@ Holzbein, beate
Eure Anmerkungen zur Haftpflicht im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls mit einem Unfallgegner, der Personen- und/oder Sachschaden erlitten hat, haben mich doch nachdenklich gemacht. Habe das dann mal recherchiert. Also mein Autovermieter hat eine Haftpflichtversicherung (third party insurance) abgeschlossen, die im Mietpreis enthalten ist. Diese Versicherung übernimmt die Sachschäden von Dritten, jedoch keine Personenschäden.
Personenschäden sind wiederum durch den MVA Fund, der sich aus Anteilen des Treibstoffpreises finanziert, zumindest ansatzweise abgedeckt. Habe dazu die folgende, offenbar nicht ganz fertiggestellte Homepage gefunden:
www.mvafund.com.na/
Somit wären also - zumindest in meinem Fall - Sach- und Personenschäden grundsätzlich versichert, so dass eine Haftpflicht-
Zusatzversicherung, beispielsweise über eine entsprechende Kreditkarte, eintreten müsste, denn es sind ja in jedem Fall Basisversicherungen vorhanden, wenn auch auf andere Weise, als in Deutschland üblich.
Bin dann doch etwas beruhigter, denn Ansprüche geschädigter Unfallgegner könnten im Extremfall ja wirklich jeden Sachschaden am "eigenen" Mietwagen in den Schatten stellen.
Viele Grüße und immer unfallfreie Fahrt
Armin