Uli.SThemenstarter719 Beiträge · seit 201114. Apr. 2012 · #1Hallo Zusammen,
hat schon jemand Erfahrungen mit www.leihwagenversicherung gemacht
bzw. einen Schaden abgerechnet.
Viele Grüße
Uli.S
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Namibia's Süden 2017, Uganda's Norden 2016 , Uganda Juli 2015 , Namibia Mai 2013 ,Namibia Mai 2012
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200615. Apr. 2012 · #2Hi Uli.S,
diese spezielle kenne ich nicht, aber mir fällt auf:
- Versicherungsbedingungen liegen nur auf Englisch vor, d.h. es gilt britisches Recht. Auch wenn auf der Website z.B. vom Auswärtigen Amt gesprochen wird, gilt laut Bedingungen die Reisewarnung des zuständigen britischen Ministeriums, was Ausschlussländer angeht.
- Beachte den Länderausschluss (u.a. Simbabwe und jedes Land für das eine Reisewarnung - laut AA - vorliegt).
- Die Tatsache, dass es sich um einen Schutz für Selbstbeteiligung bis maximal €3500, "per single incident" sogar nur €2500. Für viele Mietwagen in Namibia reicht das nicht.
- Dachzeltfahrzeuge sind z.B. ausgeschlossen.
Sonnige Grüße
Christian
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tohoro106 Beiträge · seit 201215. Apr. 2012 · #3Hallo Christian,
da ich mich auch bereits mit dieser Versicherung beschäftigt habe, muss ich Dir leider in zwei Punkten widersprechen.
Es gibt die Versicherungsbedingungen sehr wohl in deutsch unter:
https://www.leihwagenversicherung.de/versicherungs-informationszentrum/versicherungsunterlagen.htmlDort steht auch folgendes drin:
7. Anwendbares Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
8. Gerichtsstand:
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Simbabwe ist in der Tat ausgeschlossen und die Versicherungssumme ist für den einzelnen Vorfall auf 2.500 € begrenzt. Das kann je nach Fahrzeugkategorie nicht ausreichen, aber die Versicherungen vor Ort reduzieren in der Regel auch nur die Selbstbeteiligung und schließen sie nicht ganz aus.
Dachzelt-Fahrzeuge gelten nach meiner Einschätzung nicht als Camper und sollten daher enthalten sein. Müßte man im Zweifel mit der Versicherung klären.
Vielleicht gibt es ja noch weitere Meinungen oder Erfahrungen aus dem Forum?
Gruß
Thomas
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200615. Apr. 2012 · #4Hi Thomas,
Es gibt die Versicherungsbedingungen sehr wohl in deutsch unter:
habe ich schlichtweg übersehen. Danke. Habe mich durch den Seiten-Dschungel gegraben und da kam rechts dann nur irgendwann (endlich) der Link zu den Bedingungen - auf Englisch.
Dachzelt-Fahrzeuge gelten nach meiner Einschätzung nicht als Camper und sollten daher enthalten sein. Müßte man im Zweifel mit der Versicherung klären.
Oben recht steht zwar wunderbar ""Weltweit gültig mit jedem Mietwagen", aber das ist es definitiv nicht. Meine Aussage basierte auf den englischen Bedingungen und da steht "Camper-Van" und das ist laut englischer Definition inkl. Dachzeltwagen. Aber im Zweifel eben Auslegungssache...
...reduzieren in der Regel auch nur die Selbstbeteiligung und schließen sie nicht ganz aus.
Zahlreiche namibische Vermieter bieten jetzt eine Reduzierung auf 0 Selbstbeteiligung. Klar, ist dann eben teurer als die €5,99, aber eben dann für alle Fahrzeuge etc. möglich.
Sonnige Grüße
Christian
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Uli.SThemenstarter719 Beiträge · seit 201116. Apr. 2012 · #5Hallo Zusammen,
hatte gerade ein Telefonat mit der "www.leihwagenversicherung.de", da ich noch wissen wollte was der Satz "... Fahren auf öffentlich befestigten Straßen" bedeutet.
Die Antwort:
Es besteht in Namibia keine Versicherung wenn man auf öffentlichen Schotterpisten (Pads) fährt.
