Hallo Oribi,
danke für das Einstellen des Artikels. Interessant finde ich die kurze Erwähnung, dass im Bereich des Ehegüterrechtes durchaus für einzelne Volksgruppen noch Stammesrecht weitergilt. Dies scheint in Schwarzafrika häufiger vorzukommen.
Wer sich für namibisches Recht interessiert, findet auf der Seite der Bundesnotarkammer (bnotk.de) und dem Deutschen Notarinstitut (dnoti.de) ein paar (identische) Links.
Gruß
Klaus