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Häufig gestellte Fragen
A) Was sagen die Vorschriften über Eltern, die mit Kindern reisen?
Vorschrift 6 (12)(a):
Wenn Eltern mit einem Kind reisen, haben sie eine ungekürzte Geburtsurkunde des Kindes aus der die personenbezogenen Angaben der Eltern und des Kindes hervorgeht, vorzulegen.
1. Was ist eine ungekürzte Geburtsurkunde?
Eine Geburtsurkunde, aus der die personenbezogenen Angaben beider Eltern hervorgehen.
2. Gilt das für alle Kinder?
Ja, die südafrikanischen Vorschriften betreffen alle minderjährigen Personen unter 18 Jahren. Sie gelten für alle Staatsbürger, die nach Südafrika ein- und ausreisen. Bei Passagieren, die im Transit verbleiben, greifen die Vorschriften nicht, es sei denn, sie benötigen ein Transit-Visum. Die ungekürzte Geburtsurkunde ist im Rahmen des Transit-Visumantragsvorgangs vorzulegen, und die Person hat bei der Reise sowohl die Geburtsurkunde als auch das Visum mit sich zu führen.
3. Wie wird mit ungekürzten Geburtsurkunden oder anderen Dokumenten verfahren, die nicht in englischer Sprache ausgestellt wurden?
Allen Dokumenten, die in einer anderen Sprache als Englisch ausgestellt wurden, hat eine beglaubigte Übersetzung von einer zuständigen Behörde im betroffenen Land beizuliegen.
4. Wie sieht es mit Ländern aus, die keine ungekürzten Geburtsurkunden ausstellen?
Im Falle von Ländern, die keine ungekürzten Geburtsurkunden ausstellen, ist ein entsprechendes Schreiben der für das Land zuständigen Behörde vorzulegen.
5. Muss ich mit dem Originaldokument reisen?
Gemäß den Vorschriften reicht eine Fotokopie aus. Die Fotokopie ist von einer zur Eidesabanhme berechtigten Amtsperson als gleichlautende Abschrift zu beglaubigen.
bzw:
www.flysaa.com/cms/Z...ration-under-18.html