Unter befestgten Straßen sind nur Teerstraßen zulässig.
Damit hat sich die Versicherung für uns erledigt.
Gruß Uli
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GUGuido.Gast16. Apr. 2012 · #6Hallo,
Uli.S schrieb:Die Antwort:
Es besteht in Namibia keine Versicherung wenn man auf öffentlichen Schotterpisten (Pads) fährt.
Unter befestgten Straßen sind nur Teerstraßen zulässig.
Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube nicht, dass diese Auslegung der Klausel vor einem deutschen Gericht so pauschal Bestand hätte. Eine verdichtete Schotterpiste (z.B. durch Rüttler oder Walze) gilt meines Wissens nach deutschem Recht als "befestigte Fahrbahn".
Aus den von Christian genannten Gründen würde ich von leihwagenversicherung.de aber auch Abstand nehmen. Die Deckungssumme ist zu gering und ich meine mich zu erinnern, dass jemand schon mal Fahrzeuge mit Dachzelt dort angefragt hatte und diese auch ausgeschlossen wurden.
Beste Grüße
Guido
Uli.SThemenstarter719 Beiträge · seit 201116. Apr. 2012 · #7Hallo Guido,
bei uns würde der Versicherungsbetrag schon ausreichen.
Bei unserem Suzuki liegt er bei 2200.-€.
Aber auf einen Streit wegen der befestigten Straße möchte ich es nicht ankommen lassen.
Da hat man nur Ärger und zieht unter Umständen doch den kürzeren.
Gruß Uli
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tohoro106 Beiträge · seit 201217. Apr. 2012 · #8Hallo Uli,
ich habe das mit den Strassen auch nochmals bei der Versicherung angefragt und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr ...
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Versicherung ist gültig, wenn der Mietwagen auf den öffentlichen befestigten Straßen und Wegen, die von Roads Authority (Kategorie B, C, D und M) betrieben werden, gefahren ist. Ausgeschlossen sind Fahrschäden, die anderswo als auf einer öffentlichen Strasse eintreten. Wir hoffen das hilft.
Mit freundlichen Grüssen,
Kundenbetreuung
Meine Anfrage lauete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Aus Ihrer Antwort zu Frage 2 kann ich noch nicht entnehmen, auf welchen Straßen in Namibia ein Mietfahrzeug versichert ist. Das öffentliche Straßennetz in Namibia besteht aus befestigten Straßen, jedoch sind dies größtenteils keine Asphaltstraßen. Ausnahmen sind natürlich private Farmzufahrten, die selbstverständlich nicht zum öffentlichen Straßennetz gehören.
Anbei ein Auszug aus Wikipedia zur Art der befestigten Straßen:
Liste der Straßen in Namibia aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine Liste der Straßen in Namibia. Das namibische Straßennetz besteht aus 45.387 km und ist zum Großteil entsprechend den Fahrbahndecken kategorisiert. Die Straßenbefestigungen bestehen dabei aus folgenden Straßenoberbautypen (Stand November 2010[1]):
· Bitumendecke: 6387 Kilometer (km)
· Kiestragschicht: 24.744 km
· Erdtragschicht (bearbeitet): 9005 km
· Erdtragschicht (nicht bearbeitet): 3489 km
· Sandtragschicht: 241 km
· Salztragschicht: 272 km (insbesondere die C34)
· sonstige Straßen: 1249 km
Straßentypen und -nummerierung
Allgemeines:
· B-Straßen sind Nationalstraßen, mindestens zweispurig und asphaltiert.
· C-Straßen sind Hauptstraßen und teilweise asphaltiert, sonst mit Kiestragschicht.
· D-Straßen sind unterschiedlich gut gewartete Schotterpisten.
· M-Straßen ersetzen beziehungsweise ergänzen teilweise die Bezeichnungen der C- und D-Straßen und sind ähnlich einer Europastraße länderübergreifend angelegt.
· P-Straßen (neu F-Straßen) sind schmale und nicht regelmäßig gepflegte private Zufahrtswege zu Farmen die nicht direkt über eine der anderen Straßennummern erreichbar sind.
