miles & More, hat das übrigens klar abgelehnt.

Gruß
Armin
Hallo Armin,
ich weiß, dass einige diese Zusage bekommen haben. Ist ja auch hier im Thread nachzulesen. Vermutlich würde man spätestens gerichtlich damit eine Leistung der Versicherung erzwingen können. Allgemeingültig wird dies wohl eher nicht sein, da die Bedingungen klar anders lauten.

Hier noch die Antwort der Schadensabteilung der Lufthansa Miles&More CreditCard, die ich am 13. Januar 2014 auf meine Anfrage erhalten habe:

"Sehr geehrte Herr XXX,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß der Versicherungsbedingen sind Transporter ausgeschlossen.

Kein Mietfahrzeug im Sinne der Bedingungen ist:

Ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als PKW mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Karteninhaber für den in dem Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht erfasst:

- Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung.
- Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist.
- Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
- Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen).
- Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden.
- Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden).
- Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce.


Bei der Beurteilung unserer Einstandspflicht gehen wir vom im Mietvertrag angegebenen Fahrzeug aus.

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.


Mit freundlichen Grüßen

Lufthansa Miles & More Credit Card

Versicherungsservice

-Schadenabteilung-"


Ich habe eben noch einmal telefonisch bei LH nachgehört und ein längeres freundliches Gespräch geführt. Schlussendlich und nach einer längeren Recherche hat die Call-Center Teamleiterin bestätigt, dass die Zulassung als "Light load Vehicle" einer Zulassung als LKW gleichzusetzen sei und damit das angefragte Fahrzeug nicht vom Versicherungsumfang umfasst wäre.
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass ein "Bekannter" von mir eine anderslautende Auskunft bekommen habe, dies änderte jedoch nichts.

😐 tom
zuletzt bearbeitet 10. Feb. 2014
3'700 Beiträge · seit 200915. Jan. 2014 ·
Hallo,

hier wie versprochen die schriftliche Zusicherung der Payango ExplorerCard hinsichtlich der Bezahlungsmöglichkeiten des Mietwagens:

📎 h666cdf7.pdf


Herzliche Grüße
Marina
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243 Beiträge · seit 201120. Jan. 2014 ·
Auf meine Nachfrage bei der MLP-Bank zu unserem konkreten Anliegen bekam ich heute diese Antwort:


"Sehr geehrter Herr XXX,

in diesem Fall besteht Versicherungsschutz über die Versicherungsleistungen der Platinum Card.

Die von einem gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrermietfahrzeug gemietete PKW und privat
genutzte LkW sind versichert. Wenn das Fahrzeug nicht in die Kategorie PKW oder Wohnmobil fällt,
dann gilt es als LKW privater Nutzung versichert.

Die Platinum Card kann bei uns, ab einem Bruttojahreseinkommen von über 50.000 EUR beantragt
werden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
"


Also anscheinend für alle mit einem Bruttojahreseinkommen von über 50.000 EUR eine gute Sache..

Beste Grüße!

tom
zuletzt bearbeitet 10. Feb. 2014
243 Beiträge · seit 201122. Jan. 2014 ·
Hallo zusammen!

Nach dem Studium der Versicherungsbedingungen von der Germanwings Gold Kreditkarte habe ich folgende Anfrage an den Versicherer gestellt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich über das Produkt "Germanwings Gold-Kreditkarte" weiter informieren und habe nachstehende Fragen zu den Versicherungsbedingungen:
Lese ich es richtig, dass es gemäß den Versicherungsbedingungen der Germanwings Gold-Kreditkarte für die Mietwagen-Vollkaskoversicherung bezüglich der Fahrzeugart keine Einschränkungen gibt?
In den AVB wird lediglich der Terminus "Mietfahrzeug" verwendet.

Und ist es ebenso zutreffend, dass somit

a) auch z.B. ein in Deutschland privat für einen Umzug gemieteter Kleintransporter,
b) auch ein z.B. ein in Afrika gemietetes Allradfahrzeug (z.B. Toyota Hilux Pick-Up mit Dachzelt), welcher dort als "Light load vehicle" zugelassen ist,

unter den Begriff "Mietfahrzeug" zu verstehen und von Ihrer Vollkaskoversicherung abgedeckt sind?

Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen"



Erfreulicherweise erhielt ich prompt diese Antwort:


"Sehr geehrter Herr XXX,
 wir nehmen Bezug auf Ihre Fragen.
 
