THEMA: Auswandern
21 Jan 2015 11:16 #370181
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Hi Christian,
Was den Scheidungsfall angeht, sagt der immigration act, dass man sein domicile verliert, wenn die Ehe kuerzer als zwei Jahre Bestand hatte.
nee, denn Domicile ist eine Aufenthaltsstatus, der an eine Ehe gebunden ist. Es gibt kein Domicile, wenn Du nicht (mehr) mit einem Namibier verheiratet bist. Deshalb ist es so immens wichtig, während der Ehe einen anderen Aufenthaltsstatus zu beantragen, sofern man nach einer gescheiterten Ehe noch im Land bleiben will. Ich hatte leider vor knapp 2 Jahren den konkreten Fall im Freundeskreis :-(

Nachtrag: Re-Entry-Visum erleichtert als Domicile die Wiedereinreise immens. Denn eine Heiratsurkunde ist kein Beweis, dass Du noch verheiratet bist. Sie sagt ja nur, dass Du mal geheiratet hast. Pflicht ist es aber, soweit ich weiß, bei Domicile nicht.

Vielleicht hilft auch dieser Artikel: www.namibian.com.na/...ory_detail&page=1661 (da ist von einem Domicile Certificate die Rede)

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Letzte Änderung: 21 Jan 2015 11:21 von travelNAMIBIA.
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21 Jan 2015 11:31 #370186
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  • Christian-S. am 21 Jan 2015 11:31
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Hi Christian,

interessant. Ich hatte das anders in Erinnerung, und eigentlich gibt das auch das Gesetz nicht her:

"23.(1)
A person shall lose his or her domicile in Namibia
(c) in the case of a person referred to in paragraph (c) of section 22(1), if the marriage of such person, referred to therein, has been dissolved otherwise than by the death of his or her spouse at any time within a period of two years from the date of such marriage"

Gab es in dem konkreten Fall denn ein Gerichtsurteil?

Viele Gruesse,
Christian
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21 Jan 2015 11:48 #370187
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  • travelNAMIBIA am 21 Jan 2015 11:16
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Hi Christian,

in der Tat sagt der Act das, was Du auch geschrieben hattest. Mal wieder sehr seltsam.
Der Bekannte hat nach der Scheidung einen Brief vom Ministerium bekommen, in dem er zur Ausreise binnen einer Frist (kann Dir aber nicht sagen ob es Monate oder gar Jahre waren) zur Ausreise aufgefordert wurde. Ansonsten drohe zwangsweise Ausreise.

Vielleicht lag da auch folgendes zu Grunde, wobei ich nicht weiß was in 7(2)(b) des Citizenship Act steht.
"(b) in the case of a person referred to in paragraph (b) of section 22(1), if such person is deprived of his or her right to reside in Namibia, by order, as contemplated in section 7(2)(b) of the Namibian Citizenship Act, 1990 (Act 14 of 1990);"

Man muss dazu sagen, dass es keine gemeinsamen Kinder gab. Kann mir kaum vorstellen, dass wenn Kinder im Spiel sind das Domicile verloren geht, wenn man sich scheiden lässt?!

Aber Einzelheiten habe ich da auch nicht.

Viele Grüße
Christian
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21 Jan 2015 11:53 #370188
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Hi Christian,

interessant. Ich wuerde dann die gewohnte Willkuer des MHA vermuten. Gut moeglich, dass ein Gericht anders entschieden haette. Es gab ja etliche Faelle in den vergangenen Jahren, in denen das Ministerium von der Justiz zurueckgepfiffen wurde...

Ob man aber dann nach einer gescheiterten Ehe alleine in einem fremden Land bleiben moechte, ist natuerlich eine andere Frage.

Es gibt zu dem Themenkomplex uebrigens einen ganz interessanten Artikel vom LAC, hier ist der Link, es ist ja vielleicht auch fuer spaetere Leser interessant:
www.lac.org.na/news/...9/news-20090508.html

Viele Gruesse,
Christian
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21 Jan 2015 12:33 #370191
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  • Gerd1942 am 21 Jan 2015 12:33
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Hallo Zusammen,

habe jetzt erst den ganzen Thread gelesen und möchte auf eine Aussage von Randfontein zurückkommen.

Ich warne davor, es mit Umschlägen oder Scheinchen oder wie auch immer als "Unterstützungs-" Maßnahme zu versuchen. Das geht in mehr als 90 % der Fälle schief. Und es verbaut dann auch noch die Aussicht darauf, jemals ein TRP oder PRP zu bekommen.

Liebe Grüße von der sonnigen Atlantikküste
Gerd
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21 Jan 2015 13:38 #370197
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Wie kann ich das denn mit dem arbeiten verstehen? Selbst dürfte ich nicht arbeiten, bzw darf kein Geld verdienen.
Wenn ich aber jetzt ein Guesthaus führe, selbstverständlich mit Angestellten, dann sollte es schon einen Gewinn abwerfen. Ansonsten macht das ja keinen Sinn.
Also verdiene ich doch, oder?

Und dann zu dem Guesthaus:
Gerne würden wir ein "kleines" Guesthaus mit 3 - 4 Zimmern führen. Also wir wollen es nicht übertreiben. Schließlich wollen wir auch weniger Arbeitsstress als in Deutschland.
An Angestellten würden 2 - 3 Leute reichen. Geht das überhaupt, oder muss eine Mindestzahl an Angestellten eingestellt werden?
Und mit wieviel Gehalt muss man bei 2 - 3 Angestellten rechnen?
Bevor man diese Wege bestreitet braucht man halt diverse Informationen, sonst ist so ein Vorhaben im Vorfeld zum scheitern verurteilt!
Danke
Thomas
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