Ist ein Versicherungsschutz auf B, C, D und M Straßen gewährleistet? Denn all diese Straßen gelten als „offizielle“ Straßen und gehören zum öffentlichen Straßennetz.
Ich bitte, um den Versicherungsumfang bewerten zu können, nochmals um eine Präzisierung Ihrer Antwort.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Also ich denke diese Antwort ist präzise und der Versicherungsschutz umfasst somit alle Pads bis auf die privaten Farmzufahrten.
Gruß Thomas
PHPhilipp_Phoenix10 Beiträge · seit 201611. Nov. 2016 · #9Hallo zusammen,
auch wir haben uns für unsere 3-wöchige Reise mit Toyota-Hilux und Dachzelt dafür entschieden, bei der Autovermietung die Option mit höchstem Selbstbehalt zu wählen und den Selbstbehalt in Deutschland abzudecken, da dies billiger ist. Als Option standen leihwagenversicherung.de und die Allianz/ELVIA.
Beim Lesen der AVBs ist mir aufgefallen, dass bei leihwagenversicherung.de als Versicherer "AWP P & C S.A. - Niederlassung Niederlande handelnd als Allianz Global Assistance Europe, Firmenanschrift Poeldijkstraat 4, 1059 VM Amsterdam, Niederlande, eingetragen in den Niederlanden" eingetragen ist. Interessanterweise führen also beide Versicherungen zum gleichen Anbieter, denn auch die Allianz/ELVIA Selbstbehalt-Versicherung gehört zu AWP P&C S.A.
Einige Punkte in den AVB waren mir für die speziellen Verhältnisse in Namibia zu ungenau formuliert, sodass ich nochmal per Mail nachgehakt habe. Im Folgenden die wesentlichen Aussagen:
Leihwagenversicherung.de
Meine Frage: "Weiterhin heisst es unter "3. Versicherte Mietwagen": "Ausgeschlossen sind Mietwagen, die einen Wert von über € 80.000 haben oder mehr als 20 Jahre alt sind, sowie das Mieten von „Oldtimern“ sowie teuren oder exotischen Fahrzeugen, die nicht als herkömmlich oder üblich gelten." Ist unser gemietetes Fahrzeug (Toyota Hilux Double Cab 2.5 4x4, mit Dachzelt) nach Ihren Bedingungen damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?"
Antwort: "Leider sind Wohnmobile nicht in unseren Standardversicherungen einbegriffen und wir können Ihnen diese Art von Versicherung nicht anbieten."
Ein Toyota Hilux mit Dachzelt gilt hier also offensichtlich als Wohnmobil und ist daher nicht versichert!
Allianz/ELVIA
Meine Frage: "[...]für Oktober haben wir eine dreiwöchige Mietwagenrundreise durch Namibia (Auto= 4x4 mit Dachzelt, z.B. Toyota Hillux) geplant. [...] §2: 4x4 Geländewagen mit Dachzelt sind also inbegriffen?"
Antwort: "§2 der Geländewagen ist natürlich mitversichert. Das Dachzelt hängt von den Mietbedingungen ab. Deckt Ihr Vermieter auch die Schäden am Dachzelt, übernehmen wir die Selbstbeteiligung."
Damit mussten wir nicht lange überlegen und haben uns bei der Allianz versichert und die Versicherung glücklicherweise nicht in Anspruch nehmen müssen. Wir haben die Standardroute inklusive Fish-River-Cayon, also insgesamt ca. 4600 km, gemacht und weder Reifen noch Windschutzscheibe tauschen müssen, sind aber (auch durch Lesen der Beiträge hier im Forum) sensibilisiert gewesen und sehr zurückhaltend gefahren. Etwas erschreckt hat uns, dass einige Urlauber, die wir in Namibia getroffen haben, nicht mal wussten, dass es in Namibia keine richtige Vollkaskoversicherung gibt und erzählt, dass sie mit über 100 km/h Gravelroads gefahren sind ohne zu wissen, dass dabei keine Versicherung aufkommt 😮
MAMarkus6151'042 Beiträge · seit 201611. Nov. 2016 · #10Philipp_Phoenix schrieb:Etwas erschreckt hat uns, dass einige Urlauber, die wir in Namibia getroffen haben, nicht mal wussten, dass es in Namibia keine richtige Vollkaskoversicherung gibt und erzählt, dass sie mit über 100 km/h Gravelroads gefahren sind ohne zu wissen, dass dabei keine Versicherung aufkommt 😮
Hallo,
da braucht man nicht erschrecken, wer mit über 100 km/h Gravelroads fährt und das auch noch als "blutiger Anfänger", der braucht keinen Versicherungsschutz sondern einen wirklich guten Schutzengel. Don't drive faster than your guardian angel can fly! 😉
Die Wahrscheinlichkeit dass man einen "Hochgeschwindigkeitsunfall" mit über 100 km/h überlebt ist nahezu 0. Man sollte sich mal überlegen wie lange es in Namibia dauern kann bis Hilfe da ist oder bis man in ein richtiges Krankenhaus kommt wenn etwas ernsteres ist, vielleicht passt man dann die Fahrweise entsprechend an?