1)    Ja Sie sind weltweit versichert. §2.2 der Mietwagenversicherung
2)    Sie dürfen den Mietwagen jedoch nur 30 Tage mieten
3)    Ihre Goldkarte muss zu dem Zeitpunkt schon/noch aktiv sein
4)    Sie haben einen Selbstbehalt von 230,00€
5)    Gewisse Schäden sind nicht versichert, diese finden Sie in §5
6)    Ja ein Allradfahrzeug wird laut Bedingungen nicht ausgeschlossen und ist somit versichert
 
Wir hoffen Ihre Fragen konnten somit beantwortet werden.

 Mit freundlichen Grüßen
 
i.A. M. W.
AXA Assistance Deutschland GmbH
backoffice@axa-assistance.de"


Über die Germanwings Gold Kreditkarte scheint man sich also auch (und ich finde sehr günstig) versichern zu können.

Grüße.. tom
zuletzt bearbeitet 22. Jan. 2014
3'700 Beiträge · seit 200922. Jan. 2014 ·
Hallo Tom,

das sieht nach einer guten Alternative im Bereich Mietwagenvollkaskoversicherung aus.

Herzliche Grüße und Dank
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit www.butterblume-in-afrika.de
2'346 Beiträge · seit 200622. Jan. 2014 ·
@ tom

Na, die Antwort klingt aber auch sehr inkompetent und theoretisch und erscheint mir mehr ein Zitieren der AGB-Paragraphen. Keine Zeile geht konkret auf deine Fragen ein. Allein die Antwort "Ja ein Allradfahrzeug wird laut Bedingungen nicht ausgeschlossen und ist somit versichert" besagt nur wenig. Generell sind Allradfahrzeuge bei anderen Kreditkartenversicherungen auch nicht ausgeschlossen. Hier hätten mich konkrete Aussagen zur Zulassung als "light load vehicle" und zum Dachzelt (Camper) interessiert. Die Antwort versteckt sich komplett hinter den AGB und lässt damit letztendlich doch alles offen.

Viele Grüße
Armin
3'700 Beiträge · seit 200922. Jan. 2014 ·
Hallo Tom,

noch ein Nachtrag von mir zur AXA bei Germanwings Gold: Dort muss ich meinen Mietwagen mit Kreditkarte bezahlen. Da ist das aber oft per Überweisung (Reiseagenturbuchung) bzw. in Uganda auch in bar gegen Quittung erledige, ist für meinen Reisestil die Germanwings Gold nicht optimal. Da fahre ich besser mit der EC.

Herzliche Grüße
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit www.butterblume-in-afrika.de
527 Beiträge · seit 200622. Jan. 2014 ·
Armin schrieb:@ tom

Hier hätten mich konkrete Aussagen zur Zulassung als "light load vehicle" und zum Dachzelt (Camper) interessiert. Die Antwort versteckt sich komplett hinter den AGB und lässt damit letztendlich doch alles offen.
Ich finde, die Antwort lässt überhaupt nichts offen. Das Schreiben beantwortet doch ganz klar, dass das Fahrzeug versichert ist. Du musst Dir schon die Mühe machen, die Antwort in Zusammenhang mit den genannten AGB zu lesen. Dieses Hintergrundwissen war natürlich bei Anfrager und Beantworter vorhanden. Vor dem Hintergrund dessen, dass dort nur von Mietfahrzeug und nicht von Mietfahrzeugen eins bestimmten Typen die Rede ist, ist der Hilux & Co. eindeutig vom Versicherungsschutz umfasst.

Beste Grüße
Hiluchs
2'346 Beiträge · seit 200623. Jan. 2014 ·
@ Hiluchs

Du hast Recht. Die Versicherungsbedingungen der Germanwings Goldkarte schließen nicht als Pkw zugelassene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Dachzelt ("Camper") im Gegensatz zu anderen Versicherungen nicht aus. Sieht also wirklich nicht schlecht aus.

Was noch definitiv zu klären wäre, ist die konkrete Ausgestaltung des § 5 l. Der besagt, dass die Versicherung nicht für Verluste haftet, die aus einer vorrangigen Versicherung durch den Autovermieter (die in Namibia ja obligatorisch ist) entstehen. Ausschluss-Zitat:

l) auf Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- und/oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und/oder durch eine andere vorrangige Versicherung
erfasst sind.


Wenn die obligatorische Mietwagen-"Vollkasko" gar nicht zahlt (wofür es zahlreiche Fälle gibt) und der Mieter so auf dem ganzen Schaden sitzenbleibt, kann die Kreditkarten-Vollkasko nach § 5 l auch die Leistung verweigern. Das wäre natürlich fatal. Die Versicherungen legen diese Klausel aber durchaus unterschiedlich aus.

