THEMA: Betrifft: Carnet de Passages
24 Aug 2016 16:07 #442321
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  • FSausS am 24 Aug 2016 16:07
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hallo,
leider werden hier Äpfel und Birnen durcheinander geworfen...Eine Verlängerung wird auf Antrag im auslaufenden Carnet vorgenommen - es findet kein Austausch "alt" gegen "neu" statt.
Je nach Zeitraum der Verlängerung werden Gebühren an den ausstellenden Automobilclub fällig, die zuständige Zollbehörde, die den Antrag auf Verlängerung genehmigt hat, wird sicher auch eine Gebühr verlangen. Mir ist nur eine maximale Verlängerung um 3 Monate bekannt.

Das Carnet ermöglicht den Verleib eines Fahrzeugs im Land - hier in der Zollunion - für ein Jahr. Ich würde denken, dass ein Ausstempeln des ablaufenden CdP und ein Einstemplen des Folgecarnets unproblematisch ist, wenn das Fahrzeug noch nicht das erlaubte Jahr im Land steht. Wenn hingegen ein solcher Carnetwechsel angestrebt wird ohne dass das Fahrzeug zwischenzeitlich die Union verlassen hat, dann sehe ich die Weigerung der Dame in der Voigtstrasse als gerechtfertigt an. Ersteres kann man mit dieser Jahresfrist noch argumentieren, letzteres sicher nicht...

Grüßle
Frank - der immer brav einmal im Jahr die Union verläßt...
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
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24 Aug 2016 16:54 #442324
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Hallo zusammen,

daß das Umstempeln des Carnets nicht (mehr) möglich ist (auch wenn es das erste Mal ist), fände ich jetzt gar nicht so schlimm, dafür gibt es andere Lösungen.

Vielleicht will die AASA ja auch nur die Regelungen härter machen, um die Gebühr einzustreichen, das sind immerhin 850 Rand. Namibia bekommt davon nichts, die SACU auch nicht, nur die AASA.

Aber zwei wesentliche Punkte vergesst ihr bei der Diskussion:

1.) Die Dame sagte, das Fahrzeug dürfe nur 30 Tage im Land bleiben
2.) Die Dame sagte, daß man das Land ohne das Fahrzeug nicht verlassen dürfte. "Vehicles under cover of the CPD carnet may not be left in the country whilst the carnet holder is not physically present in the country".

Beides habe ich "schriftlich", in Form einer eMail zwischen Lucia Taonana (die Dame aus der Voigtstrasse) und dem AASA. Ein Gesetz ist das für mich nicht, die Dame handhabt das aber so. (This is the law.)

Ich kann mir nicht vorstellen, daß einer von euch (egal wie man zum Verlängern / Umstempeln steht oder nicht) diese zwei "Regelungen" gut findet, egal ob das tatsächlich ein Gesetz oder eine Regelung im CdP sein sollte oder nicht.

Zum Thema Rassismus: ich habe das als gegen den ADAC (the ADAC is using loopholes) und Deutsche (I want you Germans with your cars out of the country) empfunden.

Es gibt Leute, die finden sich mit einem Gesetz ab. Es gibt Leute, die hinterfragen Regelungen / Gesetze, um ggf. durch andere Regelungen das Leben für alle leichter zu machen. Dazu zähle ich mich. Da man für das Carnet ja eine Kaution hinterlegen muss (die in der SACU ja deutlich höher ist als üblich), ensteht der SACU / Namibia doch eigentlich durch die bisherige Handhabung kein Nachteil, sondern nur Vorteile, wenn Fahrzeuge lange im Land bleiben. Verkaufen kann ich es eh nicht, wenn es ein Linkslenker ist, denn zulassen geht ja dann nicht. Ich glaube nicht wirklich, daß sich viele ein Fahrzeug vor Ort kaufen würden, wenn sie das eigene Fahrzeug nicht mehr länger als 30 Tage einführen dürften.

Evtl. kann mir jemand ja Beispiele dafür nennen, welche Nachteile entstehen, wenn Fahrzeuge sehr lange im Land bleiben. Die Fahrzeuge, die ich bisher gesehen habe, waren immer in Top-Zustand, so daß wir hier nicht von den Schrottkisten reden, die haufenweise nach Marokko, Mauretanien, Senegal, Gambia etc. gefahren und dort verkloppt werden. Also keine Gefährdung für den Strassenverkehr etc.

