THEMA: Erfahrung mit Turkish Airlines bei Verspätung
12 Feb 2016 16:03 #419031
  • astrid07
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  • astrid07 am 12 Feb 2016 16:03
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich wollte hier nur meine Erfahrung mit Turkish Airlines einstellen, vielleicht wollte der eine oder andere ja auch am 15.01.15 von Kapstadt über Istanbul nach Hause fliegen.

Wir wollten um 18 Uhr Richtung Istanbul starten. Tatsächlich hob der Flieger aber erst am 16.01. um 15 Uhr ab. Unser Flieger hatte einen technischen Defekt.
Uns wurden vor Ort Bestätigungen ausgestellt, dass der eigentliche Flug storniert wurde.

Ich habe dann in Deutschland einen Anwalt gefragt, ob es Sinn macht, eine Entschädigung einzufordern. Dieser verneinte, da es sich weder um eine europäische Fluglinie handelt noch wurde ein europäischer Flughafen angeflogen.

Dadurch habe ich mich aber nicht abschrecken lassen. Ich hatte ja nichts zu verlieren. Ich habe die Gesellschaft dann direkt angeschrieben.

Und heute bekam ich per Mail einen Gutschein über 600 Euro für zwei Personen. Ok, ich muss wieder mit Turkish Airlines fliegen, aber trotzdem finde ich das sehr kulant.

Also, wer auch schon mal Probleme hatte, unbedingt versuchen.
Wir haben jetzt auf alle Fälle schon mal ein Flugticket für unseren nächsten Afrikaurlaub.

Viele Grüße und allen ein schönes Wochenende.
Astrid
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12 Feb 2016 16:18 #419036
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  • ALM am 12 Feb 2016 16:18
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Seruvs.

Turkish Airlines versucht seit geraumer Zeit mit vorbildlichem Service und großem Angebot an Destinationen einen Teil des Flugkuchens abzubekommen.

Ich finde, das macht die Fluggesellschaft sehr gut.

Dass es immer mal wieder zu "Turbulenzen" innerhalb der Kundenbeziehung kommen kann, das ist unbestritten.

Auf alle Fälle ist der On Bord Service von Turkish Airlines in der Economy Class um Längen besser als der, der stets über den grünen Klee gelobte Emirates.

Vom Sitzabstand auf Langstrecken ganz zu schweigen.Da ist Turkish Airlines spitze.

Alm
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12 Feb 2016 16:18 #419037
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  • engelstrompete am 12 Feb 2016 16:18
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Hi Astrid,

Du schreibst :

Ich habe dann in Deutschland einen Anwalt gefragt, ob es Sinn macht, eine Entschädigung einzufordern. Dieser verneinte, da es sich weder um eine europäische Fluglinie handelt noch wurde ein europäischer Flughafen angeflogen.

de.wikipedia.org/wik...stanbul-Atat%C3%BCrk

Dann lese mal hier was Google sagt :

www.turkishairlines....chaft-europas-gekurt
oder

www.turkishairlines....artner/star-alliance

Mich wundert das schon , das das einen Rechtsanwalt nicht kennt ?

www.google.de/?gws_r...g+entsch%C3%A4digung

Da würde ich mich nochmals durchlesen, da solltest Du nochmals € 600,00 bekommen ?

Liebe Grüße
Cécile :)
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
namibia-forum.ch/for...hrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
www.namibia-forum.ch...eiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html[/size]
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
[/url]
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
Letzte Änderung: 12 Feb 2016 16:22 von engelstrompete.
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12 Feb 2016 16:22 #419038
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  • Grenzgänger am 12 Feb 2016 16:22
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Wäre es eine Fluggesellschaft mit Firmensitz innerhalb der Europäischen Union oder wäre der Start-Flughafen innerhalb der EU (Zielflughafen ist in diesem Zusammenhang uninteressant), wäre eine Ausgleichszahlung von 600 Euro (Langstrecke, mehr als drei Stunden Verspätung) pro Person fällig.

Grüße
Haio
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12 Feb 2016 16:38 #419042
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  • astrid07 am 12 Feb 2016 16:03
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Also ich hatte mich vor der Beschwerde bei einem Anwalt, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat, informiert. Und natürlich hatte ich auch verschiedene Formulare im Internet ausgefüllt, aber immer folgende Antwort erhalten:


"Alle Daten zu Ihrer Entschädigung.

Es tut uns leid, für diesen Flug haben Sie wahrscheinlich keinen Entschädigungsanspruch.

Leider ist für diesen Flug die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht anwendbar, da der Abflugort der maßgeblichen Flugstrecke außerhalb der EU liegt und auch die ausführende Fluggesellschaft Turkish Airlines (TK) (THY) nicht als EU-Fluggesellschaft registriert ist.

Auf Basis Ihrer Angaben und unserer Flugdatenbank besteht in Ihrem konkreten Fall kein Anspruch auf Entschädigung, weswegen wir Ihren Fall leider nicht bearbeiten können. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich noch einmal selbst an die Fluggesellschaft zu wenden."

Darum freue ich mich über die 600 Euro. Aber ich kann natürlich noch mal nachfragen, ob das nur der Gutschein für mich ist. Und ob ich noch einen der Gutschein für meinen Mann bekomme. Beziehungsweise ich lasse ihn auch noch mal die Formulare wegschicken.


Vom Service an Bord kann ich auch nur Gutes berichten. Auch die Beinfreiheit war klasse. Nur bei der Abwicklung der Stornierung vor Ort waren alle überfordert. Aber das kann natürlich auch daran liegen, dass vielleicht keiner wusste, wie es tatsächlich weitergeht.


Gruß
Astrid
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12 Feb 2016 16:46 #419043
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  • Butterblume am 12 Feb 2016 16:46
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Hallo,
Für wen gilt die Fluggastrechteverordnung?

Die europäischen Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Beginnt der Flug nicht in der EU, ist es also entscheidend, ob der Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Beispiel: Wer mit Lufthansa oder Air Berlin nach Istanbul und zurück fliegt, ist sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug durch die Fluggastrechteverordnung geschützt. Wer die gleiche Strecke mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft (etwa Turkish Airlines) fliegt, für den gelten zwar auf dem Hinflug die EU-Fluggastrechte (da der Start in der EU erfolgt), nicht aber auf dem Rückflug (die bloße Landung in der EU reicht nicht).

Ob es sich um einen Linienflug, einen Charterflug innerhalb einer Pauschalreise, einen Flug mit einer sogenannten Billig-Airline oder einen Flug mit einer renommierten Fluggesellschaft handelt, ist dabei völlig irrelevant. Die Schadensersatzansprüche richten sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern einzig nach der Flugstrecke (siehe Tabelle oben).

Sind die EU-Fluggastrechte nicht anwendbar, heißt das aber nicht, dass der Betroffene keine Ansprüche hat: Neben der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es in zahlreichen weiteren Staaten (etwa in der Türkei und den USA) ähnliche Fluggastrechte. Außerdem gibt es mit dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) eine Art weltweiten Mindeststandard an Passagierrechten. Dieses Abkommen ist von den meisten Ländern weltweit unterzeichnet worden.
Quelle

Herzliche Grüße
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit

www.butterblume-in-afrika.de
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