THEMA: Nach Namibia Auswandern
04 Nov 2013 14:53 #311218
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  • WoMa am 04 Nov 2013 14:53
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Hallo Guido,

natuerlich bekommt die Famlie (Mann und Kinder) ebenfalls ein Temporary Residence Permit fuer die Dauer des Work Permits.

Sollten schulpflichtige Kinder dabei sein, muss fuer sie ein Study Permit beantragt werden.

lg
WoMa
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04 Nov 2013 15:01 #311222
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  • stiebilli am 04 Nov 2013 15:01
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Oh, dann kannte ich die Antwort wohl doch nicht. Ich hätte jetzt schwer vermutet, dass das 'Anhängsel', wenn es die Voraussetzungen nicht erfüllt, keinen Aufenthaltsstatus erhält. Nach dem Motto entweder alle oder keiner. Ich muss mal mit meiner Frau reden... ;)

Danke und Gruß
Guido
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04 Nov 2013 15:35 #311229
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  • travelNAMIBIA am 04 Nov 2013 15:35
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Hi WoMa,

nee, das stimmt so leider nicht - man bekommt als mitreisender Ehepartner häufig nur eine Duldung mit ausdrücklichem Verbot der Arbeit. So ist es zum Beispiel auch bei mitreisenden Ehegatten von Diplomaten.

Sonnige Grüße
Christian
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04 Nov 2013 16:03 #311234
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  • WoMa am 04 Nov 2013 14:53
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Hallo Christian,

so hatte ich das gemeint. Stiebili hat ja selber schon geschrieben, dass eine Arbeitsaufnahme ja nicht in Frage kaeme, darum hab ich das nicht mehr erwaehnt. Sorry wenn das so missverstaendlich rueberkam :/

liebe Gruesse
WoMa
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05 Jan 2016 08:34 #413481
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  • Jana-Marie am 05 Jan 2016 08:34
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Hallo ihr lieben,

Ich bin neu hier im Forum und gerade zum zweiten Mal in Namibia. Das erste mal mit Temporary Work Permit und jetzt im Urlaub. Der dritte Besuch ist schon geplant für Ende Feb 2016 bis Mitte April 2016.

So, der Thread ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht bekomme ich ihn ja wieder in Gang ;-)

Mein Plan ist auch hierher zu ziehen und ich habe auch schon einen ganz konkreten Plan für ein Business, was hier definitiv einschlagen wird und über Jahre gesehen - je nach Wachstumswunsch - locker mehr als die erforderlichen 5 Arbeitsplätze schaffen würde. Kämpfe mich gerade durch alle Formulare und jetzt stellt sich mir folgende Frage:

Wenn ich das Business als CC (Closed Corporation) registriert bekomme und ich mich auch als Director eintragen lasse (gibt ja im Moment nur mich als Gründerin), habe ich dann automatisch auch eine Arbeitserlaubnis oder muss ich zusätzlich noch das s.g. Investor permit bzw. self-employed work permit beantragen und mich selbst über meine eigene Firma engagieren bzw. einstellen?

Daraus ergeben sich zwei weitere Fragen:

1) Ich werde am Anfang nur wenig Startkapital brauchen, aus unterschiedlichen Gründen, muss ich die gewünschten 500,000 N$ in mein eigenes Business direkt auf einen Schlag investieren um eine Chance auf eine Erlaubnis zu bekommen? - Das wäre nämlich nicht möglich, da ich mich nicht verschulden möchte, sondern erstmal von Auftrag zu Auftrag gehen möchte und meinen Kundenstamm und damit meine Möglichkeiten vergrößern möchte.

2) Im ersten Jahr werde ich keine 5 Leute dauerhaft mit einem monatlichen Gehalt anstellen können, aber ich werde auf Honorarbasis je nach Auftragslage bestimmt 5 Personen temporär mit Arbeit aus unterschiedlichen Bereichen (von Putzfrau für die Räumlichkeiten, Sekretär/in o.ä.) versorgen können. Fällt das auch in die Kategorie oder wäre das tatsächlich nicht ausreichend...?

Hoffe ich habe das Anliegen verständlich formuliert und entschuldigt meine langen Fragen, aber das brannte mir jetzt so unter den Nägeln, bevor ich den Antrag stelle.

Liebe Grüße und danke (im Moment aus Windhoek),
Jana
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05 Jan 2016 08:59 #413486
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  • WoMa am 04 Nov 2013 14:53
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Jana-Marie schrieb:

Wenn ich das Business als CC (Closed Corporation) registriert bekomme und ich mich auch als Director eintragen lasse (gibt ja im Moment nur mich als Gründerin), habe ich dann automatisch auch eine Arbeitserlaubnis oder muss ich zusätzlich noch das s.g. Investor permit bzw. self-employed work permit beantragen und mich selbst über meine eigene Firma engagieren bzw. einstellen?
Ja, natürlich musst du für dich selber ein Work Permit beantragen.
Du wirst es wahrscheinlich auch erstmal bekommen, aber wenn dein Job nicht hochkompliziert ist, kannst du davon ausgehen, dass du in spätestens zwei Jahren erklären musst warum du noch keinen namibischen Nachfolger eingearbeitet hast. Das wird nämlich dann von dir erwartet.

Zu deinen anderen Fragen: Wenn dein Businessplan gut durchdacht und auch für die Behörden nachvollziehbar ist, kann es sein dass sie bei dem zu investierenden Geld etwas nachsichtiger sind. Das besprichst du am besten mit dem MTI.
Bei den Angestellten ist wichtig, dass du sie bei der Social Security angemeldet hast, nicht dass sie vollzeit und permanent bei dir arbeiten. Nach dem neuen Arbeitsgesetz musst du allerdings jedem, auch der Putzfrau, einen Arbeitsvertrag geben, und da gelten ganz besonders arbeitnehmerfreundliche Gesetze. Nach einem Jahr ist es zB richtig schwierig, jemanden zu entlassen. Also solltest du dich mit dem Gesetz vorher ein bisschen befassen, damit du weisst worauf du dich einlässt.

Ansonsten: viel Glück!
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