Wenn das geklärt wäre, halte ich die Germanwings Goldkarte doch auch für sehr interessant.

Viele Grüße
Armin
243 Beiträge · seit 201123. Jan. 2014 ·
Hallo zusammen.

Ich sehe es auch so, dass die Antwort von AXA nichts offen lässt, da eben bestätigt wurde, dass es keinerlei Einschränkungen bzgl. Zulassungsart und/oder Fahrzeugtyp gibt. Alles, vom Moped bis zum Umzugswagen ist erfasst.

Zu " l) auf Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- und/oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und/oder durch eine andere vorrangige Versicherung
erfasst sind.
":

Ich bin der Meinung, dass diese Klausel ausschließlich die Subsidiarität der Kreditkarten-Kaskoversicherung beschreibt. Soll heißen, wenn der Verlust durch eine andere Versicherung abgedeckt ist, muss diese leisten und nicht die Kreditkartenversicherung. Zu verstehen als Schutz davor, dass vom Vermieter versucht wird, den Schaden über die Kreditkarte abzuwickeln, um seine Kfz-Versicherung zu schonen.

Wenn die Versicherung des üblichen namibischen Vermieters NICHT greift (z.B. bei einfacher Fahrlässigkeit), ist der Verlust ja eben nicht von einer vorrangigen Versicherung erfasst und die Kreditkartenversicherung muss leisten.

Grüße...tom
zuletzt bearbeitet 23. Jan. 2014
243 Beiträge · seit 201123. Jan. 2014 ·
Butterblume schrieb:Hallo Tom,

noch ein Nachtrag von mir zur AXA bei Germanwings Gold: Dort muss ich meinen Mietwagen mit Kreditkarte bezahlen. Da ist das aber oft per Überweisung (Reiseagenturbuchung) bzw. in Uganda auch in bar gegen Quittung erledige, ist für meinen Reisestil die Germanwings Gold nicht optimal. Da fahre ich besser mit der EC.

Herzliche Grüße
Marina
Hallo Marina, da stimme ich dir zu. An den Versicherer der Explorer Card habe ich deswegen eine identische Anfrage gesendet, bisher aber leider noch keine Antwort.

Grüße.. tom
Gast23. Jan. 2014 ·
Hallo,
Armin schrieb:l) auf Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- und/oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und/oder durch eine andere vorrangige Versicherung
erfasst sind.
Das ist meines Erachtens auch kundenfreundlich formuliert. Im Gegensatz zu anderen Kreditkarten-Versicherungen steht eben nicht pauschal da, das nicht geleistet wird, wenn eine vorrangige Versicherung die Schadensregulierung ablehnt. Es steht nach meiner Interpretation sinngemäß da, das eventuelle Leistungen vorrangiger Versicherungen angerechnet werden.

Das Einzige was an der Germanwings-Gold-Karte skeptisch macht: Die Konditionen sind bei dem Preis fast zu gut. Da sucht man automatisch nach dem Haken. Wahrscheinlich machen die ihren Schnitt dadurch, dass das eine echte Kreditkarte ist und heftige 17% Zinsen auf Sollbeträge fällig werden. Die meisten in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten sind ja eigentlich Debitkarten, wo der ausgegebene Betrag unmittelbar dem zugeordnetem Konto belastet wird. Überweisungen vom Kreditkartenkonto sind ebenfalls sehr teuer. Beides kann man aber locker umgehen. Mit der barclayscard und der AXA-Versicherung stehen absolute Schwergewichte hinter der Karte.

Der Versicherungsumfang der Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Miles & More Gold wird hier im Forum seit mittlerweile 7! Jahren kontrovers diskutiert. Seit 7 Jahren gibt es immer wieder unterschiedliche Aussagen von Miles&More und unterschiedliche Interpretationen hier im Forum. In 7 Jahren konnte das anscheinend nicht eindeutig geklärt werden. Was man bei der Mile&More-Karte meines Erachtens auch berücksichtigen sollte: Diese Versicherung wird ausschließlich im Rahmen des Business-Paketes gewährt. Da macht der Name schon klar, dass das ein für Geschäftsleute konzipiertes Produkt ist und nicht ein Produkt für private Expeditionsreisende mit 4x4. Im Hinblick auf die als Zielgruppe anvisierten Geschäftsleute sind auch die Bedingungen ausformuliert und für diese Zielgruppe sind die Bedingungen auch wunderbar. Der Geschäftsmann bucht üblicherweise keinen Leichttransporter mit Dachzelt.

Beste Grüße

Guido