Vorwort:
Grundsätzlich sollte es Reiseveranstalter geben! Sie sind nützlich und hilfreich, wenn Jemand Neuland betritt. Sie wollen Geld verdienen, was ihnen auch ohne wenn und aber gegönnt ist und auch zusteht. Dennoch gibt es aus meiner Erfahrung einige Dinge, die es zu beachten gilt, wenn man die Dienstleistungen dieser Branche in Anspruch nehmen möchte.
Hier nun meine Tipps Erfahrungen und Anregungen:
1. Glaube nicht den Reiseveranstaltern, wenn Sie einem weis machen wollen, dass mit der Inanspruchnahme eines solchen, man jede Sorge los ist.
Z.B.
a) Lese zunächst die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Wenn diese auf der entsprechenden Website nicht stehen oder versteckt sind, dann vergiss den Veranstalter.
(Denn er weis, warum er sie nicht einstellt bzw. so versteckt darstellt.)
Hierzu ein praktisches Beispiel aus einer AGB des Anbieters XYZ:
Mit der Anmeldung beim Veranstalter wird sofort ein Vertrag abgeschlossen und mit der Übermittlung des Sicherungsscheines (§651 BGB Anwendung des Kaufrechts) wird gleich ein Betrag von 500,00 € fällig! (Bis dahin habe ich die Katze im Sack gekauft und bin schon um 500,00 € leichter!)
b) RISIKO: Der „Reiseveranstalter “ behält sich das Recht vor eine Reise zu stornieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In solchen Fällen wird dem Reiseteilnehmer der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht! Die endgültigen Reiseunterlagen erhält der Reiseteilnehmer ca. 14 Tage vor der Abreise.
(Da kann einem 14 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, dass die gewünschte Teilnehmerzahl für die Reise nicht zustande kam und daher ausfällt. Auf dieses Verfahren habe ich als Kunde keinen Einfluss! Man steht kurz vor dem Urlaub ohne etwas da.)
c) Haftung
Die Haftung des „Reiseveranstalter“ richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die zur Durchführung der Reisen in Anspruch genommenen Leistungen (Hotels, Lodges, Gästefarmen und Transportunternehmen usw.) tritt der „Reiseveranstalter“ als Vermittler auf.
(Im Klartext bedeutet das, er haftet im Prinzip für nichts!)
2. Erfrage zuerst nach den Kosten, die die Inanspruchnahme des Veranstalters entstehen bevor man einen Vertrag abschließt!!!
z.B.
a) Was kostet ein unverbindliches Angebot?
b) Wie kann ich das Geld überweisen und welche zusätzlichen Kosten entstehen mir dabei ?
(Manche Reiseveranstalter begnügen sich nicht mit der Überweisung der Reisekosten, sie versuchen dem Kunden auch noch ihre eigenen Kontoführungsgebühren aufzuerlegen. Dies ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Deshalb ist hier Vorsicht angesagt!)
3. Erfrage nach alternativen Vorschlägen hinsichtlich der Angebote (z.B für Lodges, Touren etc. .)
(Merke: Der Reiseveranstalter verdient im Regelfall prozentual an den Angeboten. Je teurer das Angebot, um so höher der Gewinn des Reiseveranstalters.)
4. Nimmt man einen Reiseveranstalter aus Namibia und plant man mit ihm eine Tour ins benachbarte Botswana (geführte individual Reise), dann sollte man prüfen, ob er die Genehmigung dafür hat.
(Wenn er diese Genehmigung nicht hat, kann es dazu führen, dass man dann bei Unfällen nicht durch die Versicherung des Veranstalters abgedeckt ist.)
Gruß Mike
Grundsätzlich sollte es Reiseveranstalter geben! Sie sind nützlich und hilfreich, wenn Jemand Neuland betritt. Sie wollen Geld verdienen, was ihnen auch ohne wenn und aber gegönnt ist und auch zusteht. Dennoch gibt es aus meiner Erfahrung einige Dinge, die es zu beachten gilt, wenn man die Dienstleistungen dieser Branche in Anspruch nehmen möchte.
Hier nun meine Tipps Erfahrungen und Anregungen:
1. Glaube nicht den Reiseveranstaltern, wenn Sie einem weis machen wollen, dass mit der Inanspruchnahme eines solchen, man jede Sorge los ist.
Z.B.
a) Lese zunächst die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Wenn diese auf der entsprechenden Website nicht stehen oder versteckt sind, dann vergiss den Veranstalter.
(Denn er weis, warum er sie nicht einstellt bzw. so versteckt darstellt.)
Hierzu ein praktisches Beispiel aus einer AGB des Anbieters XYZ:
Mit der Anmeldung beim Veranstalter wird sofort ein Vertrag abgeschlossen und mit der Übermittlung des Sicherungsscheines (§651 BGB Anwendung des Kaufrechts) wird gleich ein Betrag von 500,00 € fällig! (Bis dahin habe ich die Katze im Sack gekauft und bin schon um 500,00 € leichter!)
b) RISIKO: Der „Reiseveranstalter “ behält sich das Recht vor eine Reise zu stornieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In solchen Fällen wird dem Reiseteilnehmer der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht! Die endgültigen Reiseunterlagen erhält der Reiseteilnehmer ca. 14 Tage vor der Abreise.
(Da kann einem 14 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, dass die gewünschte Teilnehmerzahl für die Reise nicht zustande kam und daher ausfällt. Auf dieses Verfahren habe ich als Kunde keinen Einfluss! Man steht kurz vor dem Urlaub ohne etwas da.)
c) Haftung
Die Haftung des „Reiseveranstalter“ richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die zur Durchführung der Reisen in Anspruch genommenen Leistungen (Hotels, Lodges, Gästefarmen und Transportunternehmen usw.) tritt der „Reiseveranstalter“ als Vermittler auf.
(Im Klartext bedeutet das, er haftet im Prinzip für nichts!)
2. Erfrage zuerst nach den Kosten, die die Inanspruchnahme des Veranstalters entstehen bevor man einen Vertrag abschließt!!!
z.B.
a) Was kostet ein unverbindliches Angebot?
b) Wie kann ich das Geld überweisen und welche zusätzlichen Kosten entstehen mir dabei ?
(Manche Reiseveranstalter begnügen sich nicht mit der Überweisung der Reisekosten, sie versuchen dem Kunden auch noch ihre eigenen Kontoführungsgebühren aufzuerlegen. Dies ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Deshalb ist hier Vorsicht angesagt!)
3. Erfrage nach alternativen Vorschlägen hinsichtlich der Angebote (z.B für Lodges, Touren etc. .)
(Merke: Der Reiseveranstalter verdient im Regelfall prozentual an den Angeboten. Je teurer das Angebot, um so höher der Gewinn des Reiseveranstalters.)
4. Nimmt man einen Reiseveranstalter aus Namibia und plant man mit ihm eine Tour ins benachbarte Botswana (geführte individual Reise), dann sollte man prüfen, ob er die Genehmigung dafür hat.
(Wenn er diese Genehmigung nicht hat, kann es dazu führen, dass man dann bei Unfällen nicht durch die Versicherung des Veranstalters abgedeckt ist.)
Gruß Mike