THEMA: Erfahrung mit Turkish Airlines bei Verspätung
12 Feb 2016 17:30 #419048
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  • dergnagflow am 12 Feb 2016 17:30
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Hi Cécileengelstrompete schrieb:
Da würde ich mich nochmals durchlesen, da solltest Du nochmals € 600,00 bekommen ?
Die EU-Fluggastverordnung gilt nicht für "europäische" Flughäfen oder Linien, sondern nur für "EU"-Fluglinien oder Flughäfen.
Auch wenn du mit der JAT fliegst, ist diese Fluggastverordnung nicht anwendbar.
Ich bin mir auch nicht mal sicher, ob die überhaupt gilt, wenn man mit der Swiss aus von Zürich beispielsweise in die USA fliegt. Da gab's mal einen Fall (Zürich-Brasilien meines Wissens), ich habe den allerdings dann leider nicht weiterverfolgt.
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12 Feb 2016 17:41 #419050
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  • engelstrompete am 12 Feb 2016 17:41
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na da soll mal Einer durchblicken. :evil:

Also auch nicht weil die Türken ja in der Staralliance sind ?? DAS ist dann gut zu wissen !!!!

Vielen Dank für diese Info :)

Liebe Grüße
Cécile :)
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
namibia-forum.ch/for...hrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
www.namibia-forum.ch...eiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html[/size]
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
[/url]
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
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12 Feb 2016 19:03 #419059
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astrid07 schrieb:

Leider ist für diesen Flug die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht anwendbar, da der Abflugort der maßgeblichen Flugstrecke außerhalb der EU liegt und auch die ausführende Fluggesellschaft Turkish Airlines (TK) (THY) nicht als EU-Fluggesellschaft registriert ist.


Gruß
Astrid

Genau so ist es. Anspruch hast du aus den genannten Gründen gar keinen. Deswegen darfst du dich natürlich über die Kulanz umso mehr freuen.

Grüße
Haio
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12 Feb 2016 19:08 #419061
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dergnagflow schrieb:
Hi Cécileengelstrompete schrieb:
Da würde ich mich nochmals durchlesen, da solltest Du nochmals € 600,00 bekommen ?
Die EU-Fluggastverordnung gilt nicht für "europäische" Flughäfen oder Linien, sondern nur für "EU"-Fluglinien oder Flughäfen.
Auch wenn du mit der JAT fliegst, ist diese Fluggastverordnung nicht anwendbar.
Ich bin mir auch nicht mal sicher, ob die überhaupt gilt, wenn man mit der Swiss aus von Zürich beispielsweise in die USA fliegt. Da gab's mal einen Fall (Zürich-Brasilien meines Wissens), ich habe den allerdings dann leider nicht weiterverfolgt.

Die Schweiz liegt zwar in Europa, gehört aber nicht der EU an. Deswegen ist die Verordnung auf Swiss nicht anwendbar. Ausnahme: Der betreffende Flug mit der Swiss würde von einem Flughafen innerhalb der EU starten. Beim Abflughafen Zürich ist aber auch das nicht der Fall.

Grüße
Haio
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13 Feb 2016 09:35 #419103
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  • Guido. am 13 Feb 2016 09:35
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Hallo,

Die Türkei fällt nicht unter EU-Recht. Bin kein Anwalt, aber wenn ich das richtig verstehe, haben die quasi die EU-Regelungen kopiert bzw. referenziert. Abweichung: Es ist das Equivalent von 600 EUR in Türkische Lira fällig, wobei der Wechselkurs am Buchungstag maßgeblich ist. Kann bei den volatilen Kursen aktuell schon 20% mehr oder weniger bedeuten. Die Kompensation ist in bar, per Überweisung, Scheck etc. auszuzahlen. Eine Abgeltung in Gutscheinen ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Passagiers möglich.

TK war hier also nicht kulant, sondern hat schlicht geltendes Recht erfüllt bzw. sich mit den Gutscheinen noch etwas günstiger aus der Affäre gezogen. Wer sich damit auseinander setzen will, kann sich die Regelungen in englisch bei der türkischen Luftfahrtbehörde abholen:
web.shgm.gov.tr/doc4/shy-passenger.pdf
ALM schrieb:
Auf alle Fälle ist der On Bord Service von Turkish Airlines in der Economy Class um Längen besser als der, der stets über den grünen Klee gelobte Emirates.

Vom Sitzabstand auf Langstrecken ganz zu schweigen.Da ist Turkish Airlines spitze.

Man sollte seinen subjektiven Eindrücken vielleicht nicht immer Allgemeingültigkeit zumessen. Hatte in den letzten Jahren 8 Flüge mit Turkish und 8 mit Emirates. Service bei Turkish war katastrophal bis durchschnittlich. Bei Emirates durchschnittlich bis sehr gut. Sind aber auch nur Momentaufnahmen und nicht repräsentativ. Das der Sitzabsatnd bei Turikish besser wäre, ist so pauschal auch nonsens. In puncto Sitzabstand kommt es bei Turkish darauf an, was für eine Maschine eingesetzt wird. Die älteren A340 haben z.B. bis zu 34 Zoll Sitzabstand. Die jüngeren B777 nur noch 31-32 - wie Emirates und die meisten anderen. Ist bei vielen anderen Airlines übrigens ähnlich.

Beste Grüße

Guido
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13 Feb 2016 10:45 #419116
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  • astrid07 am 13 Feb 2016 10:45
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Hallo Guido,

ich habe mir gerade die Regelungen der türkischen Luftfahrtbehörde durchgelesen. Vielen Dank für den Link. Da werde ich gleich mal hinschreiben und darum bitten, mir das Geld zu überweisen, dass ich mit einem Gutschein nicht einverstanden bin. Ich hoffe, ich habe Glück.

Und dann werde ich auch noch mal schreiben, dass mein Mann auch auf eine Erstattung besteht. Mal schauen, was dabei rauskommt. Denn bis jetzt haben wir ja nur 600 Euro zusammen bekommen.

Ich werde dann berichten.

Viele Grüße
Astrid
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