Habe diese Diskussion durch Zufall bei meiner Recherche in eigener Sache entdeckt und kann folgendes berichten:
Haben den fast fabrikneuen Mietwagen in Windhoek von einem lokalen Vermieter übernommen. Noch am selben Tag und keine 300 km später passierte der Unfall ohne Fremdbeteiligung. Unmittelbar nach einer Ortsdurchfahrt in der Beschleunigungsphase platzte auf Asphalt ein Hinterreifen. Der Wagen brach bei rund 70 km/h aus, geriet außer Kontrolle, kam von der Straße ab, prallte gegen einen betonierten Wasserdurchlauf und kippte die Böschung hinunter um. Wir blieben weitgehend unverletzt, der 4x4 mit Dachzelt war Schrott. Die Polizei nahm den Unfall auf. Hinter uns fahrende Einheimische bestätigten den Unfallhergang mit plötzlichem Ausbrechen nach Reifenplatzer, und sie bestätigten auch die 70 km/h. Der Vermieter versorgte uns innerhalb eines Tages mit einem Ersatzfahrzeug. Wir konnten unseren dreiwöchigen Urlaub fortsetzen. Dann die böse Überraschung: Nach unserer Rückkehr präsentierte uns der Vermieter die Rechnung für das kaputte Fahrzeug. Der Schaden sollte fast 17.000 Euro kosten. Uns wurde grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Die Versicherung würde das nicht tragen. Auch der Hinweis auf meine Mietwagenvollkaskoversicherung inklusive Bestätigungsschreiben des Unternehmens in Englisch wurde nicht akzeptiert. Unsere Kreditkarten gaben die Summe nicht mehr her. Natürlich war auf die Schnelle die Summe auch nicht auf andere Weise aufzutreiben. Der Vermieter setzte uns mit Hilfe der Polizei und eines Anwalts fest. Uns drohte, den Rückflug zu verpassen. Nach intensiver Verhandlung ließ er sich darauf ein, meine Frau und die Kinder ausreisen zu lassen. Ich musste meinen Pass abgeben und vor Ort bleiben. Meine Frau organisierte nach der Rückkehr nach Deutschland den Geldtransfer. Erst als das Geld beim Vermieter gebucht war, bekam ich meinen Pass zurück und durfte ausreisen. Zurück in Deutschland die nächste böse Überraschung: Die Mietwagenvollkaskoversicherung meiner Kreditkarte verweigert die Zahlung mit Hinweis auf die grobe Fahrlässigkeit. Da half auch die beglaubigte Übersetzung der schriftlichen Zeugenaussage der Namibianer nichts, die den Unfall beobachtet und der Polizei zu Protokoll gegeben hatten.
Herzliche Grüße, Norbert