Kopfverletzungen von einem Überschlag braucht nun wirklich kein Mensch und es gibt noch viel mehr Möglichkeiten sich umzubringen, vor allem wenn zeitnah keine ärztliche Hilfe zu erwarten ist.
Gruß Markus
PHPhilipp_Phoenix10 Beiträge · seit 201611. Nov. 2016 · #11Da bin ich ganz deiner Meinung.
Schlimm fanden wir auch die Raser, die bei Gegenverkehr auf Gravelroad die Geschwindigkeit nicht gedrosselt haben, sondern unverändert vorbei gerast sind, sodass die aufgewirbelten Steine schön an unser Auto und Windschutzscheibe geknallt sind. Am schlimmsten waren da die Minivans mit Anhänger...
WOWoMaGast11. Nov. 2016 · #12Philipp_Phoenix schrieb:Etwas erschreckt hat uns, dass einige Urlauber, die wir in Namibia getroffen haben, nicht mal wussten, dass es in Namibia keine richtige Vollkaskoversicherung gibt und erzählt, dass sie mit über 100 km/h Gravelroads gefahren sind ohne zu wissen, dass dabei keine Versicherung aufkommt 😮
Das finde ich auch erschreckend, denn die Vermieter, die ich kenne, erklären ihren Mietern ganz genau wie schnell sie wo fahren dürfen, und dass sie den Versicherungsschutz verlieren, wenn sie sich nicht an den Vertrag halten. Normalerweise steht das dort dann auch so drin - und die Leute unterschreiben es ja auch.
Wenn das andere Vermieter nicht machen - also es ausdrücklich nochmal erklären - dann ist das meiner Meinung nach schon recht fahrlässig. Sie nehmen sich damit eine der Möglichkeiten, ihren Wagen heil wieder zurückzubekommen (und ihre Kunden unverletzt).
Miss Ellie1'723 Beiträge · seit 200912. Nov. 2016 · #13Hallo ..
noch mal zu dem Thema .. Weiss bei der Allianz jemand wie es fuer Botswana aussieht ?
Hat sich hier schon mal einer damit beschaeftigt ?
Fuer eure Hilfe waere ich sehr dankbar
Viele Gruesse
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss
Miss Ellie1'723 Beiträge · seit 200912. Nov. 2016 · #14Habe gerade angerufen;
Die haben mir gesagt, dass das volle strassennetz abgedeckt ist, ohne ausnahmen, ausser die grundversicherung des vermieters schliesst etwas aus. Rechtsgrundlage ist in jedem Fall die Basisversicherung des Vermieters und es geht um die Uebernahme des Selbstbehalts. Es werden keine zusaetzlichen Leistungen versichert.
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss
Topobär5'479 Beiträge · seit 200914. Nov. 2016 · #15Damit ist die Versicherung dann wieder uninteressant. Finanziell bedrohlich sind ja nicht die Fälle, bei denen ich den Selbstbehalt übernehmen muss, sondern diejenigen, bei denen die lokale Kaskoversicherung nicht leistet und man einen Totalschaden selbst zahlen muss; z.B. ein Überschlag. Um den Selbstbehalt zu reduzieren brauche ich keine deutsche Versicherung. Das kann auch beim Vermieter abgeschlossen werden.