Hallo Alexander,
ich bin ja immer ein fleißger Schreiber für solche Fragen... aber bei Dir dachet ich erst an einen Aprilscherz.
Nun aber zum inhaltlichen, d.h. dem Ablauf (der NICHT veränderbar und abkürzbar ist):
1) Temporary Resident Permit (wird auf max. 2 Jahre ausgestellt), welches Du bekommst wenn Du einen extrem seltenen/geschätzen beruf (\"Neurologe\") ausübst oder investierst, indem Du möglichst viele Arbeitsplätze schaffst. Auch Heirat ist eine Möglichkeit ein TRP zu bekommen.
2) Nach z.Zt. meißtens 4-6 Jahren bekommst Du ein Permanent Resident Permit, mit dem Du für immer in Namibia bleiben kannst und alle Rechten und Pflichten eines Namibiers hast, außer dem aktiven und passiven Wahlrecht.
3) Nach (neuesten Gesetzgebungen; siehe AZ-Artikel) bekommst Du nach insgesamt 10 Jahren Aufenthalt in Namibia die Staatsbürgerschaft.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nach namibischer Gesetzgebung ABSOLUT VERBOTEN (Namibia ist das strenger als Deutschland z.B. jemals war). Das oberste Gericht hat entschiedene (das Parlament hat dieses aber noch nicht zum Gesetz gemacht), dass es eine Ausnahme für in Namibia geborene gibt, die eine zusätzliche Staatsbürgerschaft haben dürfen. Alle zugewanderten können Ihre \"Liebe\" zu Namibia nur dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie ausschließlich die namibische Staatsbürgerschaft haben, OHNE AUSNAHME! Es wird zudem nicht mehr wie vor einigen Jahren nur in einem Formular eine Frage zu weiteren Staatsbürgerschaften gestellt (in dem man leicht mal lügen kann), sondern es muss eine Bestätigung Deiner Heimatbehörde vorliegen, dass Du die Staatsbürgerschaft abgeben hast (\"Ausbürgerungsurkunde\", keine \"Beibehaltungsgenehmigung\").
Viel Spaß also weiterhin bei Deinem Unterfangen
Sonnige Grüße
Christian