THEMA: Namibischen Pass für in Deutschland geborene
27 Jan 2015 14:31 #371043
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  • tokoloshe am 27 Jan 2015 14:31
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Hallihallo,
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten

@swakop1952:
Welche Dokumente brauche ich um das Kind bei Home Affairs als Kind einer namibischen Mutter anzumelden? Die Deutsche Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille?
(Als meine Frau das aufgrund ihrer Namensänderung bei Home Affairs war, wollten sie ihre namibische Geburtsurkunde nicht anerkennen da diese für das Band der Apostille gelocht war. Dies wurde vom NAMIBISCHEN Ministry of Justice gelocht und drangepappt.... Naja war auch ein kleines Örtchen (Eenhana) und mit etwas überredungkünsten ging es dann doch :-)

Mit dem Verwaltungamt hat das sicherlich nichts zu tun, da ich ja in Deutschland geborener Deutscher bin (solange man halt nichts Unterschreibt, dass man die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt). Die Botschaft hatte ich angerufen und die konnten mir auch nicht weiterhelden.

@travelNamibia:
Naja, andersrum hat es bei unserem 1. Kind auch geklappt, denn die Deutschen interessiert es ja nicht ob die namibische Staatsbürgerschaft besteht. Wir werden auf jeden Fall den deutschen Pass zuerst beantragen müssen, da wir unser Kind ja sonst nicht in den Flieger nach Nam bekommen... Und wenn wir da wie Swakop1952 schrieb die Namibische Geburtsurkunde beantragen, werden die Behörden dann nicht hellhörig wenn der Vater kein Namibier ist? Ich muss da ja auch meine Geburtsurkunde abgeben, welche ja aus Deutschland ist.

@all:
wenn man beim beantragen des Passes die Wahrheit bezüglich den Staatsbürgerschaften etwas verdrehen muss, damit können wir leben, uns ist leider noch nicht ganz klar wie wir soweit kommen, da keine namibische Geburtsurkunde vorliegt.

@ Engelstrompete:
zumindest bezüglich EU-Staatsbürgerschaften hat sich einiges in D geändert, Die Annahme einer weiteren EU-Staatsbürgerschaft ist nun möglich ohne die andere abzugeben, zumindest von deutscher Seite. Wenn du mit einem Deutschen verheiratet bist, ist dies wohl auch für die Niederlände Seite kein Problem siehe z.B. hier:
www.buurtaal.de/blog...-staatsbuergerschaft

Pragmatisch kann es beim Reisen Sinn machen 2 EU-Pässe zu besitzen, z.B. braucht man als Österreicher für Malawi ein Visum, als Deutscher aber nicht...

Grüsse,
Tokoloshe
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27 Jan 2015 14:49 #371044
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Moin tokoloshe,
Und wenn wir da wie Swakop1952 schrieb die Namibische Geburtsurkunde beantragen, werden die Behörden dann nicht hellhörig wenn der Vater kein Namibier ist? Ich muss da ja auch meine Geburtsurkunde abgeben, welche ja aus Deutschland ist.
nein, ich bin auch kein Namibier und meine Frau ist. Es reicht ja, wenn einer die Staatsbürgerschaft hat. Es könnte ja auch theoretisch keinen (bekannten) Vater geben...

Was Du genau zur Registrierung der Geburt brauchst kann Dir die Nam-Bot in Berlin sagen und findest du auc hier: www.mha.gov.na

Viele Grüß
Christian
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27 Jan 2015 15:17 #371048
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@travelNamibia
Die Botschaft in Berlin sagte, dass man ein Dokument braucht, welches Beweist, dass die Deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt ist, da die Gerichtsurteile die Gesetze nicht verändert hätten. Die Internetseite von Home Affairs habe ich mir schon angeschaut, habe aber die Befürchtung, dass die da davon ausgehen dass die Kinder in Nam geboren wurde. Die genannte "Yellow health card" gibts ja in D nicht...

Grüsse,
Tokoloshe
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27 Jan 2015 15:29 #371051
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Hi Tokoloshe,

verstehe ich nicht. Als "born Namibian" hat das Kind Anrecht auf eine namibische Staatsbürgerschaft. Die Botschaft kann ja gar nicht wissen, ob das Kind auch eine deutsche Staatsbürgerschaft hat (ihr könntet ja auch zwei Namibier sein, die in Deutschland Urlaub machen und nen Kind bekommen haben). Zudem kann man die deutsche nicht ablegen, ohne eine andere zu haben, denn Deutschland erlaubt keine Staatenlosigkeit durch die Ablage der deutschen Staatsangehörigkeit.

Also ich würde es erstmal so belassen und dann hier in Namibia bei Home Affairs vorsprechen. Einfach als Tourist einreisen...

Viele Grüße
Christian
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28 Jan 2015 07:16 #371143
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[quote="travelNAMIBIA" post=371051. Die Botschaft kann ja gar nicht wissen, ob das Kind auch eine deutsche Staatsbürgerschaft hat[/quote]

Der Antrag fragt explizit nach weiteren Staatsbürgerschaften. Insofern müsste man hier die deutsche Saatsbürgerschaft verschweigen, um den Antrag problemlos ins Rollen zu bringen.
Gibt man an dieser Stelle die deutsche Staatsbürgerschaft richtigerweise an kommet es zu den von Tokoloshe genannten Problemen.
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28 Jan 2015 09:35 #371153
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Moin zusammen,

irgendwie liegt da eine Verwirrung vor.
Um einen namibischen Pass als im Ausland geborener Namibier zu bekommen, braucht man zunächst das "Namibian Citizenship Certificate". Dieses ist die Anerkennung der namibischen Staatsbürgerschaft - d.h. das Gleiche wie eine Geburtsurkunde, wenn man in Namibia geboren wäre. Bei der Beantragung wird nach nix wegen zweiter Staatsbürgerschaft gefragt.

Mit dem Zertifikat (und einigen andere Dokumenten) beantragt man seinen namibischen Pass. Im Antragsformular steht "DId you acquire the citizenship of another country on application?". Und da kreuz man Nein an, denn man hat diese nicht "acquired on application" sondern ebenfalls durch Geburt erhalten. Dazu wird jedoch nicht gefragt.

Es gibt ja hunderte Namibier durch Geburt, die jedes Jahr ihren Pass beantrage und noch eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Macht ja nie Probleme.

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 28 Jan 2015 09:38 von travelNAMIBIA.
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