Gruß

Andreas
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24 Aug 2016 16:59 #442325
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Frank:
Unterschied - altes Carnet ist eingestempelt, du beantragst ein neues im Rahmen einer Verlängerung, weil du die SZU mit dem Fahrzeug nicht verlassen kannst - Prozedere wie im o.g. ADAC Dokument geschildert.

altes Carnet eingestempelt, du kannst erst das Fahrzeug über dem Ablaufdatum ausführen .z.B. in 2 Monaten nach Ablauf - dann Verlängerung altes Carnet um z.B. 2 Monate mit gleichzeitiger Neubeantragung Anschlusscarnet.
Ein verlängertes "altes" Carnet berechtigt nur zum Verbleib in dem Land, wofür die Verlängerung beantragt wurde. Es berechtigt nur noch zur Ausreise, aber ncht zur Einreise in ein anderes Land. Dafür brauchst du dann das neue Anschlusscarnet wie normal gehandhabt.

Das war aber nicht die ursprüngliche Ausgangsfrage.

Gruß
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24 Aug 2016 16:59 #442326
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FSausS schrieb:
Das Carnet ermöglicht den Verleib eines Fahrzeugs im Land - hier in der Zollunion - für ein Jahr.
Das sieht die Dame anders. 30 Tage.
FSausS schrieb:
Ich würde denken, dass ein Ausstempeln des ablaufenden CdP und ein Einstemplen des Folgecarnets unproblematisch ist, wenn das Fahrzeug noch nicht das erlaubte Jahr im Land steht.
Das war ja bei mir so, Einfuhr Ende Mai, Umstempeln Anfang August. Ging nicht.
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24 Aug 2016 17:06 #442327
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der ADAC ist auch nicht auf dem neuesten Stand - laut des vom Fordfahrer verlinkten PDFs (Stand April 2015) zählt Pandamatenga immer noch zu den offiziellen Grenzstationen mit Zoll - Zoll gibt's dort aber nicht mehr! Oder ist mein Kenntnisstand schon wieder überholt? :unsure:
Auch steht dort was von einer max. Verlängerung von bis zu einem Jahr. Im aktuellen Antrag steht aber nur noch "üblicherweise 3 Monate"...
Wichtig ist der Nachsatz: " Ein in der Gültigkeit verlängertes CdP ist nur in dem Land gültig in dem Land in dem es verlängert wurde. Es kann nicht in anderen Ländern benutzt werden." Eine Verlängerung ist also wirklich nur eine Galgenfrist - Anschluss-Carnet, Verschiffung oder Verschrottung dringend angesagt :evil:

Mal hüh mal hott...wer soll da noch durchblicken :blink:

Grüßle
Frank
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24 Aug 2016 17:16 #442328
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travelNAMIBIA schrieb:
Folgende Abschnitte sind u.a. wichtig. Sie beziehen sich alle auf 12 Monate - keine anderen Zeitangaben sind wohl genannt.

[…]Vehicles cleared at customs with a “Carnet de Passage” will be exempted for one year and must then be exported at the same port of entry. (NAMIBIAN PORTS AUTHORITY, 24 February 2015, Government Gazette, 5675)
[…] The validity of temporary importation papers can only be extended once for not more than one year. After this period, a new carnet must be issued and delivered in replacement of the former carnet. (CUSTOMS CONVENTION ON THE TEMPORARY IMPORTATION OF PRIVATE ROAD VEHICLES, United Nations)

Das passt ja. Ich habe mein Carnet nicht verlängern lassen wollen, sondern ein neues vorgelegt. Das ist im zweiten zitierten Absatz genau so beschrieben. Die Dame sprach immer von "extension", obwohl ich versucht habe, ihr klar zu machen, daß es keine "extension" ist, sondern ein Umstempeln (replacement). Man merkt halt ganz schnell, ob jemand für Argumente offen ist oder so verbohrt ist, daß er (in diesem Fall sie) nichts hören will.
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