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THEMA: Entfall Versicherungsschutz mit Ablauf TÜV?
19 Mär 2015 14:34 #378115
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  • Zlui am 19 Mär 2015 14:34
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Wertes Forum,

vielleicht könnt Ihr mir mit folgender Frage weiterhelfen. Mein umgebauter Defender ist jetzt seit 1,5 Jahren im südlichen Afrika, aktuell in Namibia. Er ist als Wohnmobil in Deutschland zugelassen und über die Nürnberger versichert (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko). Bei der Nürnberger muss man sich für jede Reise dann separat bestätigen lassen, dass Versicherungsschutz besteht.

Unsere nächste Reise beginnt Ende des Monats, die Nürnberger hat den Versicherungsschutz bestätigt, aber erstmals (!) die Bedingung aufgeführt, dass das Fahrzeug eine gültige TÜV Plakette haben muss. Das bekommen wir für diese Reise noch hin, für die nächste wird das schwierig …

Frage, kennt Ihr den Fall, und wie geht Ihr damit um? Rechtlich ist es wohl so, dass es zwischen Gültigkeit TÜV und Bestand eines Versicherungsschutzes keine 1:1-Beziehung gibt; schon gar nicht, wenn das Auto im Ausland steht. Gibt es Kulanzregelungen (vermutlich kommt das Auto 2 Monate nach Ablauf TÜV wieder nach Deutschland)? Können ggf. Teil-/Vollkasko weiter bestehen, weil die mit dem TÜV ja eigentlich nichts zu tun haben? … Fragen über Fragen. Die Nürnberger habe ich auf Rückruf …

Viele Grüße
Zlui
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19 Mär 2015 16:04 #378130
  • Swakop1952
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  • Swakop1952 am 19 Mär 2015 16:04
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In Südafrika gibt es die Dekra, die z.B. Fahrzeuguntersuchungen durchführt (z.B. in Brackenfell bei Kapstadt).
Frage mal die Versicherung ob sie es als Ersatz akzeptieren würden.
Deutsche HU-Plaketten gibt es dort gewiß nicht, alternativ sprich die Zentrale der Dekra an.
Ist schon ungewöhnlich wenn eine Versicherung wie die Nürnberger Fahrzeuge versichert die in Afrika laufen.
Wir mußten unsere über Carnet laufenden Motorräder in Südafrika versichern.
Da gab es nur einen Versicherer in Hamburg der sich mit unseren Prämien gesund stoßen wollte.
Da haben wir eine alternative Lösung gesucht und gefunden, und zwar über den Flottenversicherer eines Geschäftsfreundes.
Nur die Nürnberger kann das eindeutig klären, aber immer schriftlich geben lassen.
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23 Mär 2015 18:43 #378677
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  • Zlui am 19 Mär 2015 14:34
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Hi,

Update zu dem Versicherungsthema; die Nürnberger hat sich heute nochmal gemeldet und mir bestätigt, dass das die gültige Regelung und diese nicht verhandelbar sei. Ich hatte allerdings nur wieder eine Sachbearbeiterin am Telefon, weswegen ich ein Schreiben verfasst und an den Gebietsleiter Süd geschickt habe ... schaun mer mal ...

Viele Grüße
Zlui
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23 Mär 2015 18:55 #378681
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  • maggus am 23 Mär 2015 18:55
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Hi,

soweit mir bekannt, ist der TÜV auch bei z.B.Tour Insure ein Thema, diese hat auch zur Bedingung, dass das Fahrzeug noch TÜV hat.

Man kann zwar dort jederzeit eine Versicherung für das südliche Afrika abschließen, ob es aber dann auch mit abgelaufenem TÜV zur Zahlung im Schadensfall kommt, ist wiederum fraglich!!


Viele Grüße


Markus
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23 Mär 2015 19:12 #378686
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  • hauli am 23 Mär 2015 19:12
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Hallo,
"es wird nicht so heiß gegessen, wie oft gekocht wird".
Das Einfügen einer "Obliegenheit vor dem Schadensfall" (TÜV-Überprüfung) ist bei Versicherungen durchaus üblich. Andererseits ist es für eine Leistungsfreiheit des Versicherers erforderlich, dass diese Obliegenheitsverletzung für den Schaden auch kausal gewesen sein muss. D.h., dass die Versicherung sicher keine Leistungsfreiheit einwenden kann, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde. Auch wenn ein Parkschaden eingetreten ist, kann dieser nicht abgelehnt werden. Anders sieht es bei einem Bremsversagen aus. Dieser Mangel wäre bei einer TÜV-Überprüfung festgestellt worden und kann der Schaden deshalb wegen Obliegenheitsverletzung abgelehnt werden.
LG
hauli
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23 Mär 2015 23:12 #378708
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  • Swakop1952 am 19 Mär 2015 16:04
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Man kann auch seine Versicherung kontaktieren und anfragen, ob sie anstelle der deutschen HU einmalig ein südafrikanisches Roadworthy Certificate akzeptieren würde, welches der deutschen HU in keinster Weise nachsteht.

Man könnte evtl. sogar das Prüfinstitut, hier die DEKRA South Afrika definieren:
www.dekraauto.co.za/roadworthy
Das läuft alles in enger Zusammenarbeit ab mit der AA (Automobile Association of South Africa), das SA Pendant zum ADAC.

Evtl. läßt der Versicherer mit sich reden. Über die Nürnberger habe ich eine Flottenversicherung, und man läßt generell mit sich reden, das ist meine Erfahrung. Wer sich allerdings durch irgendeine Sachbearbeiterin der Hotline abspeisen läßt, ist selbst schuld. Ich lasse alles durch meinen Makler machen.
Letzte Änderung: 23 Mär 2015 23:16 von Swakop1952.
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