THEMA: Geburtsurkunde / unabridged birth certificate
06 Mär 2015 11:04 #376287
  • Tiger_reef
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  • Tiger_reef am 06 Mär 2015 11:04
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Hier weitere Infos:

Häufig gestellte Fragen

A) Was sagen die Vorschriften über Eltern, die mit Kindern reisen?


Vorschrift 6 (12)(a):

Wenn Eltern mit einem Kind reisen, haben sie eine ungekürzte Geburtsurkunde des Kindes aus der die personenbezogenen Angaben der Eltern und des Kindes hervorgeht, vorzulegen.


1. Was ist eine ungekürzte Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde, aus der die personenbezogenen Angaben beider Eltern hervorgehen.

2. Gilt das für alle Kinder?

Ja, die südafrikanischen Vorschriften betreffen alle minderjährigen Personen unter 18 Jahren. Sie gelten für alle Staatsbürger, die nach Südafrika ein- und ausreisen. Bei Passagieren, die im Transit verbleiben, greifen die Vorschriften nicht, es sei denn, sie benötigen ein Transit-Visum. Die ungekürzte Geburtsurkunde ist im Rahmen des Transit-Visumantragsvorgangs vorzulegen, und die Person hat bei der Reise sowohl die Geburtsurkunde als auch das Visum mit sich zu führen.

3. Wie wird mit ungekürzten Geburtsurkunden oder anderen Dokumenten verfahren, die nicht in englischer Sprache ausgestellt wurden?

Allen Dokumenten, die in einer anderen Sprache als Englisch ausgestellt wurden, hat eine beglaubigte Übersetzung von einer zuständigen Behörde im betroffenen Land beizuliegen.

4. Wie sieht es mit Ländern aus, die keine ungekürzten Geburtsurkunden ausstellen?

Im Falle von Ländern, die keine ungekürzten Geburtsurkunden ausstellen, ist ein entsprechendes Schreiben der für das Land zuständigen Behörde vorzulegen.

5. Muss ich mit dem Originaldokument reisen?

Gemäß den Vorschriften reicht eine Fotokopie aus. Die Fotokopie ist von einer zur Eidesabanhme berechtigten Amtsperson als gleichlautende Abschrift zu beglaubigen.

bzw:
www.flysaa.com/cms/Z...ration-under-18.html
... still running against the wind ...
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21 Mai 2015 22:41 #385607
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  • Swakop1952 am 21 Mai 2015 22:41
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Nachdem nun die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz veröffentlich wurden, wurde nun bekannt, daß Jugendliche unter 18 Jahren im Transit zu Nachbarländern KEIN Abridged Birth Certificate benötigen.

Siehe auch:
www.tourismupdate.co...tail?articleId=49955
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14 Jun 2015 17:39 #388152
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  • trick77 am 14 Jun 2015 17:39
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Liebe Namibiafahrerinnen und -fahrer
Geburtsurkunde? Für wenn soll das gut sein? Reicht es denn nicht aus, wenn die kidz mit eigenen Pässen reisen?
Gruss aus Bern
Andi
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15 Jun 2015 10:51 #388225
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  • Thomas11 am 15 Jun 2015 10:51
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Hallo liebe Afrikareisende

Auch ich werde im September 2015 mit unseren beiden Töchtern nach Namiba reisen. Von Zürich geht die Reise zuerst nach Johannesburg und dann weiter nach Windhoek. Für diese Reise benötigen wir gemäss schriftlicher Bestätigung von SIWSS keine Formulare da wir in Südafrika lediglich einen Transitstop haben und nicht ins Land einreisen. Es ist somit keine Geburtsurkunde und auch keine Bestätigung meiner Frau erforderlich.

Ich hoffe, das klappt dann auch wirklich so...

Gruss Thomas
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15 Jun 2015 13:18 #388251
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  • travelNAMIBIA am 15 Jun 2015 13:18
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Moin Thomas,

siehe dazu den "Haupt"thread: www.namibia-forum.ch...ue-bestimmungen.html
Wir sind gerade FRA-JNB-WDH geflogen... es wurde im Transit die Geburtsurkunde verlangt.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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15 Jun 2015 13:44 #388256
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  • Thomas11 am 15 Jun 2015 10:51
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Hallo Christian

Vielen Dank für deinen Hinweis.

Wenn ich dem von dir im Haupttread eingefügten Link (www.drivesouthafrica...hild-visa-checklist/) folge steht dort unten jedoch auch, dass Transitreisende die Dokumente nicht benötigen.... :huh:

Hat hier sonst noch jemand Erfahrungen mit einer Transitreise gemacht???

Danke für die Erfahrungsberichte.

Gruss Thomas
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