THEMA: Flug von FRA-WDH-FRA anzubieten
31 Jul 2014 09:31 #347668
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  • travelNAMIBIA am 31 Jul 2014 09:31
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OFF TOPIC
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Hi Hartwig,

ist ja nicht das eigentliche Thema hier, aber nun gut. Ich spreche von Germanwings im Linienflugverkehr, z.B. von Hamburg nach London. Namensänderung ohne Probleme möglich. Relativ "aktuell" gab es dazu ja einen interessanten Fall (denn da wurde dennoch eine Zusatzgebühr zur Namensänderungsgebühr verlangt) www.derwesten.de/rei...erung-id8113006.html

Bei Air Namibia habe ich normal für die Namensänderung bezahlt, mit Quittung und allem drum und dran. (wobei ich Deinen Verdacht der Bestechung(Korruption eigentlich auch eine Frechheit finde). Das Namensändeurngen möglich sind bestätigt Klaus (siehe unten) ja auch.

So, Thema für mich erledigt.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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31 Jul 2014 09:49 #347679
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Berg-Eule schrieb:
Hallo Klaus,

ich denke, es geht darum, jemanden der die Tickets unbedarft abkaufen wollte zu warnen, dass er/sie sich vorher informiert, ob sie einfach so genutzt werden können.

Ja, genau darum ging es zumindest mir bei meiner Antwort hier. Leider passiert es immer wieder, dass unerfahrene Reisende denken, eine einfache Namensänderung wäre kostenlos zu haben.

Beate
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31 Jul 2014 10:31 #347694
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  • Guido. am 31 Jul 2014 10:31
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Hallo,

Es haben glaube ich beide Recht. Der Kunde will letztlich den Namen des Passagiers für ein Ticket geändert haben. Die Details dazu interessieren ihn nicht. Die Airline hat jederzeit die Freiheit, Tickets zu stornieren und zu beliebigen Konditionen neue Tickets auszustellen. Das was dem Kunden als "Namensänderung eines ausgestellten Tickets" verkauft wird, kann technisch gesehen von der Airline als Vollstorno eines Tickets und Neuausstellung eines neues Tickets in der selben (oder einer anderen Tarifklasse) ausgeführt werden. Und die Airline kann auch frei entscheiden, ob sie so einen Service je nach Buchungsklasse kostenlos, gegen Gebühren oder gar nicht anbietet oder das auch unabhängig von Buchungsklassen generell nicht erlaubt..

Beste Grüße

Guido
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31 Jul 2014 10:59 #347699
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  • Tinochika am 31 Jul 2014 10:59
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Hallo Christian und Klaus,

ich habe gerade mit Air Namibia telefoniert, denn es ging in diesem Thread nur um ein Ticket von Air Namibia.

Wenn man Buchstaben im Namen bei einem Einzelticket falsch geschrieben hat, bekommt man sein Ticket geändert.

Soll eine andere Person auf das Einzelticket fliegen, ist eine Umschreibung nicht möglich. Das alte Ticket muß storniert werden und ein neues Ticket wird ausgestellt.
Diese Bestimmungen sind von Air Namibia festgelegt worden und in Namibia und in Deutschland gültig.

Ich hatte mir bei Waltrauds Offerte gleich gedacht, dass es sich nur um ein Ticket von einem Gruppenkontingent handeln kann, was noch nicht ausgesellt worden ist, dann ist ja alles o.k.

Man muß halt immer vorsichtig sein. Man kann nicht einfach so ein ausgestelltes Ticket kaufen.

@Christian

sollte nur ein Scherz sein mit dem Tip. Tut mir leid wenn du es in die falsche Kehle bekommen hast.
Ich verstehe aber trotzdem nicht, wie Du die Namensänderung hinbekommen hast.

LG Hartwig
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01 Aug 2014 00:08 #347804
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  • Waltraud Wolf am 01 Aug 2014 00:08
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Hallo Foraner,
der Flug steht nicht mehr zur Verfügung wurde heute verkauft.
Danke für die vielen Kommentare.
Liebe Grüße aus Fuerteventura
Waltraud
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01 Aug 2014 11:16 #347821
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  • ron74 am 01 Aug 2014 11:16
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Hallo,

ich möchte diesen tread mal etwas "missbrauchen" und auf Folgendes hinweisen:

100 Prozent Stornogebühren kommen regelmäßig nie in Betracht, selbst nicht bei Sparangeboten (dies gilt zumindest in Deutschland). Die sog. ersparten Aufwendungen muss sich die Airline immer abziehen lassen.

1. Grundsätzlich fallen darunter natürlich Aflugsteuer, Sicherheitsgebühren, ect. Solche fallen wohl nicht an, wenn man gar nicht fliegt. Je nach Flug kann das schon eine ganze Menge ausmachen.

2. Noch interessanter könnte der Umstand sein, dass der Kunde regelmäßig nicht in der Lage ist, zu den weiteren ersparten Aufwendungen (Wurde der Platz wegen Überbuchung weitergegeben? Konnte das nicht mehr benötigte Bordessen noch abbestellt werden?,)konkret vorzutragen, d.h. dass dann die Airline in einem Prozess konkret auf solche pauschalen Hinweise erwidern muss. Das ist natürlich aufwendig für die Airlines und möglicherweise ist überhaupt kein Schaden da, wenn der Platz zu einem höheren Preis verkauft werden konnte. Ich glaube ich hatte was über ein Urteil gelesen, wo Turkisch Airlines 100 Prozent erstatten durfte und das trotz 100-Prozent- Storno-AGB.

Üblicherweise wird immer erst einmal abgelehnt. Zumindest wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist es aber auf alle Fälle sinnvoll zu einem Anwalt zu gehen.

Vielleicht hilft das mal jemanden.

VG

